Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab 1.2.2022 (AOK XXV). Die Laufzeit der Rabattvereinbarungen beträgt – fachlosabhängig – 16 Monate (Fachlose 2, 3, 5, 9, 10, 20 und 22) bzw. 24 Monate (alle übrigen Fachlose). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 111 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-08 Auftragsbekanntmachung
2021-09-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: Aok xxv
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab 1.2.2022 (AOK XXV). Die Laufzeit der Rabattvereinbarungen beträgt – fachlosabhängig – 16 Monate (Fachlose 2, 3, 5, 9, 10, 20 und 22) bzw. 24 Monate (alle übrigen Fachlose). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 111 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstr. 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet 🌏
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0DV01/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0DV01 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-123358
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1. AOK Bayern – Die Gesundheitskasse; 2. AOK Bremen/Bremerhaven; 3. AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen; 4. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; 5. AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; 6. AOK NordWest – Die Gesundheitskasse; 7. AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; 9. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse; 10. AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse. b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 910/2014 einzureichen. Die Auftraggeberinnen empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet. c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich. d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen. Nähere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter www.dtvp.de abrufbar. e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10 Uhr. f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1)b)bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.3 der Bewerbungsbedingungen. g) Im Rahmen dieser Ausschreibung gelten für die Fachlose 2, 3, 5, 9, 10, 20 und 22 (= antibiotische Wirkstoffe) Besonderheiten, die in den Vergabeunterlagen entsprechend optisch hervorgehoben sind und die ausschließlich für diese Fachlose gelten. Dies betrifft neben einer verkürzten Vertragslaufzeit (= 16 Monate, 1. Februar 2022 bis 31. Mai 2023) die zusätzlichen Zuschlagskriterien gemäß den Abschnitten A.IV.3.2 und A.IV.3.3 der Bewerbungsbedingungen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DV01
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abacavir+Lamivudin
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
— Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.2.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Bezeichnung des Loses: Amoxicillin
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.06.2023 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Bezeichnung des Loses: Amoxicillin+Clavulansäure
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Anastrozol
Losnummer: 4
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
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Bezeichnung des Loses: Azithromycin
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Betamethason
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Buprenorphin-P (Pflaster)
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Buprenorphin-S (Sublingualtabletten) [Mindestindikation: Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger]
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Clindamycin
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Dorzolamid
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Esomeprazol
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Ezetimib
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Fluconazol
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Formoterol
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Hydromorphon hydrochlorid (retardierte Formen und Hartkapseln)
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Levetiracetam
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Montelukast
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Morphin (nur Arzneimittel, die nicht zur Opiatentwöhnung angewendet werden)
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Moxifloxacin
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Mycophenolsäure (mofetil) [nur feste orale Darreichungsformen]
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Oxycodon NON-RET (nur nicht retardierte Darreichungsformen)
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Oxycodon RET (nur retardierte Darreichungsformen)
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Pantoprazol
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Ropinirol-F (Filmtabletten) [Mindestindikation: Morbus Parkinson und Restless-Legs Syndrom]
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Ropinirol-R (Retardtabletten)
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Venlafaxin
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Methylphenidat [Mindestindikation:juvenile ADHS-Therapie]
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Agomelatin
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Alendronsäure
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Alfacalcidol
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Ambrisentan
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Amitriptylin (ohne Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amitriptylinoxid)
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Aripiprazol (Tabletten/Schmelztabletten und Lösungen zum Einnehmen)
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Baclofen
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Beclometasondipropionat
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Betahistin (Tabletten)
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Bicalutamid
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Brimonidin
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Brivudin
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Bupropion (Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung) [nur zur Behandlung einer depressiven Erkrankung]
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Cabergolin
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Calcipotriol+Betamethason (Salben)
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Calcitriol
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Candesartan+Amlodipin
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Celecoxib
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Chlormadinon+Ethinylestradiol (Kalenderpackungen)
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Cilostazol
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Darunavir
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Desmopressin (Tabletten und Nasenspray/Nasendosierspray)
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Dienogest
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Dienogest+Ethinylestradiol
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Domperidon
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Dorzolamid+Timolol
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Eplerenon
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Ezetimib+Simvastatin
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Fenofibrat
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Fentanyl (Matrixpflaster)
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Flecainid
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Fluoxetin
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: Glatiramer 20 mg mit Applikationshilfe (Fertigspritzen)
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Glatiramer 40 mg mit Applikationshilfe (Fertigspritzen)
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Granisetron (ohne transdermale Pflaster)
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: Hydroxycarbamid
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: Itraconazol
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: Lactulose (Sirup)
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: Lansoprazol
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: Leflunomid
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: Lorazepam
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: Memantin (ohne Starterpacks)
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: Metamizol
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Methotrexat
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Mometason furoat
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Olmesartan
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Olmesartan+Amlodipin
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Ondansetron
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Opipramol
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Oxcarbazepin
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Oxybutynin
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: Pamidronsäure
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: Permethrin (Creme)
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: Pipamperon
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: Pramipexol
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Prasugrel
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Pravastatin
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Prednisolon
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Prednison
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Propranolol
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Ramipril+Amlodipin
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Repaglinid
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: Riluzol
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: Risedronsäure
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: Roflumilast (Filmtabletten)
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Salbutamol
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Sevelamer carbonat
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Sildenafil (nur Filmtabletten mit der Wirkstoffstärke 20mg)
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: Sotalol
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: Sulpirid
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: Temozolomid
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: Terbinafin
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: Tiaprid
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: Timolol
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: Tolperison
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: Trospium chlorid
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Urapidil
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: Ursodeoxycholsäure
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: Voriconazol
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: Xipamid
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: Zolpidem
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Zopiclon
Losnummer: 111

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Mit dem Angebot haben die Bieter eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen.
b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
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Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen - vorzulegen:
Aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. März 2021); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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Bb) für alle Arzneimittel, für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
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(1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
(2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
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(3) Darreichungsform,
(4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Ziffer (1) bis (5) erforderlichen Informationen von der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle gemäß Ziffer (1) bis (5) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.
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cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass die Bieter ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1. März 2021 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
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c) Bei der Inanspruchnahme von Drittunternehmen ist nach näherer Maßgabe gemäß Abschnitt A.III.11 der Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen nach Ablauf der Angebotsfrist auf Aufforderung der Auftraggeberinnen neben der/den EEE(en) nach Maßgabe von lit. a) dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die Eignungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Bezüglich deren Nachweis wird u. a. auf Folgendes hingewiesen:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
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b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge (= Startvorrat) muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der von den Bietern jeweils unterzeichneten und mit ihrem Angebot eingereichten Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (entspricht im Ein-Partner-Modell jeweils 70 % und im Drei-Partner-Modell jeweils 30 % der in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 16 bzw. 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Ab dem Beginn des zweiten Quartals nach dem Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns darf der Startvorrat um höchstens 2,5 % auf 12,5 % reduziert werden (= Dauervorrat). Der Dauervorrat muss bis zum Beginn des letzten Quartals der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden und darf erst im letzten Quartal der (auch verlängerten) Vertragslaufzeit sukzessive zurückgeführt werden. Die jeweiligen Teilmengen müssen je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die die Bieter aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet sind. Es wird klargestellt, dass diese Teilmengen die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöhen.
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c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) haben die Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich nachzuweisen, dass ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem sie jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegen (§ 47 Abs. 1 VgV). Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. d. § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen die Bieter ein Angebot abgeben, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. Keine Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler, Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. d. § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i. S. d. § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. d. Konzernrechts ist ('andere Unternehmen' i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen nicht schon mit Abgabe des Angebots, sondern vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Stempel des Drittunternehmens zu versehen und anschließend als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) über die Vergabeplattform einzureichen und bedürfen keiner elektronischen Signatur. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur EEE (Ziffer III.1.1) verwiesen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: S.o., III.1.2).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht. Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Die unter III.1.1) und III.1.2) genannten Eignungsnachweise sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter III.1.1) b) bb) und III.1.2) genannten Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anwendbares Vergaberecht:
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab 1. Februar 2022
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 31
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstr. 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Kontakt
Kontaktperson: Frank Wienands
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0DV01/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1. AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2. AOK Bremen/Bremerhaven;
3. AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5. AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6. AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
7. AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10. AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 910/2014 einzureichen. Die Auftraggeberinnen empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
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c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich.
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen. Nähere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter www.dtvp.de abrufbar.
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10 Uhr.
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1)b)bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.3 der Bewerbungsbedingungen.
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g) Im Rahmen dieser Ausschreibung gelten für die Fachlose 2, 3, 5, 9, 10, 20 und 22 (= antibiotische Wirkstoffe) Besonderheiten, die in den Vergabeunterlagen entsprechend optisch hervorgehoben sind und die ausschließlich für diese Fachlose gelten. Dies betrifft neben einer verkürzten Vertragslaufzeit (= 16 Monate, 1. Februar 2022 bis 31. Mai 2023) die zusätzlichen Zuschlagskriterien gemäß den Abschnitten A.IV.3.2 und A.IV.3.3 der Bewerbungsbedingungen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DV01

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
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§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
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§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Quelle: OJS 2021/S 050-123358 (2021-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab 01.02.2022 (AOK XXV). Die Laufzeit der Rabattvereinbarungen beträgt - fachlosabhängig - 16 Monate (Fachlose 2, 3, 5, 9, 10, 20 und 22) bzw. 24 Monate (alle übrigen Fachlose). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 111 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
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Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 173-451376
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 050-123358
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; 2) AOK Bremen/Bremerhaven; 3) AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; 4) AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; 5) AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; 6) AOK NordWest - Die Gesundheitskasse; 7) AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse; 9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; 10) AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Der Preis ist, wie in der Auftragsbekanntmachung ABl. 2021/S050-123358 angegeben, nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die ausschließliche Angabe "Preis" jeweils in den Abschnitten II.2.5) zu den einzelnen Auftragsvergaben ist den Formularanforderungen geschuldet. Das Fachlos Nr. 82 (Permethrin [Creme]) wurde mangels wertungsfähiger Angebote aufgehoben. Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswertes und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden. Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RBYU
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-06 📅
Name: PUREN Pharma GmbH & Co. KG (BG PUREN/Aurobindo GbR)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Aurobindo Pharma GmbH (BG PUREN/Aurobindo GbR)
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Name: Mylan Healthcare GmbH (A Viatris Company), Zweigniederlassung Bad Homburg (Bietergemeinschaft Viatris GbR)
Postort: Bad Homburg
Name: MEDA Pharma GmbH & Co. KG (A Viatris Company) (Bietergemeinschaft Viatris GbR)
Pfizer OFG Germany GmbH (A Viatris Company) (Bietergemeinschaft Viatris GbR)
Postort: Berlin
Name: Mylan Germany GmbH (A Viatris Company), Zweigniederlassung Bad Homburg (Bietergemeinschaft Viatris GbR)
Basics GmbH
Postort: Leverkusen
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postort: Gröbenzell
Name: Micro Labs GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Name: ALIUD PHARMA GmbH (BG ALIUD/STADAPHARM GbR)
Postort: Laichingen
Name: STADAPHARM GmbH (BG ALIUD/STADAPHARM GbR)
Postort: Bad Vilbel
Name: Hexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR)
Postort: Holzkirchen
Name: 1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR)
Postort: Oberhaching
Name: Zentiva Pharma GmbH
Accord Healthcare B.V.
Postort: Utrecht
Land: Niederlande 🇳🇱
Name: Sun Pharmaceuticals Germany GmbH
HEC Pharm GmbH
ratiopharm GmbH [BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ-Pharma, ratiopharm, TEVA)]
Postort: Ulm
Name: AbZ-Pharma GmbH [BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ-Pharma, ratiopharm, TEVA)]
TEVA GmbH [BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ-Pharma, ratiopharm, TEVA)]
Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann/Heunet GbR)
Postort: Nürnberg
Name: Heunet Pharma GmbH (BG Heumann/Heunet GbR)
Galenpharma GmbH
Postort: Kiel
Name: Dermapharm AG
Postort: Grünwald
Name: Libra-Pharm GmbH
Postort: Aachen
Name: Aristo Pharma GmbH
neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postort: Langenfeld
Name: G.L. Pharma Deutschland GmbH (BG G.L. Pharma GmbH)
Postort: Hamburg
Name: G.L. Pharma GmbH (BG G.L. Pharma GmbH)
Postort: Lannach
Land: Österreich 🇦🇹
Name: Ethypharm GmbH
Postort: Schönefeld
Name: CNP Pharma GmbH
Postort: Fürstenzell
Name: OmniVision GmbH
Postort: Puchheim
Name: TAD Pharma GmbH
Postort: Cuxhaven
Name: Medical Valley Invest AB
Postort: Höllviken
Land: Schweden 🇸🇪
Name: ALIUD PHARMA GmbH (BG ALIUD / Meda / Zentiva GbR)
MEDA Pharma GmbH & Co. KG (A Viatris Company) (BG ALIUD / Meda / Zentiva GbR)
Zentiva Pharma GmbH (BG ALIUD / Meda / Zentiva GbR)
Aristo Pharma GmbH [BG TEVA / Aristo Pharma / ORION Pharma GbR (TEVA, Aristo Pharma, ORION Pharma)]
ORION Pharma GmbH [BG TEVA / Aristo Pharma / ORION Pharma GbR (TEVA, Aristo Pharma, ORION Pharma)]
TEVA GmbH [BG TEVA / Aristo Pharma / ORION Pharma GbR (TEVA, Aristo Pharma, ORION Pharma)]
betapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Augsburg
Name: AMETAS medical GmbH
Postort: Limbach-Oberfrohna
Name: Ethypharm GmbH (BG Ethypharm/Krewel Meuselbach GbR)
Krewel Meuselbach GmbH (BG Ethypharm/Krewel Meuselbach GbR)
Postort: Eitorf
Name: Tillomed Pharma GmbH
Postort: Ahrensburg
Name: Ascend GmbH
Dr. Robert Winzer Pharma GmbH
Pharma Stulln GmbH
Postort: Stulln
Name: Hormosan Pharma GmbH
Postort: Frankfurt
Name: Bluefish Pharma GmbH
Postort: Griesheim
Name: ALIUD PHARMA GmbH (BG ALIUD / 1 A PHARMA GbR)
1 A PHARMA GmbH (BG ALIUD / 1 A PHARMA GbR)
Zentiva Pharma GmbH (BG Zentiva/neuraxpharm GbR)
neuraxpharm Arzneimittel GmbH (BG Zentiva/neuraxpharm GbR)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-03 📅
Name: Berlin-Chemie AG
PUREN Pharma GmbH & Co. KG (BG Puren/Aurobindo GbR)
Gedeon Richter Plc.
Postort: Budapest
Land: Ungarn 🇭🇺
Name: ELPEN Pharma GmbH
APOGEPHA Arzneimittel GmbH
Postort: Dresden
Name: Jenapharm GmbH & Co. KG
Postort: Jena
Name: Zentiva Pharma GmbH (BG Zentiva/Ethypharm GbR)
Ethypharm GmbH (BG Zentiva/Ethypharm GbR)
Zentiva Pharma GmbH (BG Zentiva/Hexal/Aristo GbR)
Hexal AG (BG Zentiva/Hexal/Aristo GbR)
Aristo Pharma GmbH (BG Zentiva/Hexal/Aristo GbR)
AxioNovo GmbH
Postort: Bielefeld
Name: Devatis GmbH
Postort: Lörrach
Name: Pfizer Pharma PFE GmbH
medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH
Postort: Wedel
Name: Krewel Meuselbach GmbH
AAA-Pharma GmbH
Postort: Böblingen
Name: Zentiva Pharma GmbH (BG Zentiva/1 A Pharma GbR)
1 A Pharma GmbH (BG Zentiva/1 A Pharma GbR)
mibe GmbH Arzneimittel (BG mibe/acis)
Postort: Brehna
Name: acis Arzneimittel GmbH (BG mibe/acis)
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Accord Healthcare S.L.U.
Postort: Barcelona
Land: Spanien 🇪🇸
Name: Stragen Pharma GmbH
Postort: Hilden
Name: Dr. Falk Pharma GmbH
Postort: Freiburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
6
11
10
4
2
7
3
16
9
12
5
1
13

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse.
Der Preis ist, wie in der Auftragsbekanntmachung ABl. 2021/S050-123358 angegeben, nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die ausschließliche Angabe "Preis" jeweils in den Abschnitten II.2.5) zu den einzelnen Auftragsvergaben ist den Formularanforderungen geschuldet.
Mehr anzeigen
Das Fachlos Nr. 82 (Permethrin [Creme]) wurde mangels wertungsfähiger Angebote aufgehoben.
Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswertes und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RBYU
Quelle: OJS 2021/S 173-451376 (2021-09-02)