Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS 48 VE 06, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen PFA 11-14.1
21FEA54968
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün📦
Kurze Beschreibung: ABS 48, VE 06, Leutkirch, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen PFA 11-14.1
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün📦
Ort der Leistung: Landsberg am Lech🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Baden Würtemberg, LK Ravensburg, Bhf. Leutkirch bis Hergatz (Geltendorf-Memmingen-Lindau) > siehe Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen: Streuobstpflanzung, Feldgehölzpflanzung, streckenbegleitende Baumpflanzung, gewässerbegleitende Gehölzpflanzung (Auwald)”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen: Streuobstpflanzung, Feldgehölzpflanzung, streckenbegleitende Baumpflanzung, gewässerbegleitende Gehölzpflanzung (Auwald)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-18 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
aktuell gültige Bescheinigung über die Zugehörigkeit in einer Berufsgenossenschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
aktuell gültige Bescheinigung über die Zugehörigkeit in einer Berufsgenossenschaft (Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder gleichwertiges bzw. des zuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zu Finanzdaten; hier Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft)
Mit dem Angebot ist eine Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zu Finanzdaten; hier Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft)
Mit dem Angebot ist eine Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft) einer
Wirtschaftsauskunftei (z.B. Bürgel, Creditreform, Schimmelpfeng oder gleichwertig) einzureichen.
Sollten sich aus der Wirtschaftsauskunft wirtschaftliche Risiken erkennen lassen, behalten wir uns vor, den Bieter aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Auswertung der Wirtschaftsauskunft kann zu Nachforderungen führen, insbesondere dann, wenn die Daten nicht plausibel sind oder begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestehen.
Eine reine Bankauskunft erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wirtschaftsauskunft.
aktuelle Bescheinigung der Finanzbehörde – hier "Bescheinigung in Steuersachen" u. a. mit Angabe der geführten Steuerarten und evtl. Steuerrückständen (nicht älter als 3 Monate)
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge zu (nicht älter als 3 Monate)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von 2 Referenzprojekten gleichartiger Maßnahmen innerhalb der letzten 5 Jahre (siehe hierzu Anlage "Referenzliste")” Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheitseinbehalt für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme netto, Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheitseinbehalt für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme netto, Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme Bau (einschl. sämtlicher Nachtragsleistungen) netto
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungsbedingung für optimierte Bauabrechnung: 12 Tage netto bei Abschlagszahlungen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Wilhelm-Leuschner-Str. 78, 60329 Frankfurt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 181-471776 (2021-09-13)