Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß § 122 GWB in Verbindung mit §§ 44, 45, 46 VgV fordert der öffentliche Auftraggeber diverse Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen (aufgeführt und beschrieben im Abs. III), welche mittels Formblätter sowie als formlose Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind.
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen gemäß Abs. IV.2.2) prüft die Vergabestelle gemäß § 122 GWB, ob Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB vorliegen und ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht wurden (vgl. §§ 42ff, 53, 57 VgV).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachgefordert werden können. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von Unterlagen im Ermessen des Auftraggebers steht (§ 56 Abs. 2 S.2 VgV).
Sofern die einzureichenden Unterlagen die geforderten Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen enthalten und die Einreichung form- und fristgerecht erfolgte, findet eine inhaltliche Prüfung des Teilnahmeantrags satt. Dabei wird geprüft, ob die eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit und die hinreichende Eignung des Bewerbers für die Ausführung des Auftrags belegen.
Sollten sich mehr zuverlässige und geeignete Bewerber als die in Abm. Abs. II.2.9 angegebene Höchstzahl (drei bis vier) um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben, so kann die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, gemäß Abm. Abs. II.2.9 i. V. m. Abm. Abs. III beschränkt werden (vgl. § 51 VgV).
Dazu werden die Teilnahmeanträge zuverlässiger/geeigneter Bewerber hinsichtlich der angegebenen Referenzprojekte (vgl. Abm. Abs. III.1.3 Nr. 09) bewertet. Bewertet wird das erste der angegebenen Referenzprojekte, welche im Formblatt 02 eingetragen sind (Referenz Nr. 1).
Maßgeblich für die Bewertung ist die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzprojektes mit dem Auftragsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Dokument 01):
Hohe Vergleichbarkeit (8-10 Punkte): Das Referenzprojekt ist sehr aktuell (realisiert in den letzten 3 - 12 Monaten) und weist eine hohe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf:
- Vergleichbares klinisches Umfeld (siehe
www.krankenhaus-nordwest.de und
www.hospital-zum-heiligen-geist.de)
- Vergleichbares IT-Umfeld (siehe Dokument 02)
- Benutzeroberfläche ist konfigurierbar zur Unterstützung der Marke des AG
- Optimierung für verschiedene Endgeräte
- Optimierung für mobile Endgeräte
- Patientenportal kann vollständig in der Cloud betrieben werden
- Patientenportal wird in der Cloud betrieben
- Abdeckung der Anwendungsbereiche Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement und Entlassmanagement
- Realisiert für mehrere Krankenhausstandorte
- Erfüllt alle Muss-Kriterien der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV
- Erfüllt auch alle Kann-Kriterien der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV
- IHE-konforme Datenplattform für eine sichere Kommunikation mit allen am Behandlungsprozess Beteiligten
- Generalauftragnehmer inkl. der Schnittstellen zur KIS-Anbindung
Mittlere Vergleichbarkeit (5-7 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine mittlere Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf.
- eingeschränkt vergleichbares klinisches Umfeld
- eingeschränkt vergleichbares IT-Umfeld
- Optimierung für verschiedene Endgeräte
- Patientenportal kann vollständig in der Cloud betrieben werden
- Abdeckung der Anwendungsbereiche Aufnahmemanagement und Entlassmanagement
- realisiert für mindestens zwei Krankenhausstandorte
- erfüllt alle Muss-Kriterien der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV
- erfüllt auch einige der Kann-Kriterien der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV
Geringe Vergleichbarkeit (0-4 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine geringe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf.
- Nur gering vergleichbares klinisches Umfeld
- Nur gering vergleichbares IT-Umfeld
- Optimierung für verschiedene Endgeräte
- Patientenportal kann vollständig in der Cloud betrieben werden
- Abdeckung der Anwendungsbereiche Aufnahmemanagement und Entlassmanagement
- erfüllt alle Muss-Kriterien der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV
Die drei bis vier bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.