Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber hat folgende Referenzen in der EU aus den letzten 4 Jahren (seit dem 1.1.2017) vorzulegen.
Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
2 geeignete Referenzen und Arbeitsproben ab 2017 die belegen:
Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Events – Für Auftraggeber*innen, die eine mit der BVG vergleichbare Unternehmensgröße und Veranstaltungsbandbreite (siehe Leistungsbeschreibung) haben.
Referenzen vom Standort Berlin sind kenntlich zu machenAnhand der Referenzen wird abgeprüft, ob ausreichend Erfahrungen und Kompetenzen der Agenturen in den von uns benötigten Eventbereichen vorliegen:
— Referenz 1: Großevent mit mindestens 1 000 Teilnehmenden,
— Referenz 2: Digitales-/Hybridevent.
Bitte geben Sie bei jeder Event-Referenz:
1. das Kommunikationsziel bei jedem Event an, schildern Sie kurz,
2. die größte Herausforderung in der Umsetzung und
3. wie Sie diese gemeistert habenJede Referenz wird einzeln bewertet.
Es müssen im Zuge der folgenden Eignungsbewertung mindestens 8 Punkte von 16 Punkte erreicht werden, damit kein Ausschluss von der weiteren Vergabe erfolgt.
Bewertung:
— 2 Punkte = sehr gut,
— 1 Punkt = gut,
— 0 Punkte = unzureichend,
— Interne Kommunikation (max. 2 Punkte),
— Personalwerbung (max. 2 Punkte),
— Öffentlichkeitsarbeit (max. 2 Punkte),
— Abdeckung der Kompetenzen,
— Marke/CI (max. 2 Punkte),
— Bewegtbild (max. 2 Punkte),
— digitale Medien (max. 2 Punkte),
— Abdeckung der Themen,
— Arbeitgeberattraktivität (max. 2 Punkte),
— Nachhaltigkeit (max. 2 Punkte).
Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,
b) Zeitraum der Leistungserbringung,
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3) Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,
e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.