Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS 48 VE 08 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
21FEA53540
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün📦
Kurze Beschreibung: ABS 48 VE 08 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - trassenfern - Arrisrieder Moos
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün📦
Ort der Leistung: Ravensburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Ravensburg, Gemeinde Kißlegg, Gemarkung Sommerried, Die Maßnahme ist über die K 8008, Str. Städlers 1, 88353 Kißlegg erreichbar”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen , Herstellung von verschiedenen Spundwänden, Fällarbeiten, Grabenverschlüsse” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-07 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“aktuell gültige Bescheinigung über die Zugehörigkeit in einer Berufsgenossenschaft (Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder gleichwertiges bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
aktuell gültige Bescheinigung über die Zugehörigkeit in einer Berufsgenossenschaft (Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder gleichwertiges bzw. des zuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zu Finanzdaten; hier Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft)
Mit dem Angebot ist eine Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft) einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zu Finanzdaten; hier Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft)
Mit dem Angebot ist eine Wirtschaftsauskunft (Bonitätsauskunft) einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Bürgel, Creditreform, Schimmelpfeng oder gleichwertig) einzureichen.
Sollten sich aus der Wirtschaftsauskunft wirtschaftliche Risiken erkennen lassen, behalten wir uns vor, den Bieter aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Auswertung der Wirtschaftsauskunft kann zu Nachforderungen führen, insbesondere dann, wenn die Daten nicht plausibel sind oder begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestehen.
Eine reine Bankauskunft erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wirtschaftsauskunft.
aktuelle Bescheinigung der Finanzbehörde – hier "Bescheinigung in Steuersachen" u. a. mit Angabe der geführten Steuerarten und evtl. Steuerrückständen (nicht älter als 3 Monate)
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge zu (nicht älter als 3 Monate)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von 2 Referenzprojekten gleichartiger Maßnahmen innerhalb der letzten 5 Jahre (siehe hierzu Anlage "Referenzliste")” Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme netto
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Summe der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme netto
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) netto
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: 12 Tage netto für Abschlagszahlungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-02-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Frankfurt, Wilhelm--Leuschner-Str. 78
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 248-657902 (2021-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-26) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 248-657902
Auftragsvergabe
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Titel: ABS 48 VE 08 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-14 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 084-227917 (2022-04-26)