Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Transporte von Münzplättchen vom 01.04.2022 bis 31.03.2026

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung mit den drei Bestbietenden zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern oder Ersatzbehältern/Verpackungen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten, den Rücktransporten von leeren Münztransportbehältern (MTB) oder Ersatzbehältern (bspw. Holzkisten) von den Münzstätten zu den Herstellern der Münzplättchen oder zum Lager des Dienstleisters, der für die Organisation und Bereitstellung der MTB vom Auftraggeber beauftragt ist, den Transporten von Außenringen, gefügten Ronden, Münzplättchen aus unedlen Metallen ohne Randschrift und ggf. Verpackungsmaterialien zwischen den fünf Münzstätten der Länder (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) sowie Transporten von MTB zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbeständen bei den Bedarfsträgern (Münzstätten, Hersteller der Münzplättchen und Dienstleister) geschlossen werden.
Derzeit erfolgen ca. 250 bis 350 Transporte jährlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-04 Auftragsbekanntmachung
2022-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: Z I 5 - X -351/21
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung mit den drei Bestbietenden zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern oder Ersatzbehältern/Verpackungen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten, den Rücktransporten von leeren Münztransportbehältern (MTB) oder Ersatzbehältern (bspw. Holzkisten) von den Münzstätten zu den Herstellern der Münzplättchen oder zum Lager des Dienstleisters, der für die Organisation und Bereitstellung der MTB vom Auftraggeber beauftragt ist, den Transporten von Außenringen, gefügten Ronden, Münzplättchen aus unedlen Metallen ohne Randschrift und ggf. Verpackungsmaterialien zwischen den fünf Münzstätten der Länder (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) sowie Transporten von MTB zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbeständen bei den Bedarfsträgern (Münzstätten, Hersteller der Münzplättchen und Dienstleister) geschlossen werden. Derzeit erfolgen ca. 250 bis 350 Transporte jährlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Münzronden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bva.bund.de 🌏
E-Mail: muenze.ausschreibung@bva.bund.de 📧
Telefon: +49 228-99358681398 📞
Fax: +49 30-916081645 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=423201 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=423201 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-09 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 217-571517
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
1. Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie in den EU-Bewerbungsbedingungen, dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren. 2. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Allgemeine Informationen zur e-Vergabe-Plattform finden Sie unter https://www.evergabe-online.de. Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren. 3. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung mit den drei Bestbietenden zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern oder Ersatzbehältern/Verpackungen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten, den Rücktransporten von leeren Münztransportbehältern (MTB) oder Ersatzbehältern (bspw. Holzkisten) von den Münzstätten zu den Herstellern der Münzplättchen oder zum Lager des Dienstleisters, der für die Organisation und Bereitstellung der MTB vom Auftraggeber beauftragt ist, den Transporten von Außenringen, gefügten Ronden, Münzplättchen aus unedlen Metallen ohne Randschrift und ggf. Verpackungsmaterialien zwischen den fünf Münzstätten der Länder (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) sowie Transporten von MTB zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbeständen bei den Bedarfsträgern (Münzstätten, Hersteller der Münzplättchen und Dienstleister) geschlossen werden.
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Derzeit erfolgen ca. 250 bis 350 Transporte jährlich.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fünf staatlichen Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
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2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbunsgbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o.g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
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3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
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Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) bzw. sollen andere Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier Gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung,
- Aktuelle Bankauskunft zum Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse, ausgestellt von der Bank. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese
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Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf den hier ausgeschriebenen Vertragsgegenstand. Dies sollte bei Erstellung der Liste berücksichtigt werden.
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- Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere über welche räumlichen Kapazitäten das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001und DIN EN ISO 39001 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2022) in Kopie
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen
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Mindeststandards: - Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=423201 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie in den EU-Bewerbungsbedingungen, dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
2. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Allgemeine Informationen zur e-Vergabe-Plattform finden Sie unter https://www.evergabe-online.de. Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
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3. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV nicht statt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bubndes beim Bubdeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499163 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 217-571517 (2021-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 066-175150
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 217-571517
ABl. S-Ausgabe: 66

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-31 📅
Name: ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH
Postanschrift: Livry-Gargan-Str. 6
Postort: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland 🇩🇪
Fürstenfeldbruck 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 066-175150 (2022-03-30)