Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
a)Eigenerklärung zu den Unternehmensangaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes und Sitz der zuständigen Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des Angebotsverantwortlichen, Namen und Funktionen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte (in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren), Angabe ob es sich bei dem Unternehmen um ein KMU handelt, Angabe, ob es sich bei dem Unternehmen um ein selbständiges Unternehmen, ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen handelt (im Falle von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme des Partnerunternehmens oder verbundenen Unternehmens und Nennung des Firmenanteils den das Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen an dem Unternehmen hält oder den Firmenanteil den das Unternehmen an dem jeweiligen Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen hält) (Anlage 3).
b)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Anlage 4). Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Sollten Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB darf ein Bieter höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
c)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB (Anlage 5). Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Sollten Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB darf ein Bieter höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabever-fahren ausgeschlossen werden.
d)Eigenerklärung zur Berufs- oder Handelsregistereintragung, sowie Vorlage eines Auszuges: Erklärung des Bieters, dass er nach den Vorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Anlage 6).
e)Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Mitarbeiter illegal beschäftigt, dass zum Einsatz kommende Arbeitskräfte nicht als Selbstständige geführt werden, dass kein Verfahren anhängig ist/war, das während des Vergabeverfahrens noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister (je nach den nationalen Vorschriften) führen kann/wird, dass das Unternehmen für die Erbringung der Lieferungen / Leistungen keine staatlichen Beihilfen erhalten hat (andernfalls ist dem Angebot der Nachweis darüber beizufügen, dass die staatlichen Beihilfen recht-mäßig im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU gewährt wurden) (im Falle von anderen Unternehmen siehe Anlage 8) und dass das Angebot des Bieters ohne Preisabsprachen zustande gekommen ist (Anlage 7).
Der Auftraggeber wird für den Bieter (im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und im Falle von anderen Unternehmen, auch von allen anderen Unternehmen), der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die Anlagenverweise beziehen sich auf die gesamten Vergabeunterlagen.