Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline
2020000757
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung für den Geschäftsbereich:
Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lizenzen für den Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2024-03-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: TrueUp Lizenznachkauf nach dem 1. bzw. 2. Vertragsjahr
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Einziges Wertungskriterium ist der Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss Führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung).
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-11
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt
Am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 013-027082 (2021-01-15)
Ergänzende Angaben (2021-01-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 013-027082
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-02-15 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2021-02-22 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 11/02/2021
Ortszeit: 11:00
Neuer Wert
Text: Tag: 22/02/2021
Ortszeit: 11:00
Quelle: OJS 2021/S 016-036413 (2021-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung für den Geschäftsbereich:
— Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 385277.73 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lizenzen für den Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 013-027082
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH
Postort: Heliport
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberger Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 385277.73 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 050-123998 (2021-03-09)