Gegenstand der von der Stiftung Jüdisches Museum Berlin ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Grafikdienstleistungen und damit verbundene Nebenleistungen für das JMB.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Referenznummer: JMB 002/2021
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der von der Stiftung Jüdisches Museum Berlin ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Grafikdienstleistungen und damit verbundene...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der von der Stiftung Jüdisches Museum Berlin ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Grafikdienstleistungen und damit verbundene Nebenleistungen für das JMB.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-26 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 040-099188
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
“Nur Mitarbeiter des Bereichs Rechtemanagement/Vergaben”
Quelle: OJS 2021/S 040-099188 (2021-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 454 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Gemäß der E-Rechnungs Verordnung § 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 11 Nr. 3 sind durch das JMB beauftragten Firmen ab dem 27.11.2020 verpflichtet E-Rechnungen...”
Gemäß der E-Rechnungs Verordnung § 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 11 Nr. 3 sind durch das JMB beauftragten Firmen ab dem 27.11.2020 verpflichtet E-Rechnungen zu stellen.
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Quelle: OJS 2021/S 098-257581 (2021-05-18)