Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover

Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Öffentliche Ordnung

Für den Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover werden Abschleppdienstleistungen innerhalb des Stadtgebietes für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschrieben. Die Landeshauptstadt Hannover ist in ihrem Bereich zuständig für Maßnahmen nach dem Nds. Polizei- u.Ordnungsbehördengesetz (NPoG), die zur Entfernung von Fahrzeugen wegen Verstoßes gegen
straßenverkehrsrechtliche Vorschriften notwendig sind. Das Abschleppen und - wenn bei einer Ersatzvornahme ein Umsetzen auf einen freien Parkplatz in unmittelbarer Nähe nicht möglich ist - die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen aus Gründen der Gefahrenabwehr erfolgt auf Grundlage der §§ 26, 64 und 66 NPoG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Referenznummer: 32-0051-22
Kurze Beschreibung:
Für den Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover werden Abschleppdienstleistungen innerhalb des Stadtgebietes für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschrieben. Die Landeshauptstadt Hannover ist in ihrem Bereich zuständig für Maßnahmen nach dem Nds. Polizei- u.Ordnungsbehördengesetz (NPoG), die zur Entfernung von Fahrzeugen wegen Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften notwendig sind. Das Abschleppen und - wenn bei einer Ersatzvornahme ein Umsetzen auf einen freien Parkplatz in unmittelbarer Nähe nicht möglich ist - die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen aus Gründen der Gefahrenabwehr erfolgt auf Grundlage der §§ 26, 64 und 66 NPoG.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Öffentliche Ordnung
Postanschrift: Am Schützenplatz 1
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.hannover.de 🌏
E-Mail: submission@hannover-stadt.de 📧
Telefon: +49 511-16842870 📞
Fax: +49 511-16842087 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAD4VJ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAD4VJ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 242-637951
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Das Auftragsvolumen beträgt für das gesamte Stadtgebiet voraussichtlich ca. 3700 Abschleppvorgänge / Jahr. Diese Summe verteilt sich wie folgt: Los 1: ca. 800 Fälle Los 2: ca. 870 Fälle Los 3: ca. 200 Fälle Los 4: ca. 490 Fälle Los 5: ca. 530 Fälle Los 6: ca. 550 Fälle Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover werden Abschleppdienstleistungen innerhalb des Stadtgebietes für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschrieben. Die Landeshauptstadt Hannover ist in ihrem Bereich zuständig für Maßnahmen nach dem Nds. Polizei- u.Ordnungsbehördengesetz (NPoG), die zur Entfernung von Fahrzeugen wegen Verstoßes gegen
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straßenverkehrsrechtliche Vorschriften notwendig sind. Das Abschleppen und - wenn bei einer Ersatzvornahme ein Umsetzen auf einen freien Parkplatz in unmittelbarer Nähe nicht möglich ist - die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen aus Gründen der Gefahrenabwehr erfolgt auf Grundlage der §§ 26, 64 und 66 NPoG.
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Geschätzter Gesamtwert: 1168972.73 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: ca. 800 Fälle
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung: Abschleppdienstleistungen gem. Kartenausschnitt in den Ausschreibungsunterlagen
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Das Auftragsvolumen beträgt für das gesamte Stadtgebiet voraussichtlich ca. 3700 Abschleppvorgänge / Jahr.
Diese Summe verteilt sich wie folgt:
Los 1: ca. 800 Fälle
Los 2: ca. 870 Fälle
Los 3: ca. 200 Fälle
Los 4: ca. 490 Fälle
Los 5: ca. 530 Fälle
Los 6: ca. 550 Fälle
Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben
werden.
Bezeichnung des Loses: ca. 870 Fälle
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover
Bezeichnung des Loses: ca. 200 Fälle
Losnummer: Los 3
Bezeichnung des Loses: ca. 490 Fälle
Losnummer: Los 4
Zusätzliche Informationen:
Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben werden.
Bezeichnung des Loses: ca. 530 Fälle
Losnummer: Los 5
Bezeichnung des Loses: ca. 550 Fälle
Losnummer: Los 6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Hannover Am Schützenplatz 1 30169 Hannover

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
l) Folgende Unterlagen hat der Bieter der Vergabestelle bei Angebotsabgabe vorzulegen. Bei der Beauftragung
von Nachunternehmern müssen die geforderten Unterlagen/ Erklärungen von jedem einzelnen der
Nachunternehmer vorgelegt werden. Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese namentlich vor
Zuschlagserteilung genannt werden.
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige/ vergleichbare Bescheinigung einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens
- Polizeiliche/s Führungszeugnis/se aller Personen, die für das Unternehmen als Inhaber, persönlich haftender
Gesellschafter oder gesetzliches Organ geschäftsführend tätig sind, oder entsprechende Bescheinigungen bei
ausländischen Bietern
-Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
- Nachweis über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
Die hier genannten Angaben können für alle an einer Bietergemeinschaft beteiligten Firmen zusammengefasst
werden.
-Bescheinigung gem. § 5 Abs. 3 Altfahrzeug-Verordnung. Sofern sich der Bieter der Leistungsfähigkeit und
Fachkunde eines anderen Unternehmens bedient, ist die Bescheinigung des anderen Unternehmens und eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens über die Entsorgung von Altfahrzeugen für den
Bieter nachzuweisen.
Folgende Unterlagen hat der Bieter als Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzureichen:
- Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/-s bevollmächtigen Vertreters/-in
- von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im
Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertreten und alle Mitglieder für
die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Alle Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein
und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen hat der Bieter der Vergabestelle bei Angebotsabgabe vorzulegen. Bei der Beauftragung
von Nachunternehmern müssen die geforderten Unterlagen/ Erklärungen von jedem einzelnen der
Nachunternehmer vorgelegt werden. Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese namentlich vor
Zuschlagserteilung genannt werden.
- Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung
entsprechend Ziffer II Nr.2) des Mustervertrages
- Eigene Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Eigene Erklärung, dass alle eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gleichem Entgelt entlohnt
werden (Entgeltgleichheit von Frauen und Männern)
Alle Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein
und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen hat der Bieter der Vergabestelle bei Angebotsabgabe vorzulegen. Bei der Beauftragung
von Nachunternehmern müssen die geforderten Unterlagen/ Erklärungen von jedem einzelnen der
Nachunternehmer vorgelegt werden. Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese namentlich vor
Zuschlagserteilung genannt werden.
- Aufstellung der zur Verfügung stehenden Abschleppfahrzeuge mit Angaben zu Hersteller, Typ, Alter,
Ausrüstung, Gültigkeit von HU und AU.
- Der Bieter hat nachzuweisen, dass er im Auftragsfalle pro Los über mindestens 2 Kranwagen zum
Abschleppen von Fahrzeugen für die von der Stadt erteilten Aufträge verfügen wird. Der Nachweis ist mit dem
Angebot vorzulegen.
Plateaufahrzeuge erfüllen diese Voraussetzung nicht. Bei der Zuschlagserteilung für mehrere Lose erhöht sich
die Anzahl der erforderlichen Kranwagen entsprechend. Ebenso erhöht sich die Anzahl der erforderlichen
Kranwagen entsprechend bei bereits erteilten Zuschlägen.
Die hier genannten Angaben können für alle an einer Bietergemeinschaft beteiligten Firmen zusammengefasst
werden.
- Ausführliche Beschreibung des Sicherstellungs-/Verwahrgeländes mit Angaben zu Lage, Größe,
Sicherungsmaßnahmen, der Entfernung zum Los sowie der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
I. Auf dem Sicherstellungsgelände muss eine abschließbare
Verwahrungsfläche bereitgestellt werden, auf der mindestens 30 Fahrzeuge sicher untergestellt und verwahrt
werden können.
II. Für eine Zuschlagserteilung auf mehrere Lose erhöht sich der Platzbedarf entsprechend.
- Eigene Erklärung, aus der sich die Verfügbarkeit eines Betriebs- und Verwahrgeländes bis zum Vertragsende
ergibt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft kann diese Erklärung nur von dem oder den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die das Sicherstellungs-/Verwahrgelände bereitstellen.
Alle Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein
und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 6
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Zusätzliche Informationen: Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Submission der Landeshauptstadt Hannover
Internetadresse: www.hannover.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAD4VJ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD4VJ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung
Postanschrift: Am Schützenplatz 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Quelle: OJS 2021/S 242-637951 (2021-12-09)