Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung von Containern, sowie den Transport und die Entsorgung von Grünabfall vom Bergedorfer Friedhof
Die Leistung wird vom Bezirksamt Bergedorf-Hamburg beauftragt und soll für den Bergedorfer Friedhof, August-Bebel-Straße 200, 21029 Hamburg, erfolgen.
Der Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung leerer Container (30 m), sowie die Abholung der vom AG gefüllten Container im Containerzug.
Der Grünabfall umfasst krautige und holzige Pflanzenzenteile wie Äste, Laub, Grasschnitt, teilweise mit Bodenanhaftungen wie bei Sommerblumen, jedoch keine Monoladungen Laub, ohne Verunreinigungen wie Plastik oder Steine.
Die zu entsorgenden Grünabfälle sind kompostierbare Abfälle und fallen gemäß Anhang 1 zur Bioabfallverordnung (BioAbfV), Zeile 28 der Tabelle, unter die Abfallschlüsselnummer EAK 20 02 01.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung von Containern, sowie den Transport und die Entsorgung von Grünabfall vom Bergedorfer Friedhof
2021000340”
Titel
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung von Containern, sowie den Transport und die Entsorgung von Grünabfall vom Bergedorfer Friedhof
2021000340
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Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung wird vom Bezirksamt Bergedorf-Hamburg beauftragt und soll für den Bergedorfer Friedhof, August-Bebel-Straße 200, 21029 Hamburg, erfolgen.
Der...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung wird vom Bezirksamt Bergedorf-Hamburg beauftragt und soll für den Bergedorfer Friedhof, August-Bebel-Straße 200, 21029 Hamburg, erfolgen.
Der Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung leerer Container (30 m), sowie die Abholung der vom AG gefüllten Container im Containerzug.
Der Grünabfall umfasst krautige und holzige Pflanzenzenteile wie Äste, Laub, Grasschnitt, teilweise mit Bodenanhaftungen wie bei Sommerblumen, jedoch keine Monoladungen Laub, ohne Verunreinigungen wie Plastik oder Steine.
Die zu entsorgenden Grünabfälle sind kompostierbare Abfälle und fallen gemäß Anhang 1 zur Bioabfallverordnung (BioAbfV), Zeile 28 der Tabelle, unter die Abfallschlüsselnummer EAK 20 02 01.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Containern (30 m) im Containerzug mit je 2 Containern, sowie der Transport und die Entsorgung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Containern (30 m) im Containerzug mit je 2 Containern, sowie der Transport und die Entsorgung des Grünabfalls vom Bergedorfer Friedhof.
Der Grünabfall umfasst krautige und holzige Pflanzenzenteile wie Äste, Laub, Grasschnitt, teilweise mit Bodenanhaftungen wie bei Sommerblumen, jedoch keine Monoladungen Laub, ohne Verunreinigungen wie Plastik oder Steine.
Die zu entsorgenden Grünabfälle sind kompostierbare Abfälle und fallen gemäß Anhang 1 zur Bioabfallverordnung (BioAbfV), Zeile 28 der Tabelle, unter die Abfallschlüsselnummer EAK 20 02 01.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis maximal zum 30.6.2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit(siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Vertragsbestandteil. Veränderungen während der Vertragslaufzeit bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters am weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
E 1 -Vordruck Nr. 04: Von allen Bietern ist ein unterschriebener Eignungsvordruck abzugeben (siehe
Vergabeunterlagen). Die Angaben können von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) überprüft werden. Von ausländischen Bietern
Wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Im Eignungsvordruck hat der
Bieter zusätzlich die Nummer seines Handelsregisters anzugeben, sowie im Kriterienkatalog „Eignungskriterien“ unter Ziff. 1.4 - 1.6 aussagekräftige Referenzen einzutragen.
Wenn zutreffend: E 2 - Vordruck Nr. 12: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog in der eVergabe.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vergabeunterlagen abzuschließen.
Nimmt ein Bieter die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vergabeunterlagen abzuschließen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
Und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
S - 1: Angaben zur eingesetzten Verwertungsmethode. Entsprechende Angaben sind im Kriterienkatalog „Eignungskriterien“ unter Ziff. 1.3 zu machen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-04
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
Erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
Erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein
Bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
Zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs- / Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.
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Quelle: OJS 2021/S 065-166825 (2021-03-31)