Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden für das Land Schleswig-Holstein

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Landespolizeiamt, vertreten durch die Gebäudemanagemen

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden mindestens in der Schutz-klasse 1 (SK 1) für das Land Schleswig-Holstein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-10 Auftragsbekanntmachung
2021-03-12 Ergänzende Angaben
2021-05-18 Ergänzende Angaben
2021-07-15 Ergänzende Angaben
2022-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kampfausrüstung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden mindestens in der Schutz-klasse 1 (SK 1) für das Land Schleswig-Holstein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kampfausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Landespolizeiamt, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstr.6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: gabi-inge.hudemann@gmsh.de 📧
Telefon: +49 4315991295 📞
Fax: +49 4315991465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-15 📅
Datum des Beginns: 2021-07-23 📅
Datum des Endes: 2023-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 051-127812
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Für die Zulassung eines Nebenangebotes müssen die in der Anlage 9 aufgeführten Mindestanforderungen gem. der Technischen Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Die Bewertung der Nebenangebote wird anhand der gleichen Kriterien der Technischen Parameter und der Anwendererprobung durchgeführt. Des Weiteren gelten die gleichen Anlagen, Eigenerklärungen und Prüfzeugnisse/Prüfberichte.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden mindestens in der Schutzklasse 1 (SK 1).
Aus der Rahmenvereinbarung müssen neben dem Gesamtpaket „Ballistischer Schild“ auch Einzelteile abgerufen werden können.
Der geschätzte Bedarf an Schutzschilden für die Folgejahre beträgt:
— 85 Stück starre Schilde und 12 Stück klappbare/einschiebbare Schilde im Jahr 2021,
— 480 Stück starre Schilde und 30 Stück klappbare/einschiebbare Schilde und optional 30 Stück Übungsschilde im Jahr 2022,
— 48 Stück starre Schilde und 70 Stück klappbare/einschiebbare Schilde im Jahr 2023,
— 50 Stück starre Schilde und 66 Stück klappbare/einschiebbare Schilde im Jahr 2024.
Bei der Mengenangabe handelt es sich lediglich um eine Schätzung des voraussichtlichen Jahresbedarfs.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung wird für die Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Optional soll der Vertrag, einseitig durch den Auftraggeber, einmal für 12 Monate verlängerbar sein.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung soll einmal für 12 Monate verlängerbar sein, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Zusätzliche Informationen:
Für die Zulassung eines Nebenangebotes müssen die in der Anlage 9 aufgeführten Mindestanforderungen gem. der Technischen Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Die Bewertung der Nebenangebote wird anhand der gleichen Kriterien der Technischen Parameter und der Anwendererprobung durchgeführt. Des Weiteren gelten die gleichen Anlagen, Eigenerklärungen und Prüfzeugnisse/Prüfberichte.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Lieferung von ballistischen Schilden mindestens in der Schutzklasse 1 (SK 1), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018-2020).
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3 .Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis:
Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
4. Eigenerklärung, dass eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Eigenerklärung über das Vorhandensein eines eigenen Versuchs- und Beschusslabores, in dem gem. TR und VPAM Richtlinien die Performance der Produkte bei einer Qualitätskontrolle im Rahmen einer Produktabnahme unter Anwesenheit des Auftraggebers direkt geprüft werden kann.
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Darstellung eines Leistungsspektrums was und wie dort geprüft werden kann!
6. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen, auf dem Gebiet der Lieferung von ballistischen Schilden mindestens in der Schutzklasse 1 (SK 1), unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe VI.3) zusätzliche Angaben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 4 belegen. Teilnehmer, die Platz 5 bzw. Platz 6 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 100 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 4 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens 4; maximal 6 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-20 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Parameter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anwendererprobung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gabi Hudemann
Dokumente URL: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2025
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Fragen zur Ausschreibung: Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 6. April 2021 an die GMSH, z.H. Frau Gabi Inge Hudemann (e-Vergabesystem oder e-Mail:gabi-inge.hudemann@gmsh.de) zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Mai 2021 an die GMSH, z.H. Frau Gabi Inge Hudemann (e-Vergabesystem oder e-Mail:gabi-inge.hudemann@gmsh.de) zu richten. Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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7. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten).
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8. Etablierung des Unternehmens
Um einen vollumfänglichen Überblick über das Unternehmen und seine Positionierung am Markt zu gewinnen, ist es dem AG wichtig das Unternehmen im Gesamtkontext zum Markt einschätzen zu können. (Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter, Gründungsdatum, Bedeutung am Markt, Leistungsumfang, Erfahrungen, Ausfallwahrscheinlichkeit, Risikoeinschätzung) Geprüft wird z. B. der Umfang u. Art und Inhalt, der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand.
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9. Zertifikat zur Unterhaltung eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001.
Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Präsentation/Verhandlungsgespräche:
Verhandlungsgespräche/Präsentationen finden voraussichtlich in der 23. KW 2021 bis 24. KW 2021 statt.
Auswahlmatrix/Bewertungsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird unter https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Verfahrensschritt) wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG)
Postanschrift: Herr Alexander Böttcher, Düsternbrooker Weg 92
Telefon: +49 431 / 599-1112 📞
E-Mail: nachpruefungstelle@gmsh.de 📧
Fax: +49 431 / 599-1119 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Knooper Weg 45
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431 / 599-1295 📞
E-Mail: gabi-inge.hudemann@gmsh.de 📧
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
Quelle: OJS 2021/S 051-127812 (2021-03-10)
Ergänzende Angaben (2021-03-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 053-133347
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 051-127812
ABl. S-Ausgabe: 53
Quelle: OJS 2021/S 053-133347 (2021-03-12)
Ergänzende Angaben (2021-05-18)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-255777
ABl. S-Ausgabe: 98
Quelle: OJS 2021/S 098-255777 (2021-05-18)
Ergänzende Angaben (2021-07-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 138-367140
ABl. S-Ausgabe: 138
Quelle: OJS 2021/S 138-367140 (2021-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von ballistischen Schilden mindestens in der Schutzklasse 1 (SK 1) für das Land Schleswig-Holstein.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 04315991295 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 095-262244
ABl. S-Ausgabe: 95

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der geschätzte Bedarf an Schutzschilden für die Folgejahre beträgt :
85 Stück starre Schilde und 12 Stück klappbare/ einschiebbare Schilde im Jahr 2021,
480 Stück starre Schilde und 30 Stück klappbare/ einschiebbare Schilde und optional 30 Stück Übungsschilde im Jahr 2022,
48 Stück starre Schilde und 70 Stück klappbare/ einschiebbare Schilde im Jahr 2023,
50 Stück starre Schilde und 66 Stück klappbare/ einschiebbare Schilde im Jahr 2024.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung soll einmal für 12 Monate verlängerbar sein, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Fragen zur Ausschreibung: Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 6. April 2021 an die GMSH, z.H. Frau Gabi Inge Hudemann (e-Vergabesystem oder e-Mail:gabi-inge.hudemann@gmsh.de) zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Mai 2021 an die GMSH, z.H. Frau Gabi Inge Hudemann (e-Vergabesystem oder e-Mail:gabi-inge.hudemann@gmsh.de) zu richten. Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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7.Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten).
Mehr anzeigen
8.Etablierung des Unternehmens
Um einen vollumfänglichen Überblick über das Unternehmen und seine Positionierung am Markt zu gewinnen, ist es dem AG wichtig das Unternehmen im Gesamtkontext zum Markt einschätzen zu können. (Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter, Gründungsdatum, Bedeutung am Markt, Leistungsumfang, Erfahrungen, Ausfallwahrscheinlichkeit, Risikoeinschätzung) Geprüft wird z.B. der Umfang u. Art und Inhalt, der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand.
Mehr anzeigen
9.Zertifikat zur Unterhaltung eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001.
Präsentation / Verhandlungsgespräche:
Verhandlungsgespräche/ Präsentationen finden voraussichtlich in der 23. KW 2021 bis 24. KW 2021 statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 431/988-4640 📞
Fax: +49 431/988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Mehr anzeigen
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 431/599-1112 📞
Fax: +49 431/599-1119 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 431/599-1295 📞
Fax: +49 431/599-1465 📠
Quelle: OJS 2022/S 095-262244 (2022-05-12)