Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Beschaffungsbedarfs sind die folgenden Leistungskategorien gemäß der diesem Verfahren zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung:
• […] User Interface Entwickler/in /Mockup-Designer/in
• […] Betriebsarchitekt/in
• […] IT-Service Manager/in
• […] Security Analyst/in CERT/in
• […] Application Security Engineer/in
• […] Jira und Conflucence Engineer/in
• […] Behandlungs- und Versorgungsprozessanalyst/in
• […] Strategischer Facharchitekt/in für Behandlungs- und Versorgungsprozesse
• […] IT-Service Engineer/in
• […] Scrum Master
• […] (Team-) Assistenz
• […] Senior Recruiter/in
• […] Recruiter/in
• […] Mitarbeiter/in Empfang
• […] Personalsachbearbeiter/in
• […] Sachbearbeiter/in für Finanzen, Controlling, Einkauf
• […] Volljurist/in
Durch den Interessenten muss eine Festlegung auf mindestens eine (1) der vorstehend genannten Leistungskategorien erfolgen. Die Festlegung auf mehrere oder alle der genannten Leistungskategorien ist darüber hinaus uneingeschränkt möglich.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch NICHT um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehr davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller arbeitnehmerüberlassenden Unternehmen zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Zulassung, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmals am 15.11.2021 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige Übersendung der im Dokument "Beitrittsbedingungen_Anschreiben" (siehe Ziffer I.3., Download-Link) genannten Nachweise/Erklärungen/Anlagen an die genannte Kontaktstelle bei der gematik.
Um dem Rahmenvertrag schon zum 15.11.2021 beizutreten, müssen die im Dokument "Beitrittsbedingungen_Anschreiben" genannten Unterlagen mindestens sieben (7) Tage vorher, mithin spätestens zum 08.11.2021, 24 Uhr bei der gematik eingehen. Die Einhaltung dieser Frist ist jedoch nicht zwingend, da spätere Beitritte jeweils i.d.R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik erfolgen.