Das vorhandene VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco muss auf einen aktuellen Softwarestand gebracht werden. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.9.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.9.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Referenznummer: 101/21/12
Kurze Beschreibung:
Das vorhandene VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco muss auf einen aktuellen Softwarestand gebracht werden. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.9.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.9.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Das vorhandene VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco muss auf einen aktuellen Softwarestand gebracht werden. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.9.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.9.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hardwareinstallation📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rotenburg (Wümme)
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.9.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.9.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.9.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.9.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von dem Anbieter wird eine Cisco Partner Zertifizierung, eine namentliche Anzahl von mindestens 4 Cisco zertifizierten Service-Technikern (CCIE) und eine Referenzliste für CUCM Kunden gefordert.
Folgende Cisco Spezialisierungen sind gefordert:
— Routing & Switching,
— Security,
— Collaboration,
— Wireless.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von dem Anbieter wird eine Cisco Partner Zertifizierung, eine namentliche Anzahl von mindestens 4 Cisco zertifizierten Service-Technikern (CCIE) und eine Referenzliste für CUCM Kunden gefordert.
Folgende Cisco Spezialisierungen sind gefordert:
— Routing & Switching,
— Security,
— Collaboration,
— Wireless.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 109-287180 (2021-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das vorhandene VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco muss auf einen aktuellen Softwarestand gebracht werden. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.09.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.09.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Das vorhandene VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco muss auf einen aktuellen Softwarestand gebracht werden. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.09.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.09.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 339609.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.09.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.09.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.09.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.09.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-26 📅
Name: Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 339609.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.