Der Planungsabschnitt 03 (PA 03) der ABS 38 beginnt bei Streckenkilometer km 7,805 der Streck 5723 und endet bei Streckenkilometer km 65,895. Der PA03 liegt somit zwischen Tüßling und Freilassing. Die Strecke verläuft überwiegend eingleisig und ist nicht durchgehend elektrifiziert. Die Bahntrasse durchläuft dabei verschiedene Geländesituationen und wechselt häufig zwischen Einschnitt, Geländegleichlage, Anschnitt und Dammlage. Die Damm- und Einschnittshöhen variieren teilweise stark. Die Böschungen sind teilweise mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Die Trasse verläuft sowohl über freies Gelände (meist landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald) als auch durch teilweise dicht bebautes Gebiet im Bereich von Siedlungen und Ortschaften. Die Anfahrt zu den Grundwassermessstellen erfolgt, über das öffentliche Straßen- und Wegenetz. Der Verlauf der Bahnstrecke ist den Planunterlagen zu entnehmen. Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA03 (Bahn-km 7,286 bis Bahn-km 65,895). Dieser Planungsabschnitt wurde in sechs Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt. PA03 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt: • PFA 3.1: km 7,286 bis km 19,443 • PFA 3.2: km 19,443 bis km 29,036 • PFA 3.3: km 29,036 bis km 39,776 • PFA 3.4: km 39,776 bis km 49,460 • PFA 3.5: km 49,460 bis km 57,235 • PFA 3.6: km 57,235 bis km 65,895 Das Ablesen der Grundwassermessstellen wird über alle 6 PFAs in eine Vergabe zusammengefasst. Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich. Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich. Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 21FEI53649
Kurze Beschreibung:
Der Planungsabschnitt 03 (PA 03) der ABS 38 beginnt bei Streckenkilometer km 7,805 der Streck 5723 und endet bei Streckenkilometer km 65,895. Der PA03 liegt somit zwischen Tüßling und Freilassing. Die Strecke verläuft überwiegend eingleisig und ist nicht durchgehend elektrifiziert.
Die Bahntrasse durchläuft dabei verschiedene Geländesituationen und wechselt häufig zwischen Einschnitt, Geländegleichlage, Anschnitt und Dammlage. Die Damm- und Einschnittshöhen variieren teilweise stark. Die Böschungen sind teilweise mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Die Trasse verläuft sowohl über freies Gelände (meist landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald) als auch durch teilweise dicht bebautes Gebiet im Bereich von Siedlungen und Ortschaften.
Die Anfahrt zu den Grundwassermessstellen erfolgt, über das öffentliche Straßen- und Wegenetz. Der Verlauf der Bahnstrecke ist den Planunterlagen zu entnehmen.
Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA03 (Bahn-km 7,286 bis Bahn-km 65,895). Dieser Planungsabschnitt wurde in sechs Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt.
PA03 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt:
• PFA 3.1: km 7,286 bis km 19,443
• PFA 3.2: km 19,443 bis km 29,036
• PFA 3.3: km 29,036 bis km 39,776
• PFA 3.4: km 39,776 bis km 49,460
• PFA 3.5: km 49,460 bis km 57,235
• PFA 3.6: km 57,235 bis km 65,895
Das Ablesen der Grundwassermessstellen wird über alle 6 PFAs in eine Vergabe zusammengefasst.
Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich.
Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich.
Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen.
Der Planungsabschnitt 03 (PA 03) der ABS 38 beginnt bei Streckenkilometer km 7,805 der Streck 5723 und endet bei Streckenkilometer km 65,895. Der PA03 liegt somit zwischen Tüßling und Freilassing. Die Strecke verläuft überwiegend eingleisig und ist nicht durchgehend elektrifiziert.
Die Bahntrasse durchläuft dabei verschiedene Geländesituationen und wechselt häufig zwischen Einschnitt, Geländegleichlage, Anschnitt und Dammlage. Die Damm- und Einschnittshöhen variieren teilweise stark. Die Böschungen sind teilweise mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Die Trasse verläuft sowohl über freies Gelände (meist landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald) als auch durch teilweise dicht bebautes Gebiet im Bereich von Siedlungen und Ortschaften.
Die Anfahrt zu den Grundwassermessstellen erfolgt, über das öffentliche Straßen- und Wegenetz. Der Verlauf der Bahnstrecke ist den Planunterlagen zu entnehmen.
Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA03 (Bahn-km 7,286 bis Bahn-km 65,895). Dieser Planungsabschnitt wurde in sechs Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt.
PA03 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt:
• PFA 3.1: km 7,286 bis km 19,443
• PFA 3.2: km 19,443 bis km 29,036
• PFA 3.3: km 29,036 bis km 39,776
• PFA 3.4: km 39,776 bis km 49,460
• PFA 3.5: km 49,460 bis km 57,235
• PFA 3.6: km 57,235 bis km 65,895
Das Ablesen der Grundwassermessstellen wird über alle 6 PFAs in eine Vergabe zusammengefasst.
Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich.
Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich.
Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-02 📅
Datum des Beginns: 2022-03-16 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 212-560258
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Planungsabschnitt 03 (PA 03) der ABS 38 beginnt bei Streckenkilometer km 7,805 der Streck 5723 und endet bei Streckenkilometer km 65,895. Der PA03 liegt somit zwischen Tüßling und Freilassing. Die Strecke verläuft überwiegend eingleisig und ist nicht durchgehend elektrifiziert.
Der Planungsabschnitt 03 (PA 03) der ABS 38 beginnt bei Streckenkilometer km 7,805 der Streck 5723 und endet bei Streckenkilometer km 65,895. Der PA03 liegt somit zwischen Tüßling und Freilassing. Die Strecke verläuft überwiegend eingleisig und ist nicht durchgehend elektrifiziert.
Die Bahntrasse durchläuft dabei verschiedene Geländesituationen und wechselt häufig zwischen Einschnitt, Geländegleichlage, Anschnitt und Dammlage. Die Damm- und Einschnittshöhen variieren teilweise stark. Die Böschungen sind teilweise mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Die Trasse verläuft sowohl über freies Gelände (meist landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald) als auch durch teilweise dicht bebautes Gebiet im Bereich von Siedlungen und Ortschaften.
Die Bahntrasse durchläuft dabei verschiedene Geländesituationen und wechselt häufig zwischen Einschnitt, Geländegleichlage, Anschnitt und Dammlage. Die Damm- und Einschnittshöhen variieren teilweise stark. Die Böschungen sind teilweise mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Die Trasse verläuft sowohl über freies Gelände (meist landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald) als auch durch teilweise dicht bebautes Gebiet im Bereich von Siedlungen und Ortschaften.
Die Anfahrt zu den Grundwassermessstellen erfolgt, über das öffentliche Straßen- und Wegenetz. Der Verlauf der Bahnstrecke ist den Planunterlagen zu entnehmen.
Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA03 (Bahn-km 7,286 bis Bahn-km 65,895). Dieser Planungsabschnitt wurde in sechs Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt.
Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA03 (Bahn-km 7,286 bis Bahn-km 65,895). Dieser Planungsabschnitt wurde in sechs Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt.
PA03 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt:
• PFA 3.1: km 7,286 bis km 19,443
• PFA 3.2: km 19,443 bis km 29,036
• PFA 3.3: km 29,036 bis km 39,776
• PFA 3.4: km 39,776 bis km 49,460
• PFA 3.5: km 49,460 bis km 57,235
• PFA 3.6: km 57,235 bis km 65,895
Das Ablesen der Grundwassermessstellen wird über alle 6 PFAs in eine Vergabe zusammengefasst.
Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich.
Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich.
Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich.
Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen.
Beschreibung der Optionen: Grundwassermonitoring für die Jahre 2024, 2025 und 2026
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: TEN-V 17
Zusätzliche Informationen:
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tüßling bis Freilassing
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Auf-enthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Auf-enthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden sind;
- Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über Mindestanzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber muss mindestens über folgende Arbeitskräfte verfügen, welche er jahresdurchschnittlich beschäftigt hatte:
Geforderte Mindestanzahl Mitarbeiter für Ablesen der Messstellen vor Ort: 2
Geforderte Mindestanzahl Mitarbeiter für Verarbeitung der Daten im Büro: 2
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Referenznachweise des Bewerbers:
Der Bewerber hat eine vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Der Auftrag beinhaltet min. 20 Grundwassermessstellen.
2. In mindestens einer der Grundwassermessstellen wurde ein Datenlogger installiert, regelmäßig ausgelesen und eine Ganglinie über die Ablesedaten erzeugt.
3. Die Vertragssumme beträgt min. 10.000,-- € netto.
Die Anlagen 2.1 ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o vorgesehener Mitarbeiter für Grundwassermonitoring vor Ort
Allgemeine Hinweise
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Angaben zum vorgesehenen Mitarbeiter für Grundwassermonitoring vor Ort
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Studium Geologie, Hydrologie oder Bauingenieurwesen
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung mit Grundwassermonitoring
Als Nachweis sind Urkunde und Projektlebenslauf einzureichen . Diese Unterlagen sind als Anlage Nr.: 3.1 dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-12-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-14 📅
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
— Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig,
— Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten,
— Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1) Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH, Ottobrunn
2) GTU Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt,wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt,wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 212-560258 (2021-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-01 📅
Name: gbm Gesellschaft für Baugelogie und - meßtechnik mbH Baugrundinstitut
Postort: Feldkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2022/S 045-118048 (2022-03-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Cieslik, Astrid
Quelle: OJS 2023/S 155-493160 (2023-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS 38 Ost Monitoring Grundwassermessstellen PA03, Tüßling und Freilassing, PFA 3.1 - 3.6
Referenznummer: 21FEI53649
Kurze Beschreibung:
Der Planungsabschnitt 03 (PA 03) der ABS 38 beginnt bei Streckenkilometer km 7,805 der Streck 5723 und endet bei Streckenkilometer km 65,895. Der PA03 liegt somit zwischen Tüßling und Freilassing. Die Strecke verläuft überwiegend eingleisig und ist nicht durchgehend elektrifiziert.
Die Bahntrasse durchläuft dabei verschiedene Geländesituationen und wechselt häufig zwischen Einschnitt, Geländegleichlage, Anschnitt und Dammlage. Die Damm- und Einschnittshöhen variieren teilweise stark. Die Böschungen sind teilweise mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Die Trasse verläuft sowohl über freies Gelände (meist landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald) als auch durch teilweise dicht bebautes Gebiet im Bereich von Siedlungen und Ortschaften.
Die Anfahrt zu den Grundwassermessstellen erfolgt, über das öffentliche Straßen- und Wegenetz. Der Verlauf der Bahnstrecke ist den Planunterlagen zu entnehmen.
Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA03 (Bahn-km 7,286 bis Bahn-km 65,895). Dieser Planungsabschnitt wurde in sechs Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt.
PA03 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt:
• PFA 3.1: km 7,286 bis km 19,443
• PFA 3.2: km 19,443 bis km 29,036
• PFA 3.3: km 29,036 bis km 39,776
• PFA 3.4: km 39,776 bis km 49,460
• PFA 3.5: km 49,460 bis km 57,235
• PFA 3.6: km 57,235 bis km 65,895
Das Ablesen der Grundwassermessstellen wird über alle 6 PFAs in eine Vergabe zusammengefasst.
Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich.
Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich.
Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen.
Der Planungsabschnitt 03 (PA 03) der ABS 38 beginnt bei Streckenkilometer km 7,805 der Streck 5723 und endet bei Streckenkilometer km 65,895. Der PA03 liegt somit zwischen Tüßling und Freilassing. Die Strecke verläuft überwiegend eingleisig und ist nicht durchgehend elektrifiziert.
Die Bahntrasse durchläuft dabei verschiedene Geländesituationen und wechselt häufig zwischen Einschnitt, Geländegleichlage, Anschnitt und Dammlage. Die Damm- und Einschnittshöhen variieren teilweise stark. Die Böschungen sind teilweise mit Sträuchern und Bäumen bewachsen. Die Trasse verläuft sowohl über freies Gelände (meist landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald) als auch durch teilweise dicht bebautes Gebiet im Bereich von Siedlungen und Ortschaften.
Die Anfahrt zu den Grundwassermessstellen erfolgt, über das öffentliche Straßen- und Wegenetz. Der Verlauf der Bahnstrecke ist den Planunterlagen zu entnehmen.
Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA03 (Bahn-km 7,286 bis Bahn-km 65,895). Dieser Planungsabschnitt wurde in sechs Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt.
PA03 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt:
• PFA 3.1: km 7,286 bis km 19,443
• PFA 3.2: km 19,443 bis km 29,036
• PFA 3.3: km 29,036 bis km 39,776
• PFA 3.4: km 39,776 bis km 49,460
• PFA 3.5: km 49,460 bis km 57,235
• PFA 3.6: km 57,235 bis km 65,895
Das Ablesen der Grundwassermessstellen wird über alle 6 PFAs in eine Vergabe zusammengefasst.
Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich.
Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich.
Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 811ca79d-7706-4b3d-a7f3-ed2a5b91f639 Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-16 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Altötting
🏙️
Postleitzahl: 84577
Stadt: Tüßling
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - gbm Gesellschaft für Baugeologie- - und -meßtechnik mbH Baugrundinstitu
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022800978
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: gbm Gesellschaft für Baugeologie- - und -meßtechnik mbH Baugrundinstitu
Nationale Registrierungsnummer: 6ae20dea-db37-4fd8-b959-53a12c9b4e80
Postanschrift: Pforzheimer Straße 128 B
Postleitzahl: 76275
Postort: Ettlingen
Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: NL München
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Kennung des Angebots: 2022800981 2022800982 2022800984
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ2 Im Bahnhof Freilassing existieren Grundwassermesstellen die bislang nicht im Messnetz intergriert waren und mit in das
bestehende Messstellennetz aufgenommen werden sollen. Notwendig ist der Einbau und Betrieb von 2 Datenloggern mit Datenfernübertragung
(DFÜ) und 2 manuellen Datenloggern inkl. Bestandsaufnahme der Grundwassermess-stellen. Zusätzlich
notwendig ist die Zwischenauslesungen der aufgezeichneten Grundwasserdaten ausserhalb des jährlichen Messzyklus.
LÄ2 Im Bahnhof Freilassing existieren Grundwassermesstellen die bislang nicht im Messnetz intergriert waren und mit in das
bestehende Messstellennetz aufgenommen werden sollen. Notwendig ist der Einbau und Betrieb von 2 Datenloggern mit Datenfernübertragung
(DFÜ) und 2 manuellen Datenloggern inkl. Bestandsaufnahme der Grundwassermess-stellen. Zusätzlich
notwendig ist die Zwischenauslesungen der aufgezeichneten Grundwasserdaten ausserhalb des jährlichen Messzyklus.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: NA 02 - LÄ WF - Erweiterung des Messstellennetz im Bahnhof Freilassing
Quelle: OJS 2024/S 133-412871 (2024-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-27) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ03 Im Zuge der Entwurfsplanung ergab sich aufgrund unausreichender hydrogeologischer Daten der Bedarf, das GrundwasserIm Zuge der Entwurfsplanung ergab sich aufgrund unausreichender hydrogeologischer Datenmessstellennetz punktuell zu erweitern. Aus diesem Grund wurde beschlossen, 3 geotechnische Aufschlussbohrungen, die im Laufe der EP durchgeführt wurden, zu Grundwassermessstellen auszubauen. Die Bohrungen befinden sich im Bereich des HP Tittmoning (PFA 3.3) und in der Weingartenstraße in Kirchanschöring (PFA 3.4). Gbm ist hauptvertraglich bereits mit dem Betrieb und der Auslesung der vorhandenen Messstellen entlang der Strecke beauftragt. Um belastbare Daten aus den neuen Messstellen zu gewinnen, soll gbm mit der Ausrüstung, dem Betrieb und der Auslesung der Messstellen beauftragt werden. Da die drei hinzugekommenen Messstellen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht existierten, waren diese im Hauptvertrag nicht vorgesehen. Daher handelt es sich hier um eine zusätzliche Leistung
LÄ03 Im Zuge der Entwurfsplanung ergab sich aufgrund unausreichender hydrogeologischer Daten der Bedarf, das GrundwasserIm Zuge der Entwurfsplanung ergab sich aufgrund unausreichender hydrogeologischer Datenmessstellennetz punktuell zu erweitern. Aus diesem Grund wurde beschlossen, 3 geotechnische Aufschlussbohrungen, die im Laufe der EP durchgeführt wurden, zu Grundwassermessstellen auszubauen. Die Bohrungen befinden sich im Bereich des HP Tittmoning (PFA 3.3) und in der Weingartenstraße in Kirchanschöring (PFA 3.4). Gbm ist hauptvertraglich bereits mit dem Betrieb und der Auslesung der vorhandenen Messstellen entlang der Strecke beauftragt. Um belastbare Daten aus den neuen Messstellen zu gewinnen, soll gbm mit der Ausrüstung, dem Betrieb und der Auslesung der Messstellen beauftragt werden. Da die drei hinzugekommenen Messstellen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht existierten, waren diese im Hauptvertrag nicht vorgesehen. Daher handelt es sich hier um eine zusätzliche Leistung
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ03 Einbau und Betrieb von 3 Datenloggern mit Bestandsaufnahme der Grundwassermesssstellen und Zwischenauslesungen der aufgezeichneten Grundwasserdaten.
Quelle: OJS 2025/S 042-133144 (2025-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-25) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - gbm Gesellschaft für Baugeologie - und -meßtechnik mbH Baugrundinstitu Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: gbm Gesellschaft für Baugeologie - und -meßtechnik mbH Baugrundinstitu
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-25+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Entwurfsplanung ergab sich aufgrund unausreichender hydrogeologischer Daten der Bedarf, das Grundwassermessstellennetz punktuell zu erweitern. Aus diesem Grund wurde beschlossen, 3 geotechnische Aufschlussbohrungen, die im Laufe der EP durchgeführt wurden, zu Grundwassermessstellen auszubauen. Die Bohrungen befinden sich im Bereich des PFAs 3.4 (B_BW1715_2NE2, B_BW1720_1NE2 und B_BW1730_2NE2). gbm ist hauptvertraglich bereits mit dem Betrieb und der Auslesung der vorhandenen Messstellen entlang der Strecke beauftragt. Um belastbare Daten aus den neuen Messstellen zu gewinnen, soll gbm mit der Ausrüstung, dem Betrieb und der Auslesung der Messstellen beauftragt werden. Da die drei genannten Messstellen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht mit Datenloggern ausgestattet waren, wurden sie im Hauptvertrag nicht berücksichtigt. Es handelt sich daher um eine zusätzliche Leistung.
Im Zuge der Entwurfsplanung ergab sich aufgrund unausreichender hydrogeologischer Daten der Bedarf, das Grundwassermessstellennetz punktuell zu erweitern. Aus diesem Grund wurde beschlossen, 3 geotechnische Aufschlussbohrungen, die im Laufe der EP durchgeführt wurden, zu Grundwassermessstellen auszubauen. Die Bohrungen befinden sich im Bereich des PFAs 3.4 (B_BW1715_2NE2, B_BW1720_1NE2 und B_BW1730_2NE2). gbm ist hauptvertraglich bereits mit dem Betrieb und der Auslesung der vorhandenen Messstellen entlang der Strecke beauftragt. Um belastbare Daten aus den neuen Messstellen zu gewinnen, soll gbm mit der Ausrüstung, dem Betrieb und der Auslesung der Messstellen beauftragt werden. Da die drei genannten Messstellen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht mit Datenloggern ausgestattet waren, wurden sie im Hauptvertrag nicht berücksichtigt. Es handelt sich daher um eine zusätzliche Leistung.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
4: Einbau und Betrieb von 3 Datenloggern mit Bestandsaufnahme der Grundwassermessstellen (B_BW1715_2NE2, B_BW1720_1NE2 und B_BW1730_2NE2) und Zwischenauslesungen der aufgezeichneten Grundwasserdaten.