ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los 1) und PFA 1.2 (Los 2)

DB Netz AG (Bukr 16)

Los 1 – PFA 1.1 Bad Schwartau
Los 2 – PFA 1.2 Ratekau - Haffkrug

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-12 Auftragsbekanntmachung
2022-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 21FEI53203
Kurze Beschreibung:
Los 1 – PFA 1.1 Bad Schwartau Los 2 – PFA 1.2 Ratekau - Haffkrug
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️
Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: simone.clausing@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112862147 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bad20b9a-23e2-4df4-8e67-a25a43a68a69 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bad20b9a-23e2-4df4-8e67-a25a43a68a69 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-17 📅
Datum des Beginns: 2022-01-03 📅
Datum des Endes: 2026-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 158-419174
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 007-012672
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: -Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG präqualifizierten Unternehmen Wir erklären, dass keine schwere Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.: • wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB) • wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO) • wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) • Diebstahl (§ 242 StGB) • Unterschlagung (§ 246 StGB), • Erpressung (§ 253 StGB), • Betrug (§ 263 StGB), • Kreditbetrug (§ 265b StGB), • Untreue (§ 266 StGB), • Urkundenfälschung (§ 267 StGB), • Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), • Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen beiAusschreibungen (§ 298 StGB), • Brandstiftung (§ 306 StGB), • Baugefährdung (§ 319 StGB), • Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), • unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. • Belegung mit einer Geldstrafe in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro -Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG nicht präqualifizierten Unternehmen Hiermit erklären wir, dass keines der nachstehend genannten Kriterien zutrifft: 1. Dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre eine Person wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften nach § 21 (1) und (2) SektVO rechtskräftig verurteilt worden ist und keine Umstände nach § 21 (3) SektVO zutreffen. 2. Eröffnung eines Konkurs-/Vergleichs-/Insolvenzverfahrens und die Stellung eines darauf gerichteten Antrags (§ 21 (4) Nr. 1 SektVO) 3. Eingeleitetes Verfahren der Liquidation des Unternehmens (§21 (4) Nr. 2 SektVO) 4. Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§21 (4) Nr. 3 SektVO) 5. Dass unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wurden oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt werden (§21 (4) Nr. 4 SektVO) 6. Nachweislich begangenen schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer verantwortlich handelnden Person in Frage stellt (§21 (4) Nr. 5 SektVO) 7. Fehlende Mitgliedschaft bei der einschlägigen Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertigen Organisation 8. Fehlende Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes oder gleichwertig 9. Schwere Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. • wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB) • wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO) • wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) • Diebstahl (§ 242 StGB) • Unterschlagung (§ 246 StGB), • Erpressung (§ 253 StGB), • Betrug (§ 263 StGB), • Kreditbetrug (§ 265b StGB), • Untreue (§ 266 StGB), • Urkundenfälschung (§ 267 StGB), • Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), • Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), • Brandstiftung (§ 306 StGB), • Baugefährdung (§ 319 StGB), • Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), • unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. • Belegung mit einer Geldstrafe in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen liegt ein Teilnahmeantrag bei. Dieser ist zwingend zu verwenden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 – PFA 1.1 Bad Schwartau
Los 2 – PFA 1.2 Ratekau - Haffkrug
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 – PFA 1.1 Bad Schwartau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude, Technische Streckenausrüstung Lph 1-4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude, Technische Streckenausrüstung Lph 6-7
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Cef
Bezeichnung des Loses: Los 1 – PFA 1.1 Ratekau - Haffkrug
Losnummer: 2
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: null
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Infrastrukturplanungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens einen jährlichen Umsatz von 10 Mio € erklären.
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-Erklärung über Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter und des technischen Leitungspersonals mit projektbezogener Eignung_PFA 1.1 (Los 1)
Der Bieter hat den Nachweis der Qualifikation von Mitarbeitern, die für die erforderlichen Rollen zur Projektabwicklung vorgesehen sind, in Bezug auf die Erfahrung bei der Projektdurchführung zu erbringen.
Geforderte Mindestanzahl Planer (MA) mit projektbezogener Eignung:
- 2 Ingenieure für den Leistungsbereich Verkehrsanlagen Straße (OP VK-Straße)
- 3 Ingenieure für den Leistungsbereich Verkehrsanlagen Schiene/Personenverkehrsanlagen (OP VK Schiene /PVA)
- 2 Ingenieure für die Objekt- und Tragwerksplanung Eisenbahnbrücken (OP/TP EÜ)
- 3 Ingenieure für die Objekt- und Tragwerksplanung Straßenbrücken (OP/TP SÜ)
- 4 Ingenieure für die Objekt- und Tragwerksplanung Spezialtiefbau/Stützwände/Lärmschutzwände (OP/TP TB/STW)
- 2 Ingenieure für die Planung der Technischen Streckenausrüstung
OLA (TSA-OLA)
EEA und EWHA (TSA- EEA/EWHA)
mit einer Berufserfahrung von je mindestens 5 Jahren.
Geforderte Mindestanzahl Leitende Mitarbeiter Planer (LMA) mit projektbezogener Eignung:
- 1 Ingenieure für den Leistungsbereich Verkehrsanlagen
Straße
Schiene/Personenverkehrsanlagen
- 1 Ingenieure für die Objekt- und Tragwerksplanung Eisenbahnbrücken
- 1 Ingenieure für die Objekt- und Tragwerksplanung
Straßenbrücken
Spezialtiefbau/Stützwände/LSW
- 1 Ingenieure für die Planung der Technischen Streckenausrüstung
OLA
EEA und EWHA
mit einer Berufserfahrung von je mindestens 10 Jahren.
Ferner erklärt er:
1. Die zum Einsatz kommenden Planungsingenieurer verfügen mindestens über einen Abschluss als Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar.
2. Sie verfügen über mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung als Planer von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten mit gewerkeübergreifender Koordinierung.
3. Sie waren innerhalb der letzten 5 Jahre als Planungsingenieure in der Planung und Realisierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig und verfügen über die in Anlage 7 gewünschten Referenzen und Erfahrungen.
-Erklärung über Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter und des technischen Leitungspersonals mit projektbezogener Eignung_PFA 1.2 (Los 2)
- 2 Ingenieure für den Leistungsbereich Verkehrsanlagen Straße (OP VK-Staße)
- 4 Ingenieure für die Objekt- und Tragwerksplanung Eisenbahnbrücken (OP/TP EÜ)
- 4 Ingenieure für die Objekt- und Tragwerksplanung
Straßenbrücken (OP/TP SÜ)
Spezialtiefbau/Stützwände (OP/TP TB/STW)
- 1 Ingenieure für die Objekt- und Tragwerksplanung Spezialtiefbau/Stützwände
1. Die zum Einsatz kommenden Planungsingenieure verfügen mindestens über einen Abschluss als Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar.
-Nennung von Referenzprojekten , die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten zehn Jahren (2011 bis 2020)
Nennung von Referenzprojekten (mind. 1 bis max. 8 Projekte) aus den letzten zehn Jahren1), die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und im Auftrage von Eisenbahninfrastrukturunternehmen erbracht wurden.
Gewünschte Referenzobjekte2):
Planung von Elektrifizierten Neu- und Ausbaustrecken im Rahmen von Infrastrukturprojekten der DB AG, mit nachstehenden Planungsinhalten zu den jeweils genannten Mindesthonoraren 2):
1. Verkehrsanlagenplanung Schiene 500 T€
2. Straßen - und Eisenbahnbrücken 500 T€
3. Straßenanpassungsmaßnahmen (Bundesautobahn /Bundesstraße) 150 T€
4. Fahrwegtiefgründung 200 T€
5. Lärmschutzwände 50 T€
6. Personenverkehrsstationen (Bahnsteige inkl. Ausstattung) 150 T€
7. Aufzugsanlagen 25 T€
8. Personenunter- und überführungen 200 T€
9. Elektrische Beleuchtungsanlagen 50 T€
10. Oberleitungsanlagen 150 T€
11. Elektrische Weichenheizanlagen (EWHA) 25 T€
12. Ver- und Entsorgungsleitungen Dritter (EVU) 30 T€
Sowie einem Gesamtwertumfang (GWU) von mindestens 50 Mio €.
Entsprechend sind zwischen 1 und 8 Referenzprojekten einzureichen, innerhalb dieser Referenzprojekte müssen die o.g. Leistungen 1-12 zu den genannten Mindesthonoraren erbracht worden sein 2) und mindestens eines dieser Referenzprojekte muss einen GWU von mindestens 50 Mio € nachweisen. Anerkannt werden auch Referenzleistungen, die im Rahmen verschiedener Referenzprojekte erbracht worden sind.
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Unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzprojekte werden maximal acht der eingereichten Referenzprojekte anerkannt. Alle anderen Referenzprojekte bleiben unberücksichtigt und fließen nicht in die Auswertung ein.
Zusätzlich ist vom Bewerber ein Nachweis über die benannten Referenzen zu erbringen.
Dieser soll unter Verwendung des Musters gemäß Anlage 11 erfolgen.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bewerber die Richtigkeit der hierin gemachten Angaben.
1) Als Referenzen werden Projekte akzeptiert, bei denen die Hauptleistungen in dem angegebenen Zeitraum von 2011 bis 2021 erbracht wurden.
zum Beispiel:
2009 bis 2011 – Planung der Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI
2012 bis 2015 – Planung der Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI
2018 bis 2020 – Planung der Leistungsphase 6 HOAI
2021 – Planung der Leistungsphase 7 HOA
2) Zu den Mindestanforderung gilt:
Für sämtliche Planungsobjekte gem. Pkt. 1 bis 12 sind Referenzen für die Leistungsphasen 2 bis 4 nachzuweisen.
Es ist nachzuweisen, dass innerhalb der abgegebenen Referenzprojekte Leistungen für die genannten Mindesthonorare erbracht wurden.
-Erklärung über die technische Eignung des Bewerbers
Der Bewerber erklärt hiermit, dass er folgende technische Anforderungen erfüllt bzw. im Falle einer Auftragserteilung erfüllen wird:
1. Übergabe aller digitaler Daten gemäß dem Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen. (OKSTRA ®) unter Beachtung der Fachbedeutungslisten des Landes Schleswig-Holstein.
2. Übergabe aller Planunterlagen als DXF, bzw. DWG-Format blattschnittfrei, in einer mit dem AG abgestimmten Autocadversion.
3. Barrierefreie Übergabe aller Textdateien und Tabellen.
4. Übergabe aller erstellten Unterlagen als PDF und Pläne als Plot-Dateien.
5. Onlineerbringung der Daten für die Kostenermittlungen sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben mit dem EDV-System itwo nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, der ZVB-EDV sowie den Datenstrukturen des jeweils aufnehmenden EDV-Systems der DB AG
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6. Nutzungsbedingungen für Benutzung des Share-Point‘s des AG als Kommunikations- und Datenaustauschplattform (z.B. Gestellung eines Microsoft 365 Kontos).
7. Das Projektmanagementsystem des AG (EPLASS) inklusive des darin enthaltenen Workflows ist zu nutzen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen liegt ein Teilnahmeantrag bei. Dieser muss zwingend verwendet werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
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Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. von jeder Abschlagsrechnung
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
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Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge
--Planung Verkehrsanlage Bahnsteige
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
--Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-22 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept mit Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Clausing, Simone
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bad20b9a-23e2-4df4-8e67-a25a43a68a69 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
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2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG präqualifizierten Unternehmen
Wir erklären, dass keine schwere Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.:
• wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB)
• wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO)
• wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
• Diebstahl (§ 242 StGB)
• Unterschlagung (§ 246 StGB),
• Erpressung (§ 253 StGB),
• Betrug (§ 263 StGB),
• Kreditbetrug (§ 265b StGB),
• Untreue (§ 266 StGB),
• Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
• Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
• Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen beiAusschreibungen (§ 298 StGB),
• Brandstiftung (§ 306 StGB),
• Baugefährdung (§ 319 StGB),
• Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
• Belegung mit einer Geldstrafe in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
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-Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG nicht präqualifizierten Unternehmen
Hiermit erklären wir, dass keines der nachstehend genannten Kriterien zutrifft:
1. Dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre eine Person wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften nach § 21 (1) und (2) SektVO rechtskräftig verurteilt worden ist und keine Umstände nach § 21 (3) SektVO zutreffen.
2. Eröffnung eines Konkurs-/Vergleichs-/Insolvenzverfahrens und die Stellung eines darauf gerichteten Antrags (§ 21 (4) Nr. 1 SektVO)
3. Eingeleitetes Verfahren der Liquidation des Unternehmens (§21 (4) Nr. 2 SektVO)
4. Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§21 (4) Nr. 3 SektVO)
5. Dass unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wurden oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt werden (§21 (4) Nr. 4 SektVO)
6. Nachweislich begangenen schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer verantwortlich handelnden Person in Frage stellt (§21 (4) Nr. 5 SektVO)
7. Fehlende Mitgliedschaft bei der einschlägigen Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertigen Organisation
8. Fehlende Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes oder gleichwertig
9. Schwere Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.
• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen liegt ein Teilnahmeantrag bei. Dieser ist zwingend zu verwenden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 158-419174 (2021-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 111-313926
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 158-419174
ABl. S-Ausgabe: 111

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Planungsleistung PFA 1.1 - Bad Schwartau
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Verkehrsanlagen und Ing.Bauwerke, Tragwerksplanung Ing.Bauwerke, Techn. Streckenausrüstung und Techn. Ausrüstung
Bezeichnung des Loses: Planungsleistung PFA 1.2 Ratekau - Haffkrug

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 111-313926 (2022-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los 1) und PFA 1.2 (Los 2)
Referenznummer: 21FEI53203
Kurze Beschreibung:
Los 1 – PFA 1.1 Bad Schwartau Los 2 – PFA 1.2 Ratekau - Haffkrug
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 5970645e-1875-431b-94fd-a294442c9df1
Titel: Planungsleistung PFA 1.2 Ratekau - Haffkrug
Beschreibung der Beschaffung:
Objektplanung Verkehrsanlagen und Ing.Bauwerke, Tragwerksplanung Ing.Bauwerke, Techn. Streckenausrüstung und Techn. Ausrüstung
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-02 📅
Datum des Endes: 2026-06-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Postleitzahl: 20097
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-31 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021776418 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 026d49c7-cc68-4bb6-942e-95be25141593
Postanschrift: Hansastraße 40
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 511850715 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-n-a
E-Mail: simone.clausing@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112862147 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
22-Die konkrete Ausgestaltung des Geh- und Radweges war zum Zeitpunkt der Definition der Hauptvertragsleistung nicht bekannt. Erst durch den entsprechenden Planungsfortschritt der Straßenplanung des benachbarten Projektes der Erneuerung der Autobahnbrücke wurde seitens des Straßenbaulastträgers eindeutig definiert wie die Aufteilung des Straßenaufbaus inkl. der Führung des Geh- und Radweges künftig berücksichtigt werden soll.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
22-Es sind zusätzliche Planungsleistungen in Bezug auf die Verkehrsanlage Straße erforderlich. Zur Berücksichtigung des straßenbegleitenden Geh- und Radweges so wie dieser auch im weiteren Verlauf durch den geplanten Neubau der Autobahnbrücke berücksichtigt wurde ist eine Anpassung der Straßenplanung notwendig.
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Quelle: OJS 2024/S 044-128091 (2024-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-19)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung: e340913b-730c-4b0a-8a90-d170f793c1ee
Titel: Planungsleistung PFA 1.1 - Bad Schwartau

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021776418 - Los: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-19+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
23 - Die Zuarbeit der geotechnischen Entwurfsplanung wurde als Vertragslücke festgestellt. Grundsätzlich werden die Geotechnischen Entwurfsberichte vom Baugrundgutachter erstellt. Die Vertragsprüfung des beauftragten Baugrundgutachters hatte ergeben, dass die genannte Leistung ebenfalls nicht teil des Portfolios ist. Des Weiteren hatte der Baugrundgutachter auch keine Kapazität diese Leistung zu übernehmen. Somit hatte sich die beauftragte Ingenieurgemeinschaft erklärt, kurzfristig die Leistungen zu übernehmen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
23 - Die Erstellung der geotechnischen Entwurfsplanung wurde als Vertragslücke zwischen der beauftragten Planungsgemeinschaft und dem beauftragten Baugrundbüro BBI identifiziert. Die geotechnische Entwurfsplanung ist somit weder bei der InGe noch bei der BBI im Hauptvertrag angesiedelt. Da die geotechnische Entwurfsplanung für die Entwurfsplanung als Grundlage dient, müsste diese entsprechend beauftragt werden. Im Hauptvertrag sind die Leistungen nicht enthalten und sind dem Grunde nach als berechtigt anzusehen. Die aufgeführte Argumentation belegt, dass dies keine Leistungen des Hauptvertrages sind. Dies ist ein Nachfolger vom Nachtrag 18.1. Zu dem Zeitpunkt der Nachtragserstellung sollte ein großer Teil der geotechnischen Entwurfsplanung von Firma GuD zur Verfügung gestellt werden. Die Firma hat dann plötzlich entschieden kein Angebot zu erstellen und hat einer Zusammenarbeit nicht mehr zugestimmt. Aus dem Grund musste der entsprechende Anteil an ein anderes Ingenieurbüro vergeben werden. Die beauftragte Ingenieurgemeinschaft (Obermeyer, Ramböll und Arcadis) hat die kurzfristige Bearbeitung und die Übernahme der Gesamtleistung angeboten. Die Anordnung in schriftlicher Form liegt seit dem 06.11.2023 vor.
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Quelle: OJS 2024/S 079-237251 (2024-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-19)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
24 - Die Zuarbeit der geotechnischen Entwurfsplanung wurde als Vertragslücke festgestellt. Grundsätzlich werden die Geotechnischen Entwurfsberichte vom Baugrundgutachter erstellt. Die Vertragsprüfung des beauftragten Baugrundgutachters hatte ergeben, dass die genannte Leistung ebenfalls nicht teil des Portfolios ist. Des Weiteren hatte der Baugrundgutachter auch keine Kapazität diese Leistung zu übernehmen. Somit hatte sich die beauftragte Ingenieurgemeinschaft erklärt, kurzfristig die Leistungen zu übernehmen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
24 - Die Erstellung der geotechnischen Entwurfsplanung wurde als Vertragslücke zwischen der beauftragten Planungsgemeinschaft und dem beauftragten Baugrundbüro BBI identifiziert. Die geotechnische Entwurfsplanung ist somit weder bei der InGe noch bei der BBI im Hauptvertrag angesiedelt. Da die geotechnische Entwurfsplanung für die Entwurfsplanung als Grundlage dient, müsste diese entsprechend beauftragt werden. Im Hauptvertrag sind die Leistungen nicht enthalten und sind dem Grunde nach als berechtigt anzusehen. Die aufgeführte Argumentation belegt, dass dies keine Leistungen des Hauptvertrages sind. Dies ist ein Nachfolger vom Nachtrag 18.2. Zu dem Zeitpunkt der Nachtragserstellung sollte ein großer Teil der geotechnischen Entwurfsplanung von Firma GuD zur Verfügung gestellt werden. Die Firma hat dann plötzlich entschieden kein Angebot zu erstellen und hat einer Zusammenarbeit nicht mehr zugestimmt. Aus dem Grund musste der entsprechende Anteil an ein anderes Ingenieurbüro vergeben werden. Die beauftragte Ingenieurgemeinschaft (Obermeyer, Ramböll und Arcadis) hat die kurzfristige Bearbeitung und die Übernahme der Gesamtleistung angeboten. Die Anordnung in schriftlicher Form liegt seit dem 06.11.2023 vor.
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Quelle: OJS 2024/S 079-237960 (2024-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-24+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
25 - Durch das neue Lärmschutzgutachten, welche durch Firma LAIRM Consult erstellt wurde und nun den D-Takt 2030 berücksichtigt, haben sich die Lärmschutzanforderungen verändert. Dadurch fällt Wiederholungsleistung bei der beauftragten Ingenieurgemeinschaft an. Insbesondere mussten die Planungen der Lärmschutzwänden erneut berechnet und dementsprechend angepasst werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
25 - Wiederholte Anpassung der Entwurfsplanung der Lärmschutzwände und betroffener Bauwerke im PFA 1.2 aufgrund neuen Anforderungen aus Lärmschutzkonzept mit 2030 D-Takt vom 20.10.2023 (Aufsteller: LAIRM Consult GmbH).
Quelle: OJS 2024/S 101-309029 (2024-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-27)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
26 - Das jetzige Bauwerk stellt ein integrales Bauwerk (Sprengwerk) der Anforderungsklasse IV (höchste Anforderungsklasse an einem Ingenieurbauwerk) dar. Durch mehrmaligem fachlichen Austausch zwischen des Teams der Geotechnik und den zuletzt erfolgten Austauschs durch EBA-Anerkannte Prüfsachverständige wurde an das PFA Team eingehend und dringlich von der Bauweise des integralen Bauwerks abgeraten. Ferner wurde von Projektleiter Technik Team Süd (Herrn Bernd Preußner) die Entscheidung getroffen, dass eine nicht integrale Bauweise (übliche Balkenbrücke auf Lagern gelagert als Durchlaufträger) mit der Option einer Flachgründung überprüft werden muss. Um später eine wirtschaftliche und schnellere Bauweise zu gewährleisten, ist diese genauere Gegenüberstellung von beiden Planungsvarianten essentiell.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
26 - Das TEH070 (SÜ Ruppersdorfer Weg), welcher Teil des PFA 1.2 darstellt, soll auf eine mögliche Variantenuntersuchung geprüft werden. Diese Untersuchungen beinhalten die Planungsvariante eines Dreifeldträgers inkl. Setzungsberechnung sowie auch die Objekt- und Tragwerksplanung der gewünschten zusätzlichen Alternativvariante. Die gewünschten Leistungen umfassen im Wesentlichen: - Erstellung Lastenheftes - Koordination und Abstimmung mit Firma BBI - Erstellung eines Finite-Element-Modells - Setzungsberechnung - Bauzeitenprüfung - Baukostenprüfung
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Quelle: OJS 2024/S 125-386886 (2024-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-02)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen

Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-02+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
28 - In der ursprünglichen Aufgabenstellung war eine Bahnsteiglänge von 210 m für die Bahnsteigkante des Gleis 3 gefordert. Im Nahverkehrskonzept der NAH.SH wurden nachträglich aber 220 m Bahnsteiglänge gefordert um übergreifend auf der gesamten Strecke eine Bahnsteiglänge von mindestens 220 m zu gewährleisten damit die geplanten Nahverkehrszüge in Doppeltraktion wie aktuell im Betriebsprogramm vorgesehen auch verkehren können.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
28 - Die geplante dritte Bahnsteigkante für den neuen Bahnhof Haffkrug soll statt der bisher vorgesehenen Baulänge von 210 m nunmehr mit einer Baulänge von 220 m geplant werden. Die Planung Lph 2+3 Verkehrsanlage Schiene, 50 Hz und OLA ist entsprechend anzupassen bzw. teilweise zu wiederholen.
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Quelle: OJS 2024/S 151-468814 (2024-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-05+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
31 - Die Zuarbeit der geotechnischen Entwurfsplanung wurde als Vertragslücke festgestellt. Grundsätzlich werden die Geotechnischen Entwurfsberichte vom Baugrundgutachter erstellt. Die Vertragsprüfung des beauftragten Baugrundgutachters hatte ergeben, dass die genannte Leistung ebenfalls nicht teil des Portfolios ist. Des Weiteren hatte der Baugrundgutachter auch keine Kapazität diese Leistung zu übernehmen. Somit hatte sich die beauftragte Ingenieurgemeinschaft erklärt, kurzfristig die Leistungen zu übernehmen. 32 - Zu den wöchentlich stattfindenden Abstimmungsterminen in Baugrund (2 Stunden pro Woche) und Hydrogeologie (1 bis 1,5 Stunden pro Woche) ist ein erhöhter und intensiver Abstimmungsbedarf vorhanden gewesen und weiterhin vorhanden. Grund hierfür ist die durch die Gesamtprojektleitung definierte enge Terminschiene, die die Abgabe der Genehmigungsplanung auf den 08.10.2024 festgelegt hat. Durch den Zeitdruck mussten viele Abstimmungsrunden geführt werden und zusätzlich Personal vom Auftragnehmer eingeplant werden. Dieses Personal hat ebenfalls zu Gunsten des Projekts in Eigenregie direkte Abstimmungen mit den Baugrundunternehmen BBI durchgeführt. Weiterhin hat der Auftragnehmer sich eigenständig Prämissen hergeleitet. Der Nachtrag ist ein Folgenachtrag vom NT 15.2, da das Bestellvolumen für den NT 15.2 bereits in Januar 2024 ausgeschöpft wurde. Aus diesem Grund ist die Mehrleistung bzw. die Vertragsänderung in vollem Umfang dem Grunde nach zu bestätigen. 33 - Im Rahmen der Entwurfserstellung für das TEH 115 kommt es zu Änderungen der Bestandswegeführung im Kreuzungsbereich mit dem dortigen Waldweg. Die Trasse des Waldweges muss abgesetzt werden, damit der nötige Abstand zu der zukünftigen Eisenbahnbrücke (TEH 115) erhalten bleibt. Im Zuge dieser Absenkung ist die dort befindliche Brücke der Autobahn betroffen. Da sich die Rahmenstiele verlängern, wäre die Brücke der Autobahn nicht mehr standsicher und benötigt Instandsetzungsmaßnahmen. Diese Maßnahme wird im Rahmen des Nachtrags zum Instandsetzungskonzept eingearbeitet. Der Nachtrag ist somit dem Grunde nach gerechtfertigt, da diese Leistung nicht im Hauptvertrag enthalten ist. 34 - IBei der Errichtung der Bauwerke und Maßnahmen der Verkehrsanlagen fallen im Planfeststellungsabschnitt 1.1 und 1.2 erhebliche Mengen an humosem Boden (Torf) an. Für diese Mengen soll ein Torferhaltungskonzept erstellt werden und hierfür eine geeignete Fläche gefunden werden. Diese Leistung ist bisher nicht im Hauptvertrag enthalten und ist dem Grunde nach zu bestätigen. 35 - Für die jeweiligen PFAS des Gesamtprojekts Fehmarnbeltquerung müssen im Rahmen eines Bodenmanagementkonzepts Ausbaumengen ermittelt werden. Nach der Ermittlung muss in Anlehnung des Konzepts festgelegt werden, an welchen Örtlichkeiten die erwähnten Ausbaumengen wieder eingebaut werden, um große Bewegungen an Bodenmaterial und vor allem Entsorgungsmaterial zu vermeiden. Diese Bodenmanagementkonzepte der jeweiligen PFAs dienen als Grundlage für die Erstellung des Gesamtbodenmanagementkonzepts für das Gesamtprojekt, welches bereits an die DB E&C beauftragt wurde. Aus diesem Grund müssen auch für die PFAs 1.1 und 1.2 jeweils die Bodenmanagementkonzepte beauftragt werden. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages und der Nachtrag ist dem Grunde nach berechtigt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
31 - Die Aufrechterhaltung des Autobahnverkehrs der BAB A1 während der Bauzeit des erforderlichen Ersatzneubaus der Brücke über die DB Strecke 1100 im Bereich Ratekau erfordert für die bauzeitliche Umfahrung eine Verschwenkung der BAB A1 neben der vorhandenen DB Strecke 1100. Die dafür erforderlichen Planungen - Objektplanung Verkehrsanlage Straße (Verschwenkung BAB A1, bauzeitliche Verkehrsführung) - Objektplanung Ingenieurbauwerke (bauzeitlicher Straßendamm) - Tragwerksplanung (bauzeitlicher Straßendamm) sind in den Leistungsbeschreibungen zum Hauptvertrag nicht berücksichtigt. Es handelt sich um erforderliche Zusatzleistungen zur hauptvertraglichen Leistung, die gesondert zu vergüten ist. 32 - Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen und sind Mehrleistungen im Baugrund + Hydrogeologie: - Zusätzliche Abstimmungsrunden (Baugrund+Hydrogeol.) in dem Zeitraum Januar 2024 bis Vorliegen der endgültigen Baugrundgutachten - Direkte Abstimmungen mit BBI (E-Mails, Telefonate) und Weitergabe der Ergebnisse im Team - Inhaltliche Überprüfung der übersendeten Teilunterlagen - Unterstützung bei der Formulierung von Annahmen zur weiteren Planung - Koordination und Priorisierung 33 - TEH 115, Instandsetzungskonzept BW203 im PFA 1.2 Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: - Prüffähige statische Dokumentation - Ersellen einer Handlungsanweisung - Mengen- und Kostenermittlung - Erstellen eines Bauwerks/Übersichtsplans - Dokumentation der Ergebnisse - Koordination mit dem Prüf-Ing. - Abstimmungen mit der AdB 34 - Planungsleistungen Torferhaltung im PFA 1.2 Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: - Flächensuche - Abstimmung zur Flächeneignung mit AG, BBI und DMT - Untergrunderkundung auf pot. Flächen - Erarbeitung eines Konzepts - Erarbeitung Planunterlagen für Lph 2-4 35 - Erstellung Bodenmanagementkonzept für den PFA 1.1 Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: - Erfassung und Klassifizierung der Ausbaumengen - Angabe zu möglichen Orten der Zwischendeponierung - Angabe möglicher Einbauorte - Ermittlung zusätzlich erforderlicher Einbaumengen - Teilnahme an Abstimmungen mit AG und Weitergabe der Ergebnisse im Team
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Quelle: OJS 2024/S 152-473062 (2024-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-06+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
36 - Für die jeweiligen PFAS des Gesamtprojekts Fehmarnbeltquerung müssen im Rahmen eines Bodenmanagementkonzepts Ausbaumengen ermittelt werden. Nach der Ermittlung muss in Anlehnung des Konzepts festgelegt werden, an welchen Örtlichkeiten die erwähnten Ausbaumengen wieder eingebaut werden, um große Bewegungen an Bodenmaterial und vor allem Entsorgungsmaterial zu vermeiden. Diese Bodenmanagementkonzepte der jeweiligen PFAs dienen als Grundlage für die Erstellung des Gesamtbodenmanagementkonzepts für das Gesamtprojekt, welches bereits an die DB E&C beauftragt wurde. Aus diesem Grund müssen auch für die PFAs 1.1 und 1.2 jeweils die Bodenmanagementkonzepte beauftragt werden. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages und der Nachtrag ist dem Grunde nach berechtigt.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
36 - Erstellung Bodenmanagementkonzept für den PFA 1.2 Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: - Erfassung und Klassifizierung der Ausbaumengen - Angabe zu möglichen Orten der Zwischendeponierung - Angabe möglicher Einbauorte - Ermittlung zusätzlich erforderlicher Einbaumengen - Teilnahme an Abstimmungen mit AG und Weitergabe der Ergebnisse im Team
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 153-475649 (2024-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-20)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-20+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
29 - Es handelt sich um die Prüfung zusätzlicher Varianten von bereits beauftragten und geplanten Objekten. Insofern ist das Einbinden eines separaten Planers nur für diese zusätzlichen Prüfungen nicht sinnvoll, da damit ein erheblicher Mehraufwand verbunden wäre. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche Zusatzkosten verursacht, da dieser sich zunächst mit der bereits erbrachten Planungsleistung dieser Objekte vertraut hätte machen müssen. 30 - Ein Auftragnehmwerwechsel kommt für diese Leistungen nicht in Frage, da es sich um die Anpassung einer bestehenden Leistung bzw. die zusätzliche Betrachtung für bereits beauftragte und anzupassende Objekte handelt. Die Leistung ist Voraussetzung, um die Planungsleistung entsprechend anzupassen und kann daher nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden ohne dass es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen würde.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
29 - Der Nachtrag behandelt zusätzliche Varianten und Untersuchungen zu verschiedenen Objekten des PFA 1.2 nach Abschluss der Lph 2. Die Machbarkeit der Varianten ist zu prüfen. 30- Nach Rückmeldung der Straßenbaulastträger und zur Optimierung der Bauzeit musste im Vergleich zur Hauptvertragsleistung eine andere Variante für die AS Eutin und die Kreuzung mit der B 76 gefunden werden. Um zu prüfen, ob diese verkehrstechnisch darstellbar und die Knotenpunkte in ausreichender Qualität den künftigen Verkehr bewältigen können ist die im Nachtrag 44 beschriebene verkehrstechnische Betrachtung erforderlich.
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Quelle: OJS 2024/S 162-500149 (2024-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-20)
Auftragsvergabe
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28: In der ursprünglichen Aufgabenstellung war eine Bahnsteiglänge von 210 m für die Bahnsteigkante des Gleis 3 gefordert. Im Nahverkehrskonzept der NAH.SH wurden nachträglich aber 220 m Bahnsteiglänge gefordert um übergreifend auf der gesamten Strecke eine Bahnsteiglänge von mindestens 220 m zu gewährleisten damit die geplanten Nahverkehrszüge in Doppeltraktion wie aktuell im Betriebsprogramm vorgesehen auch verkehren können. 37: Die ursprüngliche Planung (Wellstahlblech) hatte eine erhebliche Kosten- und Bauzeitersparnis in der Ausführung zur Folge. Eine weitere Folge der Planung war die Stellung einer UiG Bedarfsanzeige. Im Rahmen der Bedarfsanzeige wurde die angebotene Lösung seitens ALV KIB (Herrn Christian Jensen) abgelehnt mit der Begründung, dass Planungsvarianten vorgezogen werden müssen, die nicht eine UiG erfordern. Hierzu ist die geringe Bauzeit und die geringen Kosten irrelevant. Eine UiG darf nur dann gestellt werden, wenn keine anderen Varianten Richtlinienkonform geplant werden können. Aus der Ablehnung des UiG Bedarfsantrages musste die Umplanung auf eine herkömmliche Variante, dem Halbrahmen in Stahlbeton, erfolgen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
28: Die geplante dritte Bahnsteigkante für den neuen Bahnhof Haffkrug soll statt der bisher vorgesehenen Baulänge von 210 m nunmehr mit einer Baulänge von 220 m geplant werden. Die Planung Lph 2+3 Verkehrsanlage Schiene, 50 Hz und OLA ist entsprechend anzupassen bzw. teilweise zu wiederholen. 37: TEH000: Umplanung EÜ Aalbek im PFA 1.2 (Wiederholungsleistung) Altplanung: Flachgegründetes Bogentragwerk in geschlossener Wellblechbauweise Neuplanung: flachgegründeter Halbrahmen
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Quelle: OJS 2024/S 162-501208 (2024-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-24)
Auftragsvergabe
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-24+02:00 📅

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NT_57 Zur Reduzierung der Bauzeit im Bereich des PFA 1.2 am Ortsgebiet Haff Krug wurden planerische Anpassungen der Anschlussstelle Eutin erforderlich. Eines dieser Anpassungen beinhaltet Schnittstellen mit der Bestandsstraße B76, welche Aufgrund von Planungsanpassungen verbreitert werden muss. Um diese Verbreiterung zu gewährleisten, muss das Kreuzungsbauwerk der Autobahn (Die Brücke mit dem Namen BW 207) angepasst werden, damit die Böschungsausprägung reduziert werden und ersatzweise eine Stützkonstruktion eingebracht werden kann. Diese Anpassungen erfordern Nachweise zur Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeits des Bestandswiderlagers und der neu anzubringen Stützkonstruktion am Böschungsfuß. NT_54 Aufgrund neuer Baugrunderkenntnisse im Bereich der Strecke von Bau km 117,137 bis Bau km 117,457, kann die ursprüngliche Länge der Fahrwegtiefgründung "Am Wiesengrund" verkürzt werden. Die kürzere Länge von Bau km 117,167 bis Bau km 117,397 bewirkt eine lokale verkürzte Bauzeit, benötigt jedoch eine Anpassung der bereits bestehenden Planung in Lph 2 und 3 inkl. aller Gewerke mit den jeweiligen Schnittstellen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT_57 Aus der Untersuchung Leistungsfähigkeit und der Forderungen des LBV’s sind weitergehende Untersuchung am Bestandsbauwerk erforderlich. Diese umfassen insbesondere: - Nachrechnung/Nachweis der Standsicherheit des Widerlagers - Nachweis der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Stützkonstruktion am Böschungsfuß NT_54 Überarbeitung der Objekt- und Tragwerksplanung zur Fahrwegtiefgründung 1 "Am Wiesengrund", inkl. der erforderlichen Anpassungen der Verkehrsanlagen- und OLA-Planung der NBS.
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Quelle: OJS 2024/S 209-650286 (2024-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-24)
Auftragsvergabe
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NT_55 Es handelt sich um eine vergleichsweise kleine Anpassung der Planung innerhalb des beauftragten Objektes der Verkehrsanlage Elisabethstraße. Eine Beauftragung eines anderen Auftragnehmers für diese Kleinleistung wäre wirtschaftlich nicht vertretbar. Der Mehraufwand steht nicht im Verhältnis zur Planungsänderung. NT_53 Das Erfordernis der Untersuchung der zusätzlichen Varianten ist im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsarbeit entstanden und muss für das Planfeststellungsverfahren erstellt werden. Die Untersuchungen müssen analog zu den anderen Variantenbetrachtungen durchgeführt werden, welche bereits Teil des Hauptvertrages sind. Ein Herauslösen dieser Untersuchungen wäre ungleich aufwendiger, da umfangreiche Abstimmungen notwendig wären - unter anderem auch mit den Umweltgutachtern.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
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Text:
NT_55 Vertraglich geschuldet ist die Planung einer Ersatzstraße für den Bahnübergang Elisabethstraße gemäß der Vorzugsvariante der Vorplanung. Die geplante Ersatzstraße zur Elisabethstraße durch den Wald in Bad Schwartau soll als Folge einer Ortsbegehung mit dem zuständigen Förster in der Lage leicht angepasst werden. Dies beinhaltet die Straße an sich sowie Folgemaßnahmen daraus wie die Straßenentwässerung. NT_53 Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung des PFA 1.1 sind zusätzliche Trassenvarianten aufgekommen, welche im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens untersucht und abgewogen werden müssen. Dies betrifft Umfahrungsvarianten der Stadt Bad Schwartau. Hierfür sind planerische Untersuchungen erforderlich um die Varianten im Rahmen der Abwägung zu bewerten und um eine Grundlage für einen Umweltvariantenvergleich zu erhalten.
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Quelle: OJS 2024/S 209-651088 (2024-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-24)
Auftragsvergabe
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NT_56 Die Untersuchungen sind unmittelbar mit der bereits beauftragten Bauablaufplanung verbunden. Nur in der Gesamtbetrachtung mit dem Bauablauf können die Trassierungen sinnvoll ertstellt werden. Eine separate Betrachtung der Trassierungsleistungen ohne die Kenntnis des Bauablaufs ist nicht möglich. Um diese Schnittstelle mit einem weiteren Planungsbüro zu steuern wäre ein erheblicher Mehraufwand an Einarbeitung und Abstimmungen erforderlich bevor die eigentliche Leistung begonnen werden könnte.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
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Text:
NT_56 Bauablaufs. Die zusätzliche Leistung besteht aus Trassierungsstudien für die Sicherstellung bauzeitlicher Verkehre, sodass der Bauablauf und die Restverkehre während der Bauzeit wie geplant durchgeführt werden können.
Quelle: OJS 2024/S 209-651451 (2024-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-29)
Auftragsvergabe
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-29+01:00 📅

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NT_58 Zur weiteren Planung der SÜ L102 Ostseestraße wurden seitens des Entwurfplaners Bestandspläne für das Nachbarbauwerk angefragt. Hintergrund hierfür ist die Schnittstellenbetrachtung, da das neue Bauwerk an das alte Bestandsbauwerk angeknüpft gebaut wird. Für diese Schnittstellenbetrachtung wurden Bestandsbauwerkspläne für die Stütze und des Widerlagers der Bestandsbrücke seitens des PFA Teams an die Autobahn GmbH angefragt. Die Bestandspläne lagen nicht vor und die Planung drohte zu stoppen. Damit die Planung nicht in einem Behinderungsstopp endet, wurde die Fortführung der EP auf Grundlage von Annahmen angeordnet und sicherte somit die Termineinhaltung. Die erwähnten Bestandsbauwerkspläne wurden verspätet an die Planung übergeben. Auf Grund der Abweichung zwischen der Annahme und den übergebenen Bauwerksplänen musste die Planung erneut angepasst werden. Diese Tatsache begründet einen Mehraufwand für die Planung. NT_61 Zahlreiche Baugrunderkenntnisse haben ergeben, dass in dem Bereicht nicht nur schwieriger Baugrund vorhanden ist (Vgl. der EdG für NT 22), sondern auch artesisch gespanntes Grundwasser vorherrscht. Um eine technisch und vor allem genehmigungsfähige Planung zu erstellen, wurde seitens des PFA Teams die Erstellung eines Baugrundmodells angeordnet, um weitere Planungssicherheit zu gewährleisten. Das Baugrundmodell dient widerrum als Grundlage für die Erstellung einer Variantenbetrachtung. Die Variantenbetrachtung hat gezeigt, dass im Bereich der AS Scharbeutz 2 eine Kombinationslösung aus Hydraulischgebundenen Stopfsäulen, bewehrten Dammgründung und Eisenbahnüberführung unausweichlich ist. Aus diesem Grund sind diese Leistungen dem Grunde nach zu bestätigen, da diese einen klaren Mehraufwand darstellen, welche nicht im NT 22 geregelt waren.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT_58 Im Zuge der Bereitstellung neuer Planungsgrundlagen in Form von Bestandsstatiken und Ausführungsplänen haben sich wesentliche Auswirkungen für den Anschluss des Neubaus an das Bestandsbauwerk ergeben. Nach einem Vergleich mit den nachträglich gelieferten Bauwerksplänen (Widerlager + Stützwand) haben wir festgestellt, dass die Position des gezeichneten Widerlagers um über einen Meter abweicht. NT_61 Zusätzliche Leistungen bei der Überarbeitung der bereits freigegebenen Vorplanung des BW192 EÜ AS Scharbeutz 2 (vgl. VP TEH 000 Index 1 vom 09.03.23). Teile der Vorplanung sind aufgrund neuer Baugrunderkenntnisse zu wiederholen. Die Leistungen wurden mit dem Nachtrag NT 22 beauftragt. Zusätzliche Leistungen beinhalten: - Erstellung eines 3D-Baugrundmodells zur besseren Bewertung der Baugrundinformationen - Festlegungen zu den Anwendungsbereichen verschiedener techn. Lösungen
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Quelle: OJS 2024/S 212-660049 (2024-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-29)
Auftragsvergabe
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NT_62 Da die Tennet GmbH bis 2027 in dem Bereich des PFA 1.1 und 1.2 den Neubau eines Freileitungsinfrastrukturnetzes umsetzen wird, muss die Tennet ihre entsprechenden Transformatoren transportieren. Der Transport dieser Transformatoren ist an vielen Stellen schwierig und hierfür müssen auch Logistikwege festgelegt werden. Im Rahmen der Festlegung entgegnete dem PFA Team seitens der Tennet die Fragestellung, ob die zukünftige Straßenüberführung der Kaltenhöfer Straße in Bad Schwartau (zurzeit ist an der Stelle ein Bahnübergang vorhanden) für solche Schwertransporte ausgelegt ist. Die Tennet hatte die Transportwege bereits planfeststellen lassen, da zum Zeitpunkt der Planfeststellung die Planung des PFA 1.1 unklar war. Aus diesem Grund wurde seitens des PFA Teams beim zuständigen Planer die Standsicherheitsberechnung angeordnet, um einer Prüfung eines Schwertransports für die Transformatoren der Tennet gerecht zu werden. Diese eindeutigen Mehrleistungen sind dem Grunde nach zu bestätigen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT_62 Zusätzliche Leistungen bei der Überarbeitung der Entwurfsplanung der SÜ Kaltenhöfer Straße im TEH 330 des PFA 1.1. Die zusätzliche Leistungen beinhalten: - Prüfung der vorliegenden Tragwerksplanung der Konstruktion hinsichtlich der Lastannahmen aus Schwerlastverkehr (Trafotransport) und Entscheidung über den Bedarf geometrischer Änderungen, - Anpassung der Tragwerksplanung ohne geometrische Änderungen
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Quelle: OJS 2024/S 212-661443 (2024-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-11)
Auftragsvergabe
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Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-11+01:00 📅

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NT 43.2 Beauftragt ist nur eine Bewertung der Bauphasen je Objekt. Die zusätzliche Leistung besteht aus der Zusammenführung der Bauzeiten der Einzelobjekte in einen gewerkeübergreifenden Bauphasenplan, der alle Objekte des Planfeststellungsabschnittes einschließt. Die Leistung ist für einen gesamthaften Bauablauf des Abschnitts PFA 1.2 zwingend erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT 43.2 Eine gewerkeübergreifende Koordination der Bauabläufe einzelner Objekte in einem Bauphasenplan unter Berücksichtigung von Verkehrseinschränkungen, Sperrpausen und logistischen Anforderungen für die Leistungsphase 3+4 in Fortführung der Leistung zu Lph 1+2 aus Nachtrag 4.1. Wesentliche Leistungen sind dabei: • Weg-Zeit-Diagramm mit allen erforderlichen Arbeitsvorgängen getrennt nach Objekten und Gewerken • Gantt-Diagramm aus TILOS • Fortschreibung der Bauphasenskizzen und Detailskizzen • Erstellen/Fortschreibung der Bauzustandslagepläne
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Quelle: OJS 2025/S 030-093697 (2025-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-14+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT 43.1 Beauftragt ist nur eine Bewertung der Bauphasen je Objekt. Die zusätzliche Leistung besteht aus der Zusammenführung der Bauzeiten der Einzelobjekte in einen gewerkeübergreifenden Bauphasenplan, der alle Objekte des Planfeststellungsabschnittes einschließt. Die Leistung ist für einen gesamthaften Bauablauf des Abschnitts PFA 1.1 zwingend erforderlich. Alle zu koordinierenden und zusammenzuführenden Einzelobjekte sind bei einer Ingenieurgemeinschaft beauftragt. Ein zusätzliches Büro mit der Zusammenführung der bereits erstellten Bauphasenpläne der Einzelobjekte zu beauftragen würde mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein - zudem entstünde zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher zu zusätzlichen Kosten führen würde. NT 63.1 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die unmittelbar mit den bereits beauftragten Leistungen der Objekte des PFA 1.1 verbunden sind. Eine Beauftragung eines zusätzlichen Ingenieurbüros nur für die Beleuchtungsplanung der Straßen und Brücken wäre mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden und es entstünde zusätzlicher Koordinationsaufwand zwischen den einzelnen Gewerken der Objekte und somit mit deutlichen Mehrkosten. NT 69 Ziel der Untersuchung ist zu prüfen, ob durch die eingleisige bauzeitliche Umfahrung der Zeitraum der Totalsperrung der beiden Eisenbahnstrecken reduziert werden kann um die Einschränkungen des Bahnbetriebs des Nahverkehrs auf den Verbindungen Lübeck Hbf – Neustadt (Holst) und Lübeck Hbf – Kiel Hbf zu reduzieren. Ein Auftragnehmerwechsel wäre hier unwirtschaftlich und technisch sehr erschwert, da es sich bei der Nachtragsleistung nur um eine zusätzliche Leistung im Sinne einer Anpassung aufbauend auf der vertraglich vereinbarten Bauphasenplanung handelt. Die eigentlichen Baumaßnahmen müssen bei der Betrachtung der bauzeitlichen Umfahrung mitbetrachtet werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT 43.1 Eine gewerkeübergreifende Koordination der Bauabläufe einzelner Objekte in einem Bauphasenplan unter Berücksichtigung von Verkehrseinschränkungen, Sperrpausen und logistischen Anforderungen für die Leistungsphase 3+4 in Fortführung der Leistung zu Lph 1+2 aus Nachtrag 4.1. Wesentliche Leistungen sind dabei: • Weg-Zeit-Diagramm mit allen erforderlichen Arbeitsvorgängen getrennt nach Objekten und Gewerken • Gantt-Diagramm aus TILOS • Fortschreibung der Bauphasenskizzen und Detailskizzen • Erstellen/Fortschreibung der Bauzustandslagepläne NT 63.1 Vertraglich geschuldet ist die Entwurfsplanung des Objekts Verkehrsanlage Straße zu diversen neu zu errichtenden oder umzuverlegenden Straßenverkehrsanlagen des PFA 1.1. Außerdem geschuldet ist die Objektplanung des konstruktiven Ingenieurbaus für Kreuzungsbauwerke des PFA 1.1. Als zusätzliche Leistung fällt nun die Planung der Beleuchtung für die geplanten Straßen und Brücken des PFA 1.1. an. NT 69 Es soll eine Bauphasenplanung erstellt werden, die eine bauzeitliche Umfahrung der Baustelle berücksichtigt, sodass der Eisenbahnbetrieb während der Bauzeit zeitweise über diese bauzeitliche, eingleisige Umfahrung erfolgen kann. Im Hauptvertrag vereinbart war die Annahme des Baus unter Totalsperrung.
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Quelle: OJS 2025/S 033-105710 (2025-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-27)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-27+01:00 📅

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Andere zusätzliche Informationen
LÄ60 Nach Rücksprache mit diversen Prüfsachverständigen für KIB und auch für Geotechnik wurde die alte Planungsvariante der integralen Bauweise verworfen. Von den Prüfingenieuren und auch seitens der internen Geotechnikabteilung wurde in hohem Maße von der Bauweise abgeraten, da diese zu setzungsempfindlich wäre und somit vor Ort den Bau gefährden könnte. Diese Leistung ist deshalb unerwartet, da diverse Setzungsberechnungen nur minimale Setzungen gezeigt haben. Jedoch wird trotzdem der dringlichen Empfehlung der Prüfsachverständigen (die erst später eingebunden wurden) Folge geleistet. Aus diesem Grund wurde die Variante in Abstimmung und Einbeziehung des Technik Leiter Süds für die Feste Fehmarnbeltquerung die 3-Feld Träger Variante als Bauvariante festgelegt. Die Leistung wird gemäß besonderer Leistung vergütet und ist nachvollziehbar. // LÄ65 Die im Baufgrundgutachten empfohlene Flachgründung für das Bauwerk EÜ Breitenkamp und die vor dem Erstellen des Gutachtens angebenenen Prämissen zur Gründungsdimensionierung konnten planerisch nicht umgesetzt werden. Hintergrund hierfür waren sehr hohe rechnerische Setzungen, die eine starke Einschränkung in die Gebrauchstauglichkeit zur Folge hätten. Aus diesem Grund musste die Flachgründung auf eine Tiefgründung umgeplant werden. Diese Umplanung war nicht vorhersehrbar, da durch den Bodengutachter stets eine Flachgründung empfohlen wurde. Somit stellt der Nachtrag eine Wiederholungsleistung dar und ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ60 Vollständige Umplanung der SÜ Ruppersdorfer Weg von Integralbauweise zur 3-Feld Träger Brücke in Form einer Wiederholungsleistung, welche an den Nachtrag 36.4 angelehnt ist. Der NT 36.4 wird bei der Ingenieurgemeinschaft als NT 37 betitelt, welcher auch im Anschreiben genannt ist. Teile des NT 36.4 werden als Grundlage für den NT 60 herangezogen und mindern dadurch die Kosten, um den entsprechenden Faktor. // LÄ65 Vollständige Umplanung der SÜ Ruppersdorfer Weg von Integralbauweise zur 3-Feld Träger Brücke in Form einer Wiederholungsleistung, welche an den Nachtrag 36.4 angelehnt ist. Der NT 36.4 wird bei der Ingenieurgemeinschaft als NT 37 betitelt, welcher auch im Anschreiben genannt ist. Teile des NT 36.4 werden als Grundlage für den NT 60 herangezogen und mindern dadurch die Kosten, um den entsprechenden Faktor.
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Quelle: OJS 2025/S 042-133711 (2025-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-16)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-16+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT29: Die Vertragsänderung ergibt sich durch die erforderliche Anpassung der Straßenplanung in den weiteren Leistungsphasen. Die Änderungen waren zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptvertrages noch nicht bekannt – sie sind durch Abstimmungen mit Betroffenen (zum Beispiel Anlieger oder die örtlichen Feuerwehren) entstanden, durch Anpassungen des allgemeinen Leistungsumfangs (zum Beispiel der Entfall des eigentlich geplanten Rückbaus der Bäderbahn-Bestandsstrecke) oder als Folge von Anpassungen an KIB-Objekten. // NT71: Die zu planenden Objekte sind nicht Teil der ursprünglichen Beauftragung des Hauptvertrags oder eines bisherigen Nachtrags. Die Objekte wurden durch vertiefte Planungen und Untersuchungen identifiziert. Gründe für eine vertiefte Untersuchung waren ein sehr wechselhafter und schlechter Baugrund. Zusätzlich wurde bei den Bohrarbeiten für die Baugrunderkundungen artesisch gespanntes Grundwasser festgestellt. Dieses hat zu intensiven aufeinander folgenden fachlichen Bewertungen aller Beteiligten geführt. Es wurden verschiedenste Varianten für die genehmigungsfähige Bauwerke ausgearbeitet, welche auch mit Baugrundgutachter und Hydrogeologen abgestimmt wurden. Daher waren diese Objekte bisher nicht vertraglich geregelt gewesen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
NT29: Im Rahmen der Vorplanung ergaben sich an diversen Objekten der Verkehrsanlage Straße des PFA 1.2 Änderungen. Einige der Verkehrswege mussten zusätzlich berücksichtigt werden, einige Objekte sind durch Umplanung entfallen, andere mussten in ihrem Verlauf angepasst werden. // NT71: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung der Bauwerke im Zuge der EÜ AS Scharbeutz 2 im TEH 000 des Planfeststellungsabschnitts 1.2. Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: • HSS Haffwiesen Scharbeutz 1, BW Nr. 194 • Bewehrte Dammgründung AS Scharbeutz 1, BW Nr. 191 • EÜ AS Scharbeutz 2, BW Nr. 192 • Bewehrte Dammgründung AS Scharbeutz 2, BW Nr. 195 Die genannten Objekte sind in Leistungsphase 3 und 4 einzuplanen.
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Quelle: OJS 2025/S 076-250896 (2025-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-16)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Vertragsänderung ergibt sich durch die zusätzlich erforderliche Leistung einer Blitzschutzzonenanalyse. Diese war im Hauptvertrag nicht definiert und ist erforderlich um die Blitzschutzmaßnahmen für die geplante Verkehrsstation festlegen zu können. Da bereits die Blitzschutzrisikoanalyse vom AN erfolgt ist und auch die Verkehrsanlagenplanung und die Planung der EEA beim AN liegt ist die Blitzschutzzonenanalyse als Bindeglied der Planung und Voraussetzung für die Folgeplanung der Station sinnvollerweise nur durch den gleichen AN vorzunehmen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit erheblichem Abstimmungsbedarf und entsprechenden Zusatzkosten verbunden um die Planungen zusammenzuführen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT66: Als zusätzliche Leistung ist – aufbauend auf bzw. als Ergebnis der Blitzschutzrisikoanalyse ein Blitzschutzzonenkonzept erforderlich um die konkrete Blitzschutzbetroffenheit der geplanten Station Bahnhof Bad Schwartau zu definieren und um Blitzschutzmaßnahmen zur Berücksichtigung in der weiteren Planung zu ermitteln.
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Quelle: OJS 2025/S 076-250982 (2025-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-16)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Vertragsänderung ergibt sich durch die zusätzlich erforderliche Leistung einer Blitzschutzzonenanalyse. Diese war im Hauptvertrag nicht definiert und ist erforderlich um die Blitzschutzmaßnahmen für die geplante Verkehrsstation festlegen zu können. Da bereits die Blitzschutzrisikoanalyse vom AN erfolgt ist und auch die Verkehrsanlagenplanung und die Planung der EEA beim AN liegt ist die Blitzschutzzonenanalyse als Bindeglied der Planung und Voraussetzung für die Folgeplanung der Stationen sinnvollerweise nur durch den gleichen AN vorzunehmen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit erheblichem Abstimmungsbedarf und entsprechenden Zusatzkosten verbunden um die Planungen zusammenzuführen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
NT66: Als zusätzliche Leistung ist – aufbauend auf bzw. als Ergebnis der Blitzschutzrisikoanalyse ein Blitzschutzzonenkonzept erforderlich um die konkrete Blitzschutzbetroffenheit der geplanten Stationen des PFA 1.2 zu definieren und um Blitzschutzmaßnahmen zur Berücksichtigung in der weiteren Planung zu ermitteln.
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Quelle: OJS 2025/S 076-252751 (2025-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-16)
Auftragsvergabe
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Änderungen
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Die zu planenden Objekte sind nicht Teil der ursprünglichen Beauftragung des HV oder eines bisherigen Nachtrags. Die Objekte wurde durch vertiefte Planungen und Untersuchungen identifiziert.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
NT70: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung der Stütz- und Bohrpfahlwände im TEH 300 des Planfeststellungsabschnitts 1.1. Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: • Stützwand 1, BW313 • Bohrpfahlwand 1, BW317 • Trog (Bahnsteigzuwegung), BW318 • Stützwand 2, BW319 • Bohrpfahlwand 2, BW314 Die genannten Objekte sind in Leistungsphase 3 und 4 einzuplanen.
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Quelle: OJS 2025/S 076-253198 (2025-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-29)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-29+02:00 📅

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50- Aufgrund des neuen Deutschlandtaktes 2030 musste die bisherige Lärmschutzwandplanung überarbeitet werden. Dies führt zu einer Wiederholungsleistung zur bereits beauftragten Planung. Aus diesem Grund ist der Anspruch dem Grunde nach gerechtfertigt. 51- Am 18.03.2024 wurde seitens der beauftragten Ingenieurgemeinschaft im Rahmen der Baugrundrunde auf falsche Höhenbezüge im Baugrundgutachten hingewiesen, da im Rahmen der Planung Unstimmigkeiten in den Bodenaufschlüssen und Bemessungsprofilen festgestellt wurden. In Vor- und Nachbereitung der Abstimmung wurden die Unstimmigkeiten entsprechend aufgearbeitet. Diese Aufarbeitung findet sich in den stundenbasierten Nachtrag wieder. Die Stunden sind dem Grunde nach zu bestätigen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
50- Wiederholte Anpassung der Entwurfsplanung der Lärmschutzwände und betroffener Bauwerke im PFA 1.2 aufgrund neuen Anforderungen aus Lärmschutzkonzept mit 2030 D-Takt vom 20.10.2023 (Aufsteller: LAIRM Consult GmbH). 51- Objekt- und tragwerksplanerische Bearbeitungen am Objekt EÜ Scharbeutzer Heide in der Lph. 3, insbesondere Prüfung, Einarbeitung und Verifizierung widersprüchlicher und falscher Planungsgrundlagen
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Quelle: OJS 2025/S 084-280840 (2025-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-15)
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NT64: Für die Bauzeitoptimierung des PFA 1.2 wurde von Herrn Frank Limprecht ein Zusammentreffen von internen Fachkompetenzen der DB InfraGO in Kassel vorgeschlagen. In dieser Tagung in Dezember 2023 wurden viele Aspekte des PFA 1.2 betrachtet, um die Bauzeit des PFA 1.2 zu verkürzen. Ziel war eine Inbetriebnahme noch im Jahr 2029 zu gewährleisten. Eines dieser Vorschläge beinhaltete die Umplanung des Knotenkomplex Anschlussstelle Eutin (AS Eutin). Die DB InfraGO hat im Rahmen des Termins in Kassel die Ingenieurgemeinschaft beauftragt die Untersuchung und Umplanung hierfür durchzuführen. Ziel der Untersuchung und Planung war die durchgehende Aufrechterhaltung der Ab- und Auffahrtsrampen der Autobahn sowie auch Reduzierung der Brückenbauwerke in dem Bereich. Das Ergebnis dieser Untersuchung / Planung ist der NT 64. Dieser ist dem Grunde nach gerechtfertigt und zu bestätigen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
NT64: Umfassende Umplanung zur Umsetzung der Alternative 2 (Entfall Eutiner Brücken, Aufweitung B76, Planung Hollandrampen) im Bereich AS Eutin inkl. Reorganisationskostenzwecks in den Leistungsbildern Objektplanung IBW, TWP, VA Straße, VA Schiene und Oberleitungsanlagen.
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Quelle: OJS 2025/S 094-318310 (2025-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-20)
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53 - Die vollständige Vorplanung und auch weite Teile der Entwurfsplanung wurden auf ältere geotechnische Gutachten und Prämissen durchgeführt. Mit Vorlage des neuen Gutachtens war die Entwurfsplanung bereits in weiten Teilen fortgeschritten. In all den erwähnten Gutachten wurde vom Baugrundgutachter immer eine Flachgründung als Gründungsvariante empfohlen. Für das Bauwerk sollte dann eine Setzungsberechnung der Flachgründung im Rahmen einer geotechnischen Entwurfsplanung durchgeführt werden. Diese Untersuchung zeigte, dass die rechnerischen Setzungen für das Bauwerk mit fast 10 cm nicht gebrauchstauglich sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung hatte zur Folge, dass das Bauwerk auf eine Tiefgründung umgeplant werden musste. Aus diesem Grund und vor allem wegen der weit fortgeschrittenen Entwurfsplanung ist der Nachtrag dem Grunde nach zu bestätigen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
53 - Überarbeitung der Objekt- und Tragwerksplanung zur EÜ L181 Bäderstraße hinsichtlich der Wahl der Gründung von flach auf tief.
Quelle: OJS 2025/S 097-329134 (2025-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-18)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
30 - Die Objekt- und Tragwerksplanung war nicht Teil des Hauptvertrages. Gemäß Nachtrag 20 wurden die Entwässerungsanlagen separat beauftragt. Die Beauftragung im Rahmen des Nachtrag 20 war unzureichend, da hierfür nicht ausreichende Geotechnische und Hydrogeologische Gutachten vorlagen. Erst nach Vorlage der erwähnten Gutachten, konnte eine zuverlässige Aussage über die Anzahl und der Dimensionierung der aufgelisteten RRB, welche im Angebot des Nachtrags 30.1 enthalten sind, getroffen werden. Daher sind diese zusätzlichen Leistungen erforderlich und dringend bei der Ingenieurgemeinschaft Ramboll / Arcadis / Obermeyer zu beauftragen, da hier planerische Zwangspunkte wie z. B. das Überführen des Wassers in die Tiefenentwässerung hinüber zum RRB und danach zur Vorflut entstehen und somit nicht separat beauftragt werden können. Das Risiko einer Fehlplanung wäre hoch, welche zu Baumängel in der Ausführungsphase führen könnte.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
30 - Objektplanung Ingenieurbauwerke und teilweise Tragwerksplanung der Regenrückhaltebecken (RRB) und Durchlässe (DL) sowie Technische Ausrüstung für Pumpenanlagen im PFA 1.1 (TEH300) für die Leistungsphasen 1-4 (übertr.)
Quelle: OJS 2025/S 116-395998 (2025-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-30)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-30+02:00 📅

Änderungen
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55: Zu den wöchentlich stattfindenden Abstimmungsterminen in Baugrund (1 Stunde pro Woche bis Mai 2025) und Hydrogeologie (1 bis 1,5 Stunden pro Monat) ist ein erhöhter und intensiver Abstimmungsbedarf vorhanden gewesen und ab Juni nicht mehr vorhanden. Es wurden Gespräche zu noch ausstehenden Baugrundgutachten und Hydrogeologischen Gutachten durchgeführt. In Einzelfällen wurden Prämissen für die Planung gemeinsam definiert. Der Nachtrag ist ein Folgenachtrag vom NT 48.2, da das Bestellvolumen für den NT 48.2 bereits ausgeschöpft wurde. Aus diesem Grund ist die Mehrleistung bzw. die Vertragsänderung unter Vorbehalt dem Grunde nach zu bestätigen. Der Vorbehalt begründet sich dadurch, da pro Monat 15 Stunden für die Kalkulation in Summe angesetzt wurden. Die vollen 15 Stunden werden ab Juni 2025 bis Leistungsende nicht mehr zum Tragen kommen, da Anfang Juni die Baugrundrunden mangels Themen abgesagt wurden. 56: Der ALV KIB Herr Christian Jensen hatte die Entwurfsplanung abgelehnt, da die Vorplanung aus seiner Sicht nicht auskömmlich untersucht wurde. Der ALV KIB hat daraufhin 2 Aufgabenstellungen definiert: - Optimierung des Querschnitts der vorgespannten Vollplatte - Untersuchung der Bauvariante Dickblechtrogbrücke Da der ALV im Rahmen der VP nicht involviert wurde, sondern nur die Investitionsplanung und Segmentsteuerung der Netz Kiel, musste eine genauere Untersuchung gemäß der definierten Aufgabenstellung erfolgen. Andernfalls hätte der ALV die Entwurfsplanung abgelehnt und ein Projektrisiko wäre entstanden. Die beauftragte Ingenieurgemeinschaft konnte die Leistung schnell erbringen und hat diesen auf reinen Ingenieursstunden erbracht. 57: Der Bau der SÜ L180 Zum Grellberg wird eine längere Sperrung zur gleichnamigen Straße verursachen. Im Rahmen der Sperrzeit muss nicht nur der Kraftwagenverkehr, sondern auch der Rad- und Fußgängerverkehr umgeleitet werden. Die nächstmögliche Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger- und Radfahrer liegt in einem nicht zumutbaren Bereich. Ebenfalls ist das Verkehrsaufkommen für Pendler und Schüler sehr hoch. Aus diesem Grund ist der genannte Nachtrag dem Grunde nach zu bestätigen und erforderlich für die weitere Planung.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
55: Mehraufwendungen Baugrund + Hydrogeologie. Die angebotenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: - Zusätzliche Abstimmungsrunden (Baugrund+Hydrogeol.) in dem Zeitraum November 2024 bis - Vorliegen der endgültigen Baugrundgutachten - Direkte Abstimmungen mit BBI (E-Mails, Telefonate) und Weitergabe der Ergebnisse im Team - Inhaltliche Überprüfung der übersendeten Teilunterlagen - Unterstützung bei der Formulierung von Annahmen zur weiteren Planung - Koordination und Priorisierung 56: TEH 060, L181 EÜ Bäderstraße, Erweiterte Querschnittsuntersuchungen: 1. Untersuchung der Variante "Dickblechtrogvariante": Machbarkeit auf Grundlage aktueller Normen / Richtlinien. Grobe Ausweisung von Baukosten und Bauzeit. 2. Untersuchung Querschnittsoptimierung der aktuellen Planungsvariante auf Grundlage der derzeitigen statischen Berechnung. Prüfung des Optimierungspotentials hinsichtlich Betonquerschnittsdicke. 57: Planung der bauzeitlichen Verlegung der Radverkehrsanbindung zwischen Pansdorf und Groß Timmendorf im Bereich der SÜ L 180 Zum Grellberg.
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Quelle: OJS 2025/S 124-426229 (2025-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-02)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-02+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
54: Die Objekt- und Tragwerksplanung der Regenrückhaltebecken waren nicht Teil des Hauptvertrages. Zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages im Bereich Entwässerungsplanung, sind die Regenrückhaltebecken gemäß HOAI gesondert zu vergüten. Ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht sinnvoll, da die Bezahlung gemäß der Anrechenbaren Kosten in Anlehnung an die HOAI erfolgt. Die anteiligen Leistungsbilder der Phase 1 bis 4 wären bei jeden anderen Ingenieurbüro deckungsgleich. Daher sind diese zusätzlichen Leistungen erforderlich und dringend bei der Ingenieurgemeinschaft Ramboll / Arcadis / Obermeyer zu beauftragen, da hier planerische Zwangspunkte und Wechselwirkungen wie z. B. das Überführen des Niederschlagwassers in die Tiefenentwässerung hinüber zum Regenrückhaltebecken und abschließend zur Vorflut entstehen und somit nicht separat beauftragt werden können. Das Risiko einer Fehlplanung wäre hoch, welche zu Baumängel in der Ausführungsphase führen könnte.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
54: Objektplanung Ingenieurbauwerke und teilweise Tragwerksplanung der Regenrückhaltebecken (RRB) und Durchlässe (DL) sowie Technische Ausrüstung für Pumpenanlagen im PFA 1.2 (TEH000) für die Leistungsphasen 1-4 (übertr.)
Quelle: OJS 2025/S 125-431086 (2025-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-21)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-21+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT 75.2 Die zusätzliche Leistung ist erforderlich um parallel zur Finalisierung der EP und GP mit der Ausführungsplanung beginnen zu können. Die Zwischenabgabe des aktuellen Standes der EP und GP soll dazu dienen dem Planungsbüro für die Ausführungsplanung und auch den Baufirmen für die künftige Umsetzung die entsprechenden Grundlagen zur Verfügung zu stellen. Ein anderes Ingenieurbüro dafür zu binden den Zwischenstand der bisher erfolgten EP und GP zusammenzutragen ist nicht sinnvoll möglich, da nur das erstellende Büro zusammentragen kann was es bisher erarbeitet hat. NT 79.2 Die Blitzschutzmaßnahmen an der Verkehrsstation müssen im Rahmen der Entwurfsplanung berücksichtigt werden, sie waren im bisherigen Planungsauftrag aber noch nicht definiert. Diese Blitzschutzmaßnahmen müssen in die Entwurfsplanung der Verkehrsstation integriert werden - und die Planung dieser Verkehrsstation ist bereits beim AN beauftragt. Einen zusätzlichen AN nur für die Planung und der Blitzschutzmaßnahmen einzubinden wäre mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, weil im Anschluss die Planungen ja erneut zusammengeführt werden müssten. Dies wäre zudem mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 75.2 Die zusätzliche Leistung umfasst das Erstellen einer Zwischenabgabe der EP und GP sämtlicher Objekte, sowie von übergreifenden Unterlagen und Dokumenten inkl. der Erstellung von sogenannten Deckblättern, in denen der Umfang und der Inhalt der mit der Zwischenabgabe zu übergebenden Unterlagen beschrieben wird. NT 79.2 Als zusätzliche Leistung wird die Erstellung der Planung von Blitzschutzmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen waren bisher nicht als Planungssoll definiert.
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Quelle: OJS 2025/S 160-549428 (2025-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-22)

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-22+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Blitzschutzmaßnahmen an der Verkehrsstation müssen im Rahmen der Entwurfsplanung berücksichtigt werden, sie waren im bisherigen Planungsauftrag aber noch nicht definiert. Diese Blitzschutzmaßnahmen müssen in die Entwurfsplanung der Verkehrsstation integriert werden - und die Planung dieser Verkehrsstation ist bereits beim AN beauftragt. Einen zusätzlichen AN nur für die Planung und der Blitzschutzmaßnahmen einzubinden wäre mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, weil im Anschluss die Planungen ja erneut zusammengeführt werden müssten. Dies wäre zudem mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
79.1: Als zusätzliche Leistung wird die Erstellung der Planung von Blitzschutzmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen waren bisher nicht als Planungssoll definiert.
Quelle: OJS 2025/S 162-554722 (2025-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-26)

Ergänzende Informationen
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-26+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzliche Leistung ist erforderlich um parallel zur Finalisierung der EP und GP mit der Ausführungsplanung beginnen zu können. Die Zwischenabgabe des aktuellen Standes der EP und GP soll dazu dienen dem Planungsbüro für die Ausführungsplanung und auch den Baufirmen für die künftige Umsetzung die entsprechenden Grundlagen zur Verfügung zu stellen. Ein anderes Ingenieurbüro dafür zu binden den Zwischenstand der bisher erfolgten EP und GP zusammenzutragen ist nicht sinnvoll möglich, da nur das erstellende Büro zusammentragen kann was es bisher erarbeitet hat.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
NT75.1: Die zusätzliche Leistung umfasst das Erstellen einer Zwischenabgabe der EP und GP sämtlicher Objekte, sowie von übergreifenden Unterlagen und Dokumenten inkl. der Erstellung von sogenannten Deckblättern, in denen der Umfang und der Inhalt der mit der Zwischenabgabe zu übergebenden Unterlagen beschrieben wird.
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Quelle: OJS 2025/S 163-558612 (2025-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-12)
Auftragsvergabe
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT 77 Das Projektteam beauftragte mit einer E-Mail vom 21.02.2025 und 28.02.2025 die zusätzliche Untersuchung von alternativen Zufahrten zur BE- Fläche (bahn-rechts), da die verkehrlichen Bedingungen durch den Ortsteil Kaltenhof nur eingeschränkt für den zu erwartenden Baustellenverkehr ausgelegt sind.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
NT 77 Zusätzliche Leistungen für die Erstellung einer vertieften Machbarkeitsstudie zur Untersuchung von mindestens vier Varianten des Baustellenverkehres im PFA1.1.
Quelle: OJS 2025/S 176-600827 (2025-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-23+01:00 📅

Änderungen
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34 Die zusätzliche Leistung wird erforderlich, da die innerstädtischen und beengten Platzverhältnisse im Bereich PFA 1.1 eine detaillierte Betrachtung der möglichen Baustellenverkehre zwischen Baufeld, BE-Flächen und übergeordneten öffentlichen Verkehrswegen erfordern. Es soll sichergestellt werden, dass der geplante Bauablauf der einzelnen Objekte insgesamt möglich ist und welche etwaigen Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr und die Anlieger während der Baumaßnahmen entstehen - auch um im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens des PFA 1.1 entsprechend aussagefähig zu sein. Der Wechsel des Auftragnehmers kommt nicht in Betracht, da die techn. Planung und die Bauablaufplanung der Teilobjekte bereits beim aktuellen Auftragnehmer für Lph 3 und 4 vertraglich platziert ist und ein Separieren der übergeordneten Bauaublaufplanung nicht sinnvoll möglich ist. Zudem wären hierfür umfangreiche zusätzliche Abstimmungen mit einem etwaigen weiteren Auftragnehmer erforderlich. 35 Die Erstellung der Inspektionsanweisung ist nicht Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistungen der LSW-Objekte. Die Inspektionsanweisungen sind aber gemäß Ril. 804 im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel ist technisch nicht sinnvoll möglich, da die Inspektionsanweisungen als Teil der Entwurfsplanung unmittelbar mit der Erstellung der Entwurfsplanung im Zusammenhang stehen. Ein Herauslösen dieses Leistungsteils wäre zudem mit erheblichen Zusatzkosten verbunden weil ein etwaiger zusätzlicher Auftragnehmer von der konkreten technischen Objektplanung abhängig wäre und die Leistung somit mit umfangreichen weiteren Abstimmungen verbunden wäre.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
34 Die zusätzliche Leistung umfasst die Planung des Baustellenverkehrs für den gesamten PFA 1.1. Hierbei werden die Bauabläufe der einzelnen Objekte zusammengeführt, die erforderlichen Baustellenverkehre ermittelt und in einer entsprechenden Studie abgebildet und beschrieben. 35 Die zusätzliche Leistung umfasst die Erstellung einer Inspektionsanweisung der LSW-Galeriebauwerke im PFA 1.1 gemäß Ril 804.1101A07 inkl. Planunterlagen und Erläuterungsbericht.
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Quelle: OJS 2026/S 038-127533 (2026-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-02+01:00 📅

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61 Unmittelbar neben der geplanten Eisenbahnüberführung über die Straße B 76 ist im Bestand ein Autobahnbauwerk über die Straße B 76 vorhanden. Durch die geplante Anpassung der Straße B 76 ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, dass das bestehende Autobahnbauwerk erhalten bleiben kann. In einem ersten Nachtrag hierzu (NT57) wurden bereits Leistungen hierzu beauftragt. In Abstimmung mit dem Baulastträger des Autobahnbauwerks wurden weitere Untersuchungen und Nachweise erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch nicht sinnvoll möglich, da die Grundlagen und auch die bisherigen Untersuchungen in Bezug auf das Autobahnbauwerk durch den derzeitigen Auftragnehmer bereits erfolgt sind. Ein Wechsel wäre zudem wegen der zusätzlichen Schnittstelle mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. 62 Durch den vertraglich vereinbarten Neubau der SÜ AS Pansdorf und der damit verbundenen Anpassung der Verkehrsanlage Straße der AS Pansdorf wird eine Verlegung der östlichen AS Pansdorf in Richtung Norden erforderlich. Daraus folgt, dass der Beschleunigungsstreifen der AS Pansdorf für die Fahrtrichtung Heiligenhafen Ost nach Norden verlegt werden muss, wodurch der geplante Beschleunigungsstreifen einen Konflikt mit den Widerlagern der Straßenbrücke des WW Luschendorf-Nord verursacht, sodass ein Rückbau des Bauwerks erforderlich wird. Dieser Rückbau war im ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten. Eine Planung ist aber erforderlich, da der Rückbau kreuzungsbedingt ist und somit auch kostentechnisch in der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung für die SÜ AS Pansdorf berücksichtigt werden muss. Ein Auftragnehmerwechsel ist technisch nicht sinnvoll möglich, da diese Planungsleistung Bestandteil der Planung AS Pansdorf sein muss. 63 Vertraglich vereinbart war die Planung der Entwässerung auf Basis der Vorplanung und mit Regenrückhaltebecken. Die Entwässerungsplanung muss als Folge der angepassten Entwurfsplanung angepasst werden und um die Entwässerungsplanung der B 432 und A1 ergänzt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Abstimmungen zur Planung und zur Übergabe der Planung ist technisch nicht sinnvoll möglich. Die Anpassung der Entwässerungsplanung muss im Gesamtkonzept der Entwässerung berücksichtigt sein und zudem sind die Abstimmungen hierzu nur durch den Planverfasser sinnvoll möglich. Eine anderweitige Vergabe dieser Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden da sich ein anderer Auftragnehmer zunächst umfangreich in die Entwässerungsplanung des PFA 1.2 einarbeiten müsste.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
61 Die zusätzlich erforderlichen Leistungen umfassen statische Nachweise des bestehenden Autobahnbauwerks (BW 207) der A1 über die B 76 südlich der AS Eutin. 62 Die zusätzliche Leistung umfasst die Planung des Rückbaus inkl. Kostenberechnung der Straßenbrücke des Wirtschaftswegs „Luschendorf-Nord“ über die A1 nördlich der AS Pansdorf. 63 Die zusätzliche Leistung umfasst die Planung der Entwässerungsanlagen und entsprechend Abstimmungen dazu mit den Behörden und dem Wasser- und Bodenverband.
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Quelle: OJS 2026/S 043-148500 (2026-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-23+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
65 Die Vertragsänderung ergibt sich durch die Anpassung der zuvor beschriebenen Planungsgrundlagen der OLA-Planung und die sich dadurch ergebenden Umplanungsbedarfe und den Mehraufwand für die Planung der OLA im PFA 1.2. Diese Änderungen haben sich erst mit dem Planungsfortschritt der anderen Gewerke ergeben und waren somit zum Zeitpunkt der Erstellung des Hauptvertrags nicht absehbar. 66 Die Änderung im Vergleich zum Hauptvertrag ergibt sich aufgrund von neuen Festlegungen zu den Kosten des Grunderwerbs und durch die Berücksichtigung der LBP-Kosten. Dies war zum Zeitpunkt der Erstellung des Hauptvertrages noch nicht absehbar und daher ist die Nachtragsforderung dem Grunde nach berechtigt. 67 Die Änderung der Gründungsart – von einer Flachgründung hin zu einer Tiefgründung ist wegen der zwischenzeitlich vorliegenden Baugrunderkundungsergebnisse erforderlich. Die für die Vorplanung angenommenen Baugrundverhältnisse haben sich als unzutreffend erwiesen, sodass nun eine Tiefgründung eingeplant werden muss. Dies ist im Hauptvertrag so nicht hinterlegt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
65 Da sich die Grundlagen und Randbedingungen der OLA-Planung teilweise geändert haben ist eine Anpassung der OLA-Planung erforderlich. Dies ist u.a. aufgrund von Trassierungsanpassungen, aufgrund von der Entscheidung zum Erhalt der Bäderbahn und aufgrund der geänderten Bauwerksarten im Bereich AS Scharbeutz und Scharbeutzer Heide erforderlich. 66 Aufgrund von Rückmeldungen aus den Abstimmungen zur Eisenbahnkreuzungsvereinbarung und aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Kostenberechnungen für die LBP-Kostenanteile muss die Kostenberechnung der TEH des PFA 1.2 noch einmal überarbeitet werden. 67 Im Vergleich zur Vorplanung bzw. zur Festlegung im Hauptvertrag soll die Gründungsart des Bauwerks geändert werden, sodass die Planung angepasst werden muss.
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Quelle: OJS 2026/S 058-201559 (2026-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-24)
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Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-24+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
36 Der Nachtrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt, da diese Leistung nicht über den Hauptvertrag abgedeckt sind. Es war bei Erstellung des Hauptvertrags nicht absehbar, dass die weiteren Leistungsphasen über das Modell PM Schiene vergeben werden und dass deswegen die umfangreiche und frühzeitige Übergabe der Planungsergebnisse aus Lph 3 und 4 erfolgen muss. Eine Durchführung dieser Leistung durch einen anderen Auftragnehmer ist nicht möglich, da diese Leistung durch den Ersteller der Planung erfolgen muss. Nur der Ersteller kann die Übergabe der Planung und deren Erläuterung durchführen. Eine Weitergabe dieser Leistung an einen Dritten ist unwirtschaftlich, da dieser sich zunächst intensiv einarbeiten müsste. 38 Die Machbarkeitsstudie ist in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens zu erstellen. Der dreigleisige Ausbau wird von der Region teilweise gefordert. Zudem hat die EBWU ergeben, dass zur Abwicklung des künftig geplanten Zielfahrplans Deutschlandtakt ein dreigleisiger Ausbau erforderlich wäre. Eine Durchführung durch einen anderen Auftragnehmer wäre technisch nicht sinnvoll möglich, da diese Machbarkeitsstudie eine unmittelbar auf die bisherige Planung aufbauende Erweiterung darstellt. Eine Beauftragung eines anderen Auftragnehmers wäre mit erheblichen zusatzkosten verbunden, da dieser sich zunächst intensiv mit den bisherigen Planungen beschäftigen müsste. 41 Die zusätzlichen Objekte waren zum Zeitpunkt der Beauftragung der Hauptvertragsleistungen noch nicht bekannt. Die LSTPlanung lag noch nicht vor und es war nicht absehbar, dass diese zusätzlichen Signalausleger erforderlich werden. Sie ergeben sich aus den beengten Platzverhältnissen im Bereich der geplanten Tieferlegung/Troglage der Eisenbahnstrecke in PFA 1.1. Die Signalausleger sind in die Planung des Trogs zu integrieren, sodass die Planung von Trog und Signalausleger nur im Zusammenhang betrachtet werden kann. Ein Auftragnehmerwechsel ist daher technisch nicht sinnvoll möglich und wäre zudem mit erheblichen Zusatzkosten verbunden aufgrund der engen Schnittstelle und des sich dadurch ergebenden umfangreichen Abstimmungsbedarfes zwischen den Auftragnehmern.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
36 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung soll – dadurch dass die Planer der Ausführungsplanung und der Baufirmen über das Modell PM Schiene bereits gebunden wurden – der aktuelle Stand der Entwurfsplanung an die AP-Planer übergeben werden inkl. der damit verbundenen Übergabeunterlagen, Validierungs- und Arbeitsgespräche. 38 Als zusätzliche Leistung ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, welche den etwaigen zukünftigen dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke unter Zugrundelegung der bisherigen Planung (zweigleisige, teilweise tiefergelegte Strecke) untersucht. 41 Die zwischenzeitlich erstellte LST-Planung durch DB E&C führt dazu, dass zusätzliche Objekte zu beplanen sind. Es handelt sich um Signalausleger inkl. deren Gründungen.
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Quelle: OJS 2026/S 059-206861 (2026-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-25)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-25+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
37 Die Vertragsänderung ergibt sich durch die Anpassung der zuvor beschriebenen Planungsgrundlagen der OLA-Planung und die sich dadurch ergebenden Umplanungsbedarfe und den Mehraufwand für die Planung der OLA im PFA 1.1. Diese Änderungen haben sich erst mit dem Planungsfortschritt der anderen Gewerke ergeben und waren somit zum Zeitpunkt der Erstellung des Hauptvertrags nicht absehbar. 39 Die Änderung im Vergleich zum Hauptvertrag ergibt sich aufgrund von neuen Festlegungen zu den Kosten des Grunderwerbs und durch die Berücksichtigung der LBP-Kosten. Dies war zum Zeitpunkt der Erstellung des Hauptvertrages noch nicht absehbar und daher ist die Nachtragsforderung dem Grunde nach berechtigt. 40 Die Gründe für die geänderten Planungsgrundlagen sind vor allem eine angepasste Trassierung und geänderte Vorgaben zu den erforderlichen Erschütterungsschutzmaßnahmen seitens des Erschütterungsgutachters. Diese Änderungen waren bei Erstellung des Hauptvertrags nicht absehbar und daher sind diese geänderten Leistungen vom Hauptvertrag nicht abgedeckt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
37 Da sich die Grundlagen und Randbedingungen der OLA-Planung teilweise geändert haben ist eine Anpassung der OLA-Planung erforderlich. Dies ist u.a. aufgrund von Trassierungsanpassungen und aufgrund von Anpassungen der LSW- und LST-Planung erforderlich. 39 Aufgrund von Rückmeldungen aus den Abstimmungen zur Eisenbahnkreuzungsvereinbarung und aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Kostenberechnungen für die LBP-Kostenanteile muss die Kostenberechnung der TEH des PFA 1.1 noch einmal überarbeitet werden. 40 Veränderungen der Planungsgrundlagen des PFA 1.1 führen dazu, dass einzelne Objekte des PFA 1.1 im laufenden Planungsprozess umgeplant werden müssen.
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Quelle: OJS 2026/S 060-208698 (2026-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-26+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
64 Der Nachtrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt, da diese Leistung nicht über den Hauptvertrag abgedeckt sind. Es war bei Erstellung des Hauptvertrags nicht absehbar, dass die weiteren Leistungsphasen über das Modell PM Schiene vergeben werden und dass deswegen die umfangreiche und frühzeitige Übergabe der Planungsergebnisse aus Lph 3 und 4 erfolgen muss. Eine Durchführung dieser Leistung durch einen anderen Auftragnehmer ist nicht möglich, da diese Leistung durch den Ersteller der Planung erfolgen muss. Nur der Ersteller kann die Übergabe der Planung und deren Erläuterung durchführen. Eine Weitergabe dieser Leistung an einen Dritten ist unwirtschaftlich, da dieser sich zunächst intensiv einarbeiten müsste.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
64 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung soll – dadurch dass die Planer der Ausführungsplanung und der Baufirmen über das Modell PM Schiene bereits gebunden wurden – der aktuelle Stand der Entwurfsplanung an die AP-Planer übergeben werden inkl. der damit verbundenen Übergabeunterlagen, Validierungs- und Arbeitsgespräche.
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Quelle: OJS 2026/S 061-211175 (2026-03-26)