Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (AOK XXVI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 58 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-19 Auftragsbekanntmachung
2022-01-31 Ergänzende Angaben
2022-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: Aok xxvi
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (AOK XXVI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 58 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstr. 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet 🌏
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0RCA1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0RCA1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-24 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 228-599708
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; 2) AOK Bremen/Bremerhaven; 3) AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; 4) AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; 5) AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; 6) AOK NordWest - Die Gesundheitskasse; 7) AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse; 9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; 10) AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 910/2014 einzureichen. Die Auftraggeberinnen empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet. c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich. d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen. e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10 Uhr. f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1)b)bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.3 der Bewerbungsbedingungen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RCA1
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (AOK XXVI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 58 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
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Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: Atomoxetin (nur Hartkapseln)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Bezeichnung des Loses: Budesonid (nur Inhalativa)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Candesartan
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Candesartan+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Dexamethason
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Etoricoxib
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Olanzapin
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Quetiapin
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Rasagilin
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Tenofovir disoproxil (nur Filmtabletten mit der Wirkstärke 245mg)
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Valsartan+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Ziprasidon (nur Hartkapseln)
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Zoledronsäure
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Aciclovir
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Aprepitant (nur Packungen mit zwei Komponenten und die 80 mg-Form mit der Normpackungsgröße 1 (N1))
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Atorvastatin
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Brinzolamid
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Capecitabin
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Ciclopirox
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Clopidogrel
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Clozapin
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Donepezil
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Duloxetin BIK (Mindestindikation: Belastungsinkontinenz)
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Duloxetin NPS (Mindestindikation: Schmerz bei Neuropathie)
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Enalapril+Lercanidipin
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Enoxaparin natrium
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Entecavir
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Eslicarbazepin
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Exemestan
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Febuxostat
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Galantamin (keine Starterpacks)
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Glyceroltrinitrat (nur Sprays und Lösungen)
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Imatinib
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Ipratropium bromid
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Lamivudin
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Latanoprost
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Letrozol (nur Sexualhormone und Hemmstoffe)
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Levonorgestrel+Ethinylestradiol
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Miglustat
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Naproxen
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Nevirapin
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Olmesartan+Amlodipin+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Progesteron (nur Weichkapseln)
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Raloxifen
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Ramipril+Piretanid
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Rizatriptan
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Rosuvastatin+Ezetimib
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Salmeterol+Fluticason
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Silodosin
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Solifenacin
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Sorafenib
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Tenofovir disoproxil+Emtricitabin
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Tilidin hydrochlorid+Naloxon hydrochlorid
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Timolol+Latanoprost
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Travoprost+Timolol
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Triamteren+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Valganciclovir (nur Filmtabletten)
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Valsartan+Amlodipin
Losnummer: 58

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Mit dem Angebot haben die Bieter eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen.
b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
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Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen - vorzulegen:
aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. November 2021); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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bb) für alle Arzneimittel, für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
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(1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
(2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
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(3) Darreichungsform,
(4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.
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cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass die Bieter ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1. November 2021 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
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c) Bei der Inanspruchnahme von Drittunternehmen ist nach näherer Maßgabe gemäß Abschnitt A.III.11 der Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen nach Ablauf der Angebotsfrist auf Aufforderung der Auftraggeberinnen neben der/den EEE(en) nach Maßgabe von lit. a) dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die Eignungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Bezüglich deren Nachweis wird u. a. auf Folgendes hingewiesen:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
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b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge (= Startvorrat) muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der von den Bietern jeweils unterzeichneten und mit ihrem Angebot eingereichten Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (entspricht im Ein-Partner-Modell jeweils 70 % und im Drei-Partner-Modell jeweils 30 % der in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Ab dem Beginn des zweiten Quartals nach dem Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns darf der Startvorrat um höchstens 2,5 % auf 12,5 % reduziert werden (= Dauervorrat). Der Dauervorrat muss bis zum Beginn des letzten Quartals der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden und darf erst im letzten Quartal der (auch verlängerten) Vertragslaufzeit sukzessive zurückgeführt werden. Die jeweiligen Teilmengen müssen je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die die Bieter aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet sind. Es wird klargestellt, dass diese Teilmengen die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöhen.
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c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) haben die Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich nachzuweisen, dass ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem sie jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegen (§ 47 Abs. 1 VgV). Unter Abschnitt A.III.11 der Bewerbungsbedingungen ist die konkrete Definition etwaiger Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung zu finden. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. d. Konzernrechts ist ('andere Unternehmen' i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) auszufüllen, zu unterzeichnen und anschließend als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) über die Vergabeplattform einzureichen und bedürfen keiner elektronischen Signatur. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur EEE der Drittunternehmen (Ziffer III.1.1) verwiesen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: S.o., III.1.2).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht. Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Die unter III.1.1) und III.1.2) genannten Eignungsnachweise sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter III.1.1) b) bb) und III.1.2) genannten Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anwendbares Vergaberecht:
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 31
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstr. 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Kontakt
Kontaktperson: Frank Wienands
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0RCA1/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 910/2014 einzureichen. Die Auftraggeberinnen empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
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c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich.
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen.
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10 Uhr.
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1)b)bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.3 der Bewerbungsbedingungen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RCA1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
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§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
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§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Quelle: OJS 2021/S 228-599708 (2021-11-19)
Ergänzende Angaben (2022-01-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 025-061824
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 228-599708
ABl. S-Ausgabe: 25
Quelle: OJS 2022/S 025-061824 (2022-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 100-276727
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; 2) AOK Bremen/Bremerhaven; 3) AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; 4) AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; 5) AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; 6) AOK NordWest - Die Gesundheitskasse; 7) AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse; 9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; 10) AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Der Preis ist, wie in der Auftragsbekanntmachung ABl./EU 2021/S 228-599708 angegeben, nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die ausschließliche Angabe "Preis" jeweils in den Abschnitten II.2.5) zu den einzelnen Auftragsvergaben ist den Formularanforderungen geschuldet. Das Fachlos Nr. 50 (Solifenacin) wurde gemäß § 63 VgV aufgehoben. Das Fachlos Nr. 56 (Triamteren+Hydrochlorothiazid) wurde mangels wertungsfähiger Angebote aufgehoben. Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswertes und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden. Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0R7NH
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-11 📅
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann/Heunet GbR)
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Heunet Pharma GmbH (BG Heumann/Heunet GbR)
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Name: neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postort: Langenfeld
Name: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Postort: München
Name: ALIUD PHARMA GmbH (BG ALIUD/Hexal/Mylan GbR)
Postort: Laichingen
Name: Hexal AG (BG ALIUD/Hexal/Mylan GbR)
Postort: Holzkirchen
Name: Viatris Healthcare GmbH (BG ALIUD/Hexal/Mylan GbR)
Postort: Bad Homburg
Name: MEDA Pharma GmbH & Co. KG (A Viatris Company) (BG ALIUD/Hexal/Mylan GbR)
InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH (Bietergemeinschaft InfectoPharm/Chiesi/Orion Pharma GbR)
Postort: Heppenheim
Name: Chiesi GmbH (Bietergemeinschaft InfectoPharm/Chiesi/Orion Pharma GbR)
Postort: Hamburg
Name: ORION Pharma GmbH (Bietergemeinschaft InfectoPharm/Chiesi/Orion Pharma GbR)
AbZ-Pharma GmbH [BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA)]
Postort: Ulm
Name: ratiopharm GmbH [BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA)]
TEVA GmbH [BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA)]
Aristo Pharma GmbH
Postort: Berlin
Name: Medical Valley Invest AB
Postort: Höllviken
Land: Schweden 🇸🇪
Name: Zentiva Pharma GmbH
ALIUD PHARMA GmbH (BG ALIUD/STADAPHARM GbR)
STADAPHARM GmbH (BG ALIUD/STADAPHARM GbR)
Postort: Bad Vilbel
Name: TAD Pharma GmbH
Postort: Cuxhaven
Name: Galenpharma GmbH
Postort: Kiel
Name: mibe GmbH Arzneimittel
Postort: Brehna
Name: AbZ-Pharma GmbH (BG TEVA/Hexal GbR)
ratiopharm GmbH (BG TEVA/Hexal GbR)
TEVA GmbH (BG TEVA/Hexal GbR)
Hexal AG (BG TEVA/Hexal GbR)
Micro Labs GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Name: Basics GmbH
Postort: Leverkusen
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postort: Gröbenzell
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH (BG GLENMARK/DEVATIS GbR)
Devatis GmbH (BG GLENMARK/DEVATIS GbR)
Postort: Lörrach
Name: Hexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR)
1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR)
Laurus generics gmbh
Amarox Pharma GmbH
Postort: Haar
Name: betapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Augsburg
Name: Viatris Healthcare GmbH (Bietergemeinschaft Viatris GbR)
MEDA Pharma GmbH & Co. KG (A Viatris Company) (Bietergemeinschaft Viatris GbR)
Viatris Pharma GmbH (Bietergemeinschaft Viatris GbR)
Postort: Troisdorf
Name: Mylan Germany GmbH (A Viatris Company), Zweigniederlassung Bad Homburg (Bietergemeinschaft Viatris GbR)
Accord Healthcare S.L.U.
Postort: Barcelona
Land: Spanien 🇪🇸
Name: Almirall Hermal GmbH
Postort: Reinbek
Name: Recordati Pharma GmbH
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
ROVI GmbH
Ascend GmbH
Accord Healthcare B.V.
Postort: Utrecht
Land: Niederlande 🇳🇱
Name: G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG
Postort: Hohenlockstedt
Name: axunio Pharma GmbH
Sun Pharmaceuticals Germany GmbH
Hormosan Pharma GmbH (BG Hormosan/Exeltis)
Postort: Frankfurt
Name: Exeltis Germany GmbH (BG Hormosan/Exeltis)
Postort: Ismaning
Name: Piramal Critical Care Deutschland GmbH
Postort: Hallbergmoos
Name: Besins Healthcare Germany GmbH
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Vivanta Generics s.r.o
Postort: Prag
Land: Tschechien 🇨🇿
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
4
7
5
12
10
14
8
6
13
1
11
3
2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Kasernenstraße 61

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Preis ist, wie in der Auftragsbekanntmachung ABl./EU 2021/S 228-599708 angegeben, nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die ausschließliche Angabe "Preis" jeweils in den Abschnitten II.2.5) zu den einzelnen Auftragsvergaben ist den Formularanforderungen geschuldet.
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Das Fachlos Nr. 50 (Solifenacin) wurde gemäß § 63 VgV aufgehoben. Das Fachlos Nr. 56 (Triamteren+Hydrochlorothiazid) wurde mangels wertungsfähiger Angebote aufgehoben.
Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswertes und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0R7NH
Quelle: OJS 2022/S 100-276727 (2022-05-19)