Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“) über:
— Referenzprojekte (mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
— Zertifikat für Gütezeichen für Verkehrsflächenreinigung LK1 sowie Unfall-stellensanierung LK 2 nach RAL-GZ 899 oder gleichwertiger Nachweis durch eine anerkannte und unabhängige Prüf- und Überwachungs-organisation als Nachweis der technischen und organisatorischen Leistungsfähigkeit,
— Zertifikat für RAL Gütezeichen LK M nach RAL-GZ 899 oder gleichwertiger Nachweis durch eine anerkannte und unabhängige Prüf- und Überwachungsorganisation als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit der Reinigungsmaschinen,
— Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ gem. § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts-
Gesetz § 57 KrWG i. V. m. §§14, 15 EfbV bzw. Verlängerung des Zertifikats für das laufende Jahr,
— Zertifikat „Fachbetrieb für Verkehrsflächenreinigung“ gemäß RAL-GZ 899 oder gleichwertiger oder gleichwertiger Nachweis durch eine anerkannte und unabhängige Prüf- und Überwachungsorganisation,
— Zertifikat „Wasserfachbetrieb“ gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vormals
„Abnahme nach § 19 l WHG“ bzw. die Verlängerung des Zertifikats für das lfd. Jahr,
— Benennung und Schulungsnachweise RSA der eingesetzten Fachkräfte,
— Benennung des zuständigen Verantwortlichen für die Sicherung der Arbeitsstellen sowie ein entsprechender Nachweis für die Eignung und Qualifikation,
— Bescheinigung des Reinigungsmittel-Herstellers, dass das eingesetzte Mittel die Anforderungen des WRMG (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) erfüllt mit Sicherheitsdatenblatt gem. 1907/2006/EG, Artikel 31,
— Nachweis, dass die Reinigungsmittel die ÖNORM 5105 erfüllen,
— Darstellung Verwertungs- und Entsorgungsweg von kontaminiertem Erdreich.