Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das vollständig ausgefüllte Formblatt „Bewerbungsbogen“ mit Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Eignungskriterien nach Ziffer III.1 nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen (u. a. die Formblätter zu den Referenzen) einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Soweit die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet werden, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag auch das Formblatt Bewerbergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Unterauftragnehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Unterauftragnehmer zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis (z. B. eine Verpflichtungserklärung) anzufordern. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bewerber-/Bieterfragen stellen, Bewerber-/Bieterinformationen erhalten und einen/ein elektronischen/s Teilnahmeantrag/Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bewerbers/Bieters.