Auftragsbekanntmachung (2021-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 20FEI48666
Kurze Beschreibung:
“ABS 36, Brenner Nordzulauf, Leistungen 1-0111-203 – Bauüberwachung Bohrungen Lph 1 + 2.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ebersberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-062657
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
“Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.”
Quelle: OJS 2021/S 025-062657 (2021-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“ABS 36, Brenner Nordzulauf, Leistungen 1-0111-203 – Bauüberwachung Bohrungen Lph 1+2.” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt Main
“Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.”
Quelle: OJS 2022/S 233-673052 (2022-11-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-02) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 005-010893
Quelle: OJS 2023/S 005-010893 (2023-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS 36, Brenner Nordzulauf, Leistungen 1-0111-203 - Bauüberwachung Bohrungen Lph 1+2
Kurze Beschreibung:
“ABS 36, Brenner Nordzulauf, Leistungen 1-0111-203 - Bauüberwachung Bohrungen Lph 1+2”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ABS 36, Brenner Nordzulauf, Leistungen 1-0111-203 - Bauüberwachung Bohrungen Lph 1+2” Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - CDM Smith Consult GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-18 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CDM Smith Consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 60fd5c61-5b39-46a0-a0a3-678b8a34b4eb
Postanschrift: Am Umweltpark 3-5
Postleitzahl: 44793
Postort: Bochum
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 6257504450 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ5
Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist vertraglich zur Abhaltung turnusmäßiger Baubesprechungen...”
Text
LÄ5
Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist vertraglich zur Abhaltung turnusmäßiger Baubesprechungen verpflichtet. Diese sind mit der LV-Position 1.1.1 abgegolten. Es wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass ein zweiwöchiger Turnus der Baubesprechungen ausreichend ist. So wurde auch seitens des AN aufgrund von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten kalkuliert. Im Zuge der Gestattungsprozesse und Genehmigungsprozesse für die Erkundungsbohrungen kam es unerwartet zu erheblichen Schwierigkeiten. Zudem wurden seitens der unteren Naturschutzbehörde erhebliche Auflagen für die Bohrungen erlassen. Diese Umstände hatten starke zeitliche Verschiebungen der Bohrungen zur Folge. Des weiteren zeigte sich, dass einzelne Bohrpunkte nur über deutlich komplexere Zuwegungen zu erreichen sind als ursprünglich angedacht. Diese komplexen Verhältnisse führten zu einem deutlich erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen BÜ, AG und BohrAN in Form von Baubesprechungen. Somit mussten teilweise wöchentliche bzw. sogar mehrmals pro Woche Baubesprechungen abgehalten werden. Unter der LV-Position 1.2.4 werden die Baubesprechungen abgerechnet, welche über die in Pos. 1.1.1 kalkulietre Anzahl hinausgehen. Die abgehaltenen Besprechungen übersteigen allerdings dennoch die unter 1.2.4 zur Verfügung stehenden Mengen. Somit wurde für die übrigen Baubesprechungen die gegenständliche Anzeige gestellt. Die deutlich erhöhte Anzahl an benötigten Baubesprechungen konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der o.g. Verhältnisse nicht abgesehen werden.
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Quelle: OJS 2024/S 072-214468 (2024-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ8
Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß § 5 "Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an...”
Text
LÄ8
Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß § 5 "Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an die Ausführung der Bauleistungen (Baugrundaufschlussbohrungen) vertraglich gebunden. Die Ausführung der Bohrungen hat sich aufgrund folgender Gründe zeitlich stark verschoben:
- Im Zuge der Gestattungsprozesse und Genehmigungsprozesse für die Erkundungsbohrungen kam es unerwartet zu erheblichen Schwierigkeiten durch die Weigerung der Grundstückseigentümer die erforderlichen Betretungserlaubnisse für Bohrungen und Zufahrten zu erteilen.
- Zudem wurden seitens der unteren Naturschutzbehörde erhebliche Auflagen für die Bohrungen erlassen
- Des weiteren zeigte sich, dass einzelne Bohrpunkte nur über deutlich komplexere Zuwegungen zu erreichen sind als ursprünglich angedacht.
Diese komplexen Verhältnisse führten auch auf Seiten der Bauüberwachung zu einem deutlich erhöhten Aufwand für die örtliche Bauüberwachung, Durchführung von Baubesprechungen, Abrechnungs- und Verwaltungstätigkeiten, Beweissicherungen und für das Verfassen von Abschlussberichten.
Der deutlich verlängerte Ausführungszeitraum der Bohrungen und damit auch der gegenständlichen Leistungen der BÜW konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der o.g. Verhältnisse nicht abgesehen werden
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Quelle: OJS 2024/S 072-214884 (2024-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“9: Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß § 5 "Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an...”
Text
9: Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß § 5 "Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an die Ausführung der Bauleistungen (Baugrundaufschlussbohrungen) vertraglich gebunden. Die Ausführung der Bohrungen hat sich aufgrund folgender Gründe zeitlich stark verschoben:
- Im Zuge der Gestattungsprozesse und Genehmigungsprozesse für die Erkundungsbohrungen kam es unerwartet zu erheblichen Schwierigkeiten durch die Weigerung der Grundstückseigentümer die erforderlichen Betretungserlaubnisse für Bohrungen und Zufahrten zu erteilen.
- Nicht vorhersehbare Verschiebung eines Bohransatzpunktes in ein Trinkwasserschutzgebiet mit dadurch verbundenen erheblichen Mehraufwendungen aufgrund von behördlichen Auflagen
- Des weiteren zeigte sich, dass einzelne Bohrpunkte nur über deutlich komplexere Zuwegungen zu erreichen sind als ursprünglich angedacht.
Diese komplexen Verhältnisse führten auch auf Seiten der Bauüberwachung zu einem deutlich erhöhten Aufwand für die örtliche Bauüberwachung, Durchführung von Baubesprechungen, Abrechnungs- und Verwaltungstätigkeiten, Beweissicherungen und für das Verfassen von Abschlussberichten.
Der deutlich verlängerte Ausführungszeitraum der Bohrungen und damit auch der gegenständlichen Leistungen der BÜW konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der o.g. Verhältnisse nicht abgesehen werden.
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Quelle: OJS 2025/S 093-312799 (2025-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“10 - Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß S 5 "Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an...”
Text
10 - Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß S 5 "Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an die Ausführung der Bauleistungen (Baugrundaufschlussbohrungen) vertraglich gebunden. Die Ausführung der Bohrungen hat sich aufgrund folgender Gründe zeitlich stark verschoben: - Im Zuge der Gestattungsprozesse und Genehmigungsprozesse für die Erkundungsbohrungen kam es unerwartet zu erheblichen Schwierigkeiten durch die Weigerung der Grundstückseigentümer die erforderlichen Betretungserlaubnisse für Bohrungen und Zufahrten zu erteilen. - Nicht vorhersehbare Verschiebung eines Bohransatzpunktes in ein mit dadurch verbundenen erheblichen Mehraufwendungen aufgrund von behördlichen Auflagen - Des weiteren zeigte sich, dass einzelne Bohrpunkte nur über deutlich komplexere Zuwegungen zu erreichen sind als ursprünglich angedacht. Diese komplexen Verhältnisse führten auch auf Seiten der Bauüberwachung zu einem deutlich erhöhten Aufwand für die örtliche Bauüberwachung, Durchführung von Baubesprechungen, Nachtragsbearbeitung, Abrechnungs- und Verwaltungstätigkeiten, Beweissicherungen und für das Verfassen von Abschlussberichten. Der deutlich verlängerte Ausführungszeitraum der Bohrungen und damit auch der gegenständlichen Leistungen der BUW konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der o.g. Verhältnisse nicht abgesehen werden.
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Quelle: OJS 2025/S 108-368053 (2025-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-15) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Ebersberg🏙️
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA 11
Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß § 5 "Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags...”
Text
MKA 11
Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß § 5 "Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an die Ausführung der Bauleistungen (Baugrundaufschlussbohrungen) vertraglich gebunden.
Folgende zusätzliche Leistungen für unvorhergesehene Leistungen fallen an, die nicht Bestandteil des Hauptvertrages sind:
- Aufwendungen für Bohrungen, die nicht ausgeführt wurden oder verlegt werden mussten, so dass Mehrfachleistungen für Ortstermine und Unterlagenerstellung aufgetreten sind
- Aufwendungen für Duldungsverfahren aufgrund Weigerung der Grundstückseigentümer
- Unvorhergesehene Aufwendungen aus umweltfachlichen-, geologischen, und lagespezifischen Gründen
- Vandalismus an Messstellen
Diese komplexen Verhältnisse führten auf Seiten der Bauüberwachung zu einem erhöhten Aufwand für die örtliche Bauüberwachung, Durchführung von Baubesprechungen, Nachtragsbearbeitung, Abrechnungs- und Verwaltungstätigkeiten und Beweissicherungen.
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Quelle: OJS 2025/S 242-834443 (2025-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“012_Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß S 5"Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an...”
Text
012_Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist gemäß S 5"Termine und Ausführungsfristen" des Ingenieurvertrags an die Ausführung der Bauleistungen (Baugrundaufschlussbohrungen) vertraglich gebunden. Der Fertigstellungstermin zur Abnahme Bau-AN hat sich aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, von urspünglich 31.12.2022 auf 30.06.2025 um 2,5 Jahre verschoben. Der AN fordert für den Verlängerungszeitraum eine Anpassung der Kalkulationsgrundlage für die Bauüberwachungsleistungen in der Lph 1 und 2.
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Quelle: OJS 2026/S 004-007464 (2026-01-06)