Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt

Beschaffung für den Geschäftsbereich:
Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-15 Auftragsbekanntmachung
2021-01-20 Ergänzende Angaben
2021-03-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2020000757
Kurze Beschreibung:
Beschaffung für den Geschäftsbereich: Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
Postleitzahl: 86179
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=R%252bQwYmyv48Q%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-20 📅
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2024-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 013-027082
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Einziges Wertungskriterium ist der Preis

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung für den Geschäftsbereich:
Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline.
Lizenzen für den Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline.
Beschreibung der Optionen: TrueUp Lizenznachkauf nach dem 1. bzw. 2. Vertragsjahr
Zusätzliche Informationen: Einziges Wertungskriterium ist der Preis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss Führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung).
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Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Decker, Markus
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=R%252bQwYmyv48Q%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
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vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der
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Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt
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Am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2021/S 013-027082 (2021-01-15)
Ergänzende Angaben (2021-01-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 016-036413
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 013-027082
ABl. S-Ausgabe: 16
Quelle: OJS 2021/S 016-036413 (2021-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung für den Geschäftsbereich: — Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline
Gesamtwert des Auftrags: 385277.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-123998
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline
Lizenzen für den Adobe Feature Restriced License (ETLA) – Offline

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Name: BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH
Postort: Heliport
Land: Deutschland 🇩🇪
Nürnberger Land 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 385277.73 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 050-123998 (2021-03-09)