Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung, zwingend unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars Referenzangaben, ist mindestens eine Referenz, die mindestens folgende Anforderungen erfüllt:
a) Der Auftrag muss hinsichtlich der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Die Lieferung von Medizinprodukten ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
b) Der Auftrag muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein (maßgeblich ist die letzte Lieferung).
Unabhängig von a) muss der Referenzauftrag folgende Mindestanforderungen erfüllen:
c) Der Auftrag gem. a) und b) muss die Distribution von Waren / Lieferungen an mindestens 6.000 Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene Versandadressen zum Gegenstand gehabt haben.
d) Dabei muss die Distribution an 6.000 Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene Versandadressen innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgt sein.
e) Die Distribution gem. c) und d) muss die Kommissionierung der Sendungen umfassen.
f) Die Distribution gem. c) und d) muss die Verteilung der Sendungen umfassen.
g) Die Distribution gem. c) und d) muss die Auslieferung der Sendungen umfassen.
h) Die Distribution muss sich auf verschieden große Pakete und/oder Palettengrößen bezogen haben. Ausschließlich gleich große Sendungen sind nicht ausreichend.
i) Die Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene Versandadressen müssen in einem in etwa vergleichbar großen Sendungsgebiet wie das Bundesland Nordrhein-Westfalen liegen.
j) Mit Blick auf die Distribution, die alle oben genannten Anforderungen erfüllt, muss die elektronische Ankündigung von Sendungen per Email zur Sendungsnachverfolgung erbracht worden sein.
Alle Anforderungen gemäß a) bis j) müssen KUMULATIV in einer EINZIGEN Referenz nachgewiesen werden, um die Leistungsfähigkeit anhand eines vergleichbar komplexen Auftrags wie dem hier ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen. Der Nachweis der verschiedenen Anforderungen durch mehrere Referenzen ist ausdrücklich nicht ausreichend.
Für die Referenz sind zudem folgende Angaben gefordert:
- Auftragnehmer der Referenz
- Auftraggeber der Referenz
- Ansprechpartner des Referenzauftraggebers (Name, Institution, Abteilung und/oder Funktion)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- E-Mailadresse des Ansprechpartners
- Auftragsgegenstand / Leistungsgegenstand
- Auftragsvolumen in Euro netto
- Beginn und Ende des Projekts (Monat / Jahr)
- Beschreibung des Auftrags, insbesondere anhand der vorgegebenen Mindestanforderungen gemäß a) bis j)
2. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485:2016 ff. oder vergleichbar. Das Zertifikat muss in Kopie vorgelegt werden.
3. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Das Zertifikat muss in Kopie vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor Bieter unter Beachtung des § 56 VgV aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren Ein Anspruch der Bieter besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber weist in diesem Kontext außerdem auf die Regelung des § 42 Abs. 3 VgV. Auf die Nachforderung oder Aufklärung bei mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit aussichtslosen Angebote wird daher zunächst verzichtet, sofern die mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit aussichtsreichen Angebote nicht zwingend auszuschließen sind.