Abschluss eines Nutzungsvertrages für 2 digitale Farb-Produktionsdrucksysteme für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Leistungsgegenstand ist die Lieferung und betriebsfertige Montage von 2 digitalen Farb-Produktionsdrucksystemen inklusive Wartungsvertrag für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Alle weiteren Dienstleistungen, die mit dem An- und Abtransport der Geräte und Verbrauchsmaterialien verbunden sind, sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Hard- und Softwarelösung muss die zentrale Steuerung beider Produktionsdrucksysteme ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines Nutzungsvertrages für 2 digitale Farb-Produktionsdrucksysteme
2021000010”
Produkte/Dienstleistungen: Digitale Vervielfältigungsgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Nutzungsvertrages für 2 digitale Farb-Produktionsdrucksysteme für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Leistungsgegenstand ist die...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Nutzungsvertrages für 2 digitale Farb-Produktionsdrucksysteme für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Leistungsgegenstand ist die Lieferung und betriebsfertige Montage von 2 digitalen Farb-Produktionsdrucksystemen inklusive Wartungsvertrag für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Alle weiteren Dienstleistungen, die mit dem An- und Abtransport der Geräte und Verbrauchsmaterialien verbunden sind, sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Hard- und Softwarelösung muss die zentrale Steuerung beider Produktionsdrucksysteme ermöglichen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 545 160 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Digitaldruck📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckmaschinen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde (FB) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Lieferung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde (FB) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Lieferung und Montage, sowie die Wartung und den Abtransport von Verbrauchsmaterialien über 2 digitale Farb-Produktionsdrucksysteme für den Einsatz in der Druckerei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), ab dem 1.8.2021 für die Dauer von 60 Monaten bis 31.7.2026, inkl. 2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis maximal 31.7.2028.
Diese Ausschreibung beinhaltet die technischen und ökologischen Mindestanforderungen, die betriebsbereite Anlieferung und Abholung einschließlich der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Rechnungsstellung der oben genannten Geräte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 545 160 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr bis maximal zum 31.7.2028.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit(siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Vertragsbestandteil. Veränderungen während der Vertragslaufzeit bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters am weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
E 1 -Vordruck Nr. 04: Von allen Bietern ist ein unterschriebener Eignungsvordruck abzugeben (siehe Vergabeunterlagen). Die Angaben können von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft werden. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. In den Angebotsformularen hat der Bieter zusätzlich die Nummer seines Handelsregisters anzugeben, wenn zutreffend: E 2 – Vordruck Nr. 12: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei)
Vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender
Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
— 5...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender
Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
— 5 000 000 EUR pauschal für Personen und Sachschäden,
— 100 000 EUR für Vermögensschäden.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-19
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein Bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.
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Quelle: OJS 2021/S 057-143340 (2021-03-18)
Ergänzende Angaben (2021-04-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 057-143340
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-04-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-07 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 19/04/2021
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 07/05/2021
Ortszeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Text
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein Bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Text
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Bitte beachten Sie, dass am 20.4.2021 ein Korrekturzyklus eingeleitet wurde.
Es folgen Änderungen an den Vergabeunterlagen:
— Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 7.5.2021 (Verfahrensbrief Ziff. 5);
— Verlängerung der Bieterfragenfrist bis zum 28.4.2021(Verfahrensbrief Ziff. 5);
— Änderung der Mindestanforderungen an die beiden Geräte (Technisches Leistungsverzeichnis, Ziff. 3.1, 3.2 und 3.3);
— Anpassung der Pauschalpreispositionen (inkludiert sind für Gerät 1 300 000 Klicks und für Gerät 2 100 000 Klicks), Pos. 1.1 und 2.1.
Leistungskriterien: Es wird die Scan-Geschwindigkeit abgefragt (e-Vergabe, Fragenkatalog „Leistungskriterien“, Ziff. 2.2 und 2.4)
Bitte beachten Sie den über das Bieterportal eingereichten beantworteten Fragenkatalog.
“Bitte beachten Sie, dass am 20.4.2021 ein Korrekturzyklus eingeleitet wurde. Es folgen Änderungen an den Vergabeunterlagen: Verlängerung der Angebotsfrist...”
Bitte beachten Sie, dass am 20.4.2021 ein Korrekturzyklus eingeleitet wurde. Es folgen Änderungen an den Vergabeunterlagen: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 7.5.2021 (Verfahrensbrief Ziff. 5) Verlängerung der Bieterfragenfrist bis zum 28.4.2021(Verfahrensbrief Ziff. 5) Änderung der Mindestanforderungen an die beiden Geräte (Technisches Leistungsverzeichnis, Ziff. 3.1, 3.2 und 3.3) Anpassung der Pauschalpreispositionen (inkludiert sind für Gerät 1 300 000 Klicks und für Gerät 2 100 000 Klicks), Pos. 1.1 und 2.1 Leistungskriterien: Es wird die Scan-Geschwindigkeit abgefragt (e-Vergabe, Fragenkatalog „Leistungskriterien“, Ziff. 2.2 und 2.4) Bitte beachten Sie den über das Bieterportal eingereichten beantworteten Fragenkatalog.
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Quelle: OJS 2021/S 082-211394 (2021-04-23)
Ergänzende Angaben (2021-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines Nutzungsvertrages für zwei digitale Farb-Produktionsdrucksysteme
2021000010”
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-07 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-14 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 07/05/2021
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 14/05/2021
Ortszeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Text
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Bitte beachten Sie, dass am 20.4.2021 ein Korrekturzyklus eingeleitet wurde.
Es folgen Änderungen an den Vergabeunterlagen:
— Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 7.5.2021 (Verfahrensbrief Ziff. 5);
— Verlängerung der Bieterfragenfrist bis zum 28.4.2021(Verfahrensbrief Ziff. 5);
— Änderung der Mindestanforderungen an die beiden Geräte (Technisches Leistungsverzeichnis, Ziff. 3.1, 3.2 und 3.3);
— Anpassung der Pauschalpreispositionen (inkludiert sind für Gerät 1 300 000 Klicks und für Gerät 2 100 000 Klicks), Pos. 1.1 und 2.1.
Leistungskriterien: Es wird die Scan-Geschwindigkeit abgefragt (e-Vergabe, Fragenkatalog „Leistungskriterien“, Ziff. 2.2 und 2.4)
Bitte beachten Sie den über das Bieterportal eingereichten beantworteten Fragenkatalog.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse...”
Text
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Bitte beachten Sie, dass am 20.4.2021 ein Korrekturzyklus eingeleitet wurde.
Es folgen Änderungen an den Vergabeunterlagen:
— Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 7.5.2021 (Verfahrensbrief Ziff. 5)
— Verlängerung der Bieterfragenfrist bis zum 28.4.2021(Verfahrensbrief Ziff. 5)
— Änderung der Mindestanforderungen an die beiden Geräte (Technisches Leistungsverzeichnis, Ziff. 3.1, 3.2 und 3.3)
— Anpassung der Pauschalpreispositionen (inkludiert sind für Gerät 1 300 000 Klicks und für Gerät 2 100 000 Klicks), Pos. 1.1 und 2.1
Leistungskriterien: Es wird die Scan-Geschwindigkeit abgefragt (e-Vergabe, Fragenkatalog „Leistungskriterien“, Ziff. 2.2 und 2.4)
Bitte beachten Sie den über das Bieterportal eingereichten beantworteten Fragenkatalog.
Bitte beachten Sie, dass am 3.5.2021 ein Korrekturzyklus eingeleitet wurde.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
— Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 14.5.2021 (Verfahrensbrief Ziff. 5)
— Verlängerung der Bieterfragenfrist bis zum 6.5.2021(Verfahrensbrief Ziff. 5)
“Bitte beachten Sie, dass am 3.5.2021 ein Korrekturzyklus eingeleitet wurde. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum...”
Bitte beachten Sie, dass am 3.5.2021 ein Korrekturzyklus eingeleitet wurde. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 14.5.2021 (Verfahrensbrief Ziff. 5) Verlängerung der Bieterfragenfrist bis zum 6.5.2021(Verfahrensbrief Ziff. 5)
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Quelle: OJS 2021/S 089-229064 (2021-05-03)