Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration und fachlichen Begleitung der Zuschussfinanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) für die Bewilligungsperiode ab 2023 zu beauftragen.
Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Weiterführung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) durch einen Anspruch der Träger der Beratungsangebote auf einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme von verwaltungsmäßigen und begleitenden Aufgaben bei der Prüfung, Bewilligung, Durchführung und Kontrolle der Zuschüsse des in der EUTBV beschriebenen Verfahrens zur Weiterführung der EUTB®. Neben der Antragsprüfung gehören dazu insbesondere die Bewilligung der Zuschüsse, die Auszahlung/Abrechnung der Mittel, die Prüfung der Tätigkeitsnachweise sowie die Leistungs- und Erfolgskontrolle. Der Erlass der Bescheide (Bewilligung, Rücknahme, Widerruf, Rückforderung und gerichtliche Auseinandersetzung) erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin im Rahmen der Beleihung. Die fachliche Begleitung ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Auftrags. Dazu gehören z. B. die revisionssichere Bewertung der Anträge und Tätigkeitsnachweise, die Bearbeitung von Anfragen sowie die Mitwirkung an Berichten und Konferenzen.
Die Durchführung des Antragsverfahrens sowie die gesamte weitere Bearbeitung und Begleitung soll in elektronischer Form auf Basis einer vom Antragsteller bereitzustellenden barrierefreien webbasierten Datenbanklösung erfolgen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Administration und fachliche Begleitung der ergänzenden unabhängigen Teilhabebera-tung (EUTB®) ab 2023
Zb1-04812-5/35”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration und fachlichen Begleitung der...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration und fachlichen Begleitung der Zuschussfinanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) für die Bewilligungsperiode ab 2023 zu beauftragen.
Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Weiterführung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) durch einen Anspruch der Träger der Beratungsangebote auf einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme von verwaltungsmäßigen und begleitenden Aufgaben bei der Prüfung, Bewilligung, Durchführung und Kontrolle der Zuschüsse des in der EUTBV beschriebenen Verfahrens zur Weiterführung der EUTB®. Neben der Antragsprüfung gehören dazu insbesondere die Bewilligung der Zuschüsse, die Auszahlung/Abrechnung der Mittel, die Prüfung der Tätigkeitsnachweise sowie die Leistungs- und Erfolgskontrolle. Der Erlass der Bescheide (Bewilligung, Rücknahme, Widerruf, Rückforderung und gerichtliche Auseinandersetzung) erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin im Rahmen der Beleihung. Die fachliche Begleitung ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Auftrags. Dazu gehören z. B. die revisionssichere Bewertung der Anträge und Tätigkeitsnachweise, die Bearbeitung von Anfragen sowie die Mitwirkung an Berichten und Konferenzen.
Die Durchführung des Antragsverfahrens sowie die gesamte weitere Bearbeitung und Begleitung soll in elektronischer Form auf Basis einer vom Antragsteller bereitzustellenden barrierefreien webbasierten Datenbanklösung erfolgen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Leistungserbringung ist ortsungebunden.
Beschreibung der Beschaffung: Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption (9 Monate)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=388464&criteriaId=14319 Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-19
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-25
23:59 📅
“1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in...”
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstrasse 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-995271604📞
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de📧
Fax: +49 228-995272253 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 119-314346 (2021-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Rochusstrasse 1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration und fachlichen Begleitung der...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration und fachlichen Begleitung der Zuschussfinanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) für die Bewilligungsperiode ab 2023 zu beauftragen.
Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Weiterführung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) durch einen Anspruch der Träger der Beratungsangebote auf einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme von verwaltungsmäßigen und begleitenden Aufgaben bei der Prüfung, Bewilligung, Durchführung und Kontrolle der Zuschüsse des in der EUTBV beschriebenen Verfahrens zur Weiterführung der EUTB®. Neben der Antragsprüfung gehören dazu insbesondere die Bewilligung der Zuschüsse, die Auszahlung/Abrechnung der Mittel, die Prüfung der Tätigkeitsnachweise sowie die Leistungs- und Erfolgskontrolle. Der Erlass der Bescheide (Bewilligung, Rücknahme, Widerruf, Rückforderung und gerichtliche Auseinandersetzung) erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin im Rahmen der Beleihung. Die fachliche Begleitung ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Auftrags. Dazu gehören z.B. die revisionssichere Bewertung der Anträge und Tätigkeitsnachweise, die Bearbeitung von Anfragen sowie die Mitwirkung an Berichten und Konferenzen.
Die Durchführung des Antragsverfahrens sowie die gesamte weitere Bearbeitung und Begleitung soll in elektronischer Form auf Basis einer vom Antragsteller bereitzustellenden barrierefreien webbasierten Datenbanklösung erfolgen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 119-314346
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Zb1-04812-5/35
Titel:
“Administration und fachliche Begleitung der ergänzenden unabhängigen Teilhabebera-tung (EUTB®) ab 2023”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbh (gsub)
Postanschrift: Kronenstrasse 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 1007
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 168-440245 (2021-08-26)