Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe auch Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren 1.3
Die nachfolgend genannten Anforderungen sind jeweils gegliedert nach
— Mindestanforderungen (=Ausschluss- bzw. sog. „A“ – Kriterien) und
— darüberhinausgehende zusätzliche Kenntnisse/Fähigkeiten/Erfahrungen (=Bewertungs- bzw. sog. „B“-Kriterien).
Während die Erfüllung aller Ausschluss bzw. sog. „A“ -Kriterien zwingend erforderlich ist bzw. die Nichterfüllung bereits einer Mindestanforderung den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat, stellen die Bewertungs- bzw. sog. „B“ -Kriterien zusätzliche bzw. darüber hinaus gehende Anforderungen dar.
1. A-Kriterium
Eigenerklärung: Standort der Niederlassung.
Um eine Minimierung von Leerfahrten zwischen dem Materiallager der Bank und dem Standort des Bieters zu gewährleisten, wird ein Mindestbestand an Fahrzeugen am Zwischenlager vorgehalten.
2. A-Kriterium
Eigenerklärung Standort eines Lagers
Um die An- und Abholung von Waren wirtschaftlich zu gestalten, muss der Auftragnehmer Lieferungen für wenige Tage zwischenlagern können. Um die daraus resultierenden Zusatzfahrten zu begrenzen, muss das dafür eingesetzte Lager in einem Umkreis von 50 km (Luftlinie) zur Niederlassung der Auftraggeberin Hegelstraße 65, 55122 Mainz liegen.
3. A-Kriterium
Eigenerklärung: Schadstoffnorm der für den Transport vorgesehenen LKW-Flotte
Zur Begrenzung der negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima kommen überwiegend Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 6 (oder besser) zum Einsatz.
4. A-Kriterium
Eigenerklärung: Abbiegeassistent
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verfügt die für die Leistung vorgesehene Flotte des Anbieters überwiegend über Abbiegeassistenten. Bestandsfahrzeuge des Bieters sind hiervon ausgenommen.
5. A-Kriterium
Eigenerklärung: Untervergabe von Aufträgen/Einschalten von Subunternehmen
Der Bieter greift zur Erfüllung der Transportaufträge der Bundesbank grundsätzlich auf eigenes Personal und eigene Fahrzeuge zurück. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache und mit Zustimmung der Deutschen Bundesbank zulässig.
6. A-Kriterium
Eigenerklärung: Wahrung der Vertraulichkeit
Im Rahmen der Tätigkeiten für die Deutsche Bundesbank wird der Bieter Einblicke in die Organisation erlangen. Er hat sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung ist zwingend im Rahmen der Prüfung des TWB einzureichen.
7. B-Kriterium
Eigenerklärung: Nachweis von mindestens 3 Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei denen vergleichbare Verträge (möglichst im vollen Umfang, ggf. auch teilweise) abgeschlossen wurden. Der Bewerber hat die Vergleichbarkeit darzustellen.
8. Eigenerklärung: Allgemeine Informationen über das Unternehmen (z. B. Firmenbroschüre, Zertifikate, Maßnahmen zur Qualitätssicherung).
9. Eigenerklärung, nach welchem geltenden Tarifvertrag das eingesetzte Personal (eigenes und das der ggf. Unterauftragnehmer) bezahlt wird (Z. B. BDGW, Ver.di).