Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS 48 VE 04, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (LBP)
21FEA53401
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün📦
Kurze Beschreibung: ABS 48 München – Lindau – Grenze, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (LBP).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anlage und Entwicklung von Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen auf Grundlage des Landschaftspflegerischen Begleitplans zur Elektrifizierungsmaßnahme ABS 48 München-Lindau, Beschlussfassungen 2017 und 2018.
Die Baubereiche für die zu erbringenden Leistungen liegen im Landkreis Unterallgäu entlang der Strecke 5360 von Bahn-km 26,000 bis 46,602 und der Strecke 4570 von Bahn-km 31,128 bis 24,970, Bereich Stetten bis Memmingen-Landesgrenze und beinhalten die Planfest-stellungsabschnitte 6-8 (PFA 6-8), siehe Abbildung 1. Die beiden Streckenabschnitte treffen im Bereich der Stadt Memmingen aufeinander, was in dem Sinne den Start- beziehungsweise Endpunkt der beiden Teilstrecken darstellt. Bei der Strecke 5360 verläuft die Kilometrierung vom Tiefst- zum Höchstwert grundsätzlich von Richtung Ost in Richtung West zur Stadt Memmingen (Luftlinie). Bei der Strecke 4570 verläuft die Kilometrierung vom Tiefst- zum Höchstwert grundsätzlich von Richtung West in Richtung Ost zur Stadt Memmingen (Luftlinie).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-31 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-19
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Public
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 119-316046 (2021-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt Main
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: ABS 48 München - Lindau - Grenze, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (LBP)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 119-316046
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: ABS 48 VE 04, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (LBP)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-17 📅
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
public
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 161-425279 (2021-08-17)