Die Stadt Essen beabsichtigt eine umfangreiche Sanierung an der Gebäudehülle der Alten Synagoge, Edmund-Körner-Platz 1, 45127 Essen. Die damit verbundenen Architektenleistungen sollen in diesem Verfahren vergeben werden. Seit der Neukonzeption und Weiterentwicklung der Alten Synagoge zu einem Informations- und Kulturzentrum für jüdische Kultur und Religion steht auch der historische Baukörper als Exponat und Ausstellungsobjekt verstärkt im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Um das Gebäude dauerhaft zu erhalten, sind umfangreiche Arbeiten an der Gebäudehülle, im Wesentlichen an der Natursteinfassade und der Dacheindeckung, erforderlich. Ziel ist es, die notwendige Sanierung so auszuführen, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt, beziehungsweise wieder hergestellt wird. Die seit der Errichtung bislang zum Erhalt in unterschiedlichen Epochen und unter Verwendung verschiedener jeweils zeitgemäßer Materialien und handwerklicher Fachkunde in unterschiedlicher Qualität durchgeführten Arbeiten müssen dem ursprünglichen Erscheinungsbild nach Vorgabe des Denkmalschutzes angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Dächer der Vierungstürme in den ursprünglichen Originalzustand versetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2020-511
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen beabsichtigt eine umfangreiche Sanierung an der Gebäudehülle der Alten Synagoge, Edmund-Körner-Platz 1, 45127 Essen. Die damit verbundenen Architektenleistungen sollen in diesem Verfahren vergeben werden.
Seit der Neukonzeption und Weiterentwicklung der Alten Synagoge zu einem Informations- und Kulturzentrum für jüdische Kultur und Religion steht auch der historische Baukörper als Exponat und Ausstellungsobjekt verstärkt im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Um das Gebäude dauerhaft zu erhalten, sind umfangreiche Arbeiten an der Gebäudehülle, im Wesentlichen an der Natursteinfassade und der Dacheindeckung, erforderlich.
Ziel ist es, die notwendige Sanierung so auszuführen, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt, beziehungsweise wieder hergestellt wird. Die seit der Errichtung bislang zum Erhalt in unterschiedlichen Epochen und unter Verwendung verschiedener jeweils zeitgemäßer Materialien und handwerklicher Fachkunde in unterschiedlicher Qualität durchgeführten Arbeiten müssen dem ursprünglichen Erscheinungsbild nach Vorgabe des Denkmalschutzes angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Dächer der Vierungstürme in den ursprünglichen Originalzustand versetzt werden.
Die Stadt Essen beabsichtigt eine umfangreiche Sanierung an der Gebäudehülle der Alten Synagoge, Edmund-Körner-Platz 1, 45127 Essen. Die damit verbundenen Architektenleistungen sollen in diesem Verfahren vergeben werden.
Seit der Neukonzeption und Weiterentwicklung der Alten Synagoge zu einem Informations- und Kulturzentrum für jüdische Kultur und Religion steht auch der historische Baukörper als Exponat und Ausstellungsobjekt verstärkt im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Um das Gebäude dauerhaft zu erhalten, sind umfangreiche Arbeiten an der Gebäudehülle, im Wesentlichen an der Natursteinfassade und der Dacheindeckung, erforderlich.
Ziel ist es, die notwendige Sanierung so auszuführen, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt, beziehungsweise wieder hergestellt wird. Die seit der Errichtung bislang zum Erhalt in unterschiedlichen Epochen und unter Verwendung verschiedener jeweils zeitgemäßer Materialien und handwerklicher Fachkunde in unterschiedlicher Qualität durchgeführten Arbeiten müssen dem ursprünglichen Erscheinungsbild nach Vorgabe des Denkmalschutzes angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Dächer der Vierungstürme in den ursprünglichen Originalzustand versetzt werden.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mail-Adresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs.3 S.1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Die Terminangaben für das nachfolgende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) sind vorläufig und können ggf. noch angepasst werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYDXE
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mail-Adresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs.3 S.1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Die Terminangaben für das nachfolgende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) sind vorläufig und können ggf. noch angepasst werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYDXE
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen beabsichtigt eine umfangreiche Sanierung an der Gebäudehülle der Alten Synagoge, Edmund-Körner-Platz 1, 45127 Essen. Die damit verbundenen Architektenleistungen sollen in diesem Verfahren vergeben werden.
Seit der Neukonzeption und Weiterentwicklung der Alten Synagoge zu einem Informations- und Kulturzentrum für jüdische Kultur und Religion steht auch der historische Baukörper als Exponat und Ausstellungsobjekt verstärkt im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Um das Gebäude dauerhaft zu erhalten, sind umfangreiche Arbeiten an der Gebäudehülle, im Wesentlichen an der Natursteinfassade und der Dacheindeckung, erforderlich.
Seit der Neukonzeption und Weiterentwicklung der Alten Synagoge zu einem Informations- und Kulturzentrum für jüdische Kultur und Religion steht auch der historische Baukörper als Exponat und Ausstellungsobjekt verstärkt im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Um das Gebäude dauerhaft zu erhalten, sind umfangreiche Arbeiten an der Gebäudehülle, im Wesentlichen an der Natursteinfassade und der Dacheindeckung, erforderlich.
Ziel ist es, die notwendige Sanierung so auszuführen, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt, beziehungsweise wieder hergestellt wird. Die seit der Errichtung bislang zum Erhalt in unterschiedlichen Epochen und unter Verwendung verschiedener jeweils zeitgemäßer Materialien und handwerklicher Fachkunde in unterschiedlicher Qualität durchgeführten Arbeiten müssen dem ursprünglichen Erscheinungsbild nach Vorgabe des Denkmalschutzes angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Dächer der Vierungstürme in den ursprünglichen Originalzustand versetzt werden.
Ziel ist es, die notwendige Sanierung so auszuführen, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt, beziehungsweise wieder hergestellt wird. Die seit der Errichtung bislang zum Erhalt in unterschiedlichen Epochen und unter Verwendung verschiedener jeweils zeitgemäßer Materialien und handwerklicher Fachkunde in unterschiedlicher Qualität durchgeführten Arbeiten müssen dem ursprünglichen Erscheinungsbild nach Vorgabe des Denkmalschutzes angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Dächer der Vierungstürme in den ursprünglichen Originalzustand versetzt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens (VgV) die Leistungen an einen Objektplaner zu vergeben. Gegenstand des VgV-Verfahrens ist die zweistufige Beauftragung von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Natursteinfassade und der Dacheindeckung der Alten Synagoge. Im Einzelnen sollen beauftragt werden (HOAI-Stufenvertrag):
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens (VgV) die Leistungen an einen Objektplaner zu vergeben. Gegenstand des VgV-Verfahrens ist die zweistufige Beauftragung von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Natursteinfassade und der Dacheindeckung der Alten Synagoge. Im Einzelnen sollen beauftragt werden (HOAI-Stufenvertrag):
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundleistungen),
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 (Grundleistungen).
Außerdem wird nachfolgende Besondere Leistung der Leistungsphase 1 vergeben:
Erstellung eines verformungsgerechten Aufmaßes mit detaillierter Darstellung gemäß besonderer in der Aufgabenbeschreibung (s. Teilnahmeunterlagen) näher erläuterter Anforderungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 483 000 EUR 💰
Dauer: 34 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Alte Synagoge
Edmund-Körner-Platz 1
45127 Essen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/Architektin“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Der Nachweis (z. B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer) ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber/-innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und sie eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorstehenden Sinne benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/Architektin“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Der Nachweis (z. B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer) ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber/-innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und sie eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorstehenden Sinne benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Verträge mit freiberuflich Tätigen. Bei der Durchführung von Bauaufgaben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Bau der Stadt Essen (AVB - Bau, s. Teilnahmeunterlagen).
2. Die Zahlungen erfolgen bargeldlos in Euro.
3. Im Übrigen wird hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise auf den vom Unternehmer zwingend auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerberbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
3. Im Übrigen wird hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise auf den vom Unternehmer zwingend auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerberbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geeignete Referenz, Umsätze, Anzahl der Mitarbeiter. Siehe „Matrix-Eignung_Alte_Synagoge“ im Register sonstiges.
Bei gleicher Punktzahl mehrerer Bewerber entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mail-Adresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mail-Adresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs.3 S.1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Die Terminangaben für das nachfolgende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) sind vorläufig und können ggf. noch angepasst werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 035-086467 (2021-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zweistufige Beauftragung von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Natursteinfassade und der Dacheindeckung der Alten Synagoge (HOAI-Stufenvertrag):
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundleistungen),
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 (Grundleistungen).
Außerdem Beauftragung der Besonderen Leistung in Leistungsphase 1:
Erstellung eines verformungsgerechten Aufmaßes.
Zweistufige Beauftragung von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Natursteinfassade und der Dacheindeckung der Alten Synagoge (HOAI-Stufenvertrag):
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundleistungen),
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 (Grundleistungen).
Außerdem Beauftragung der Besonderen Leistung in Leistungsphase 1:
Erstellung eines verformungsgerechten Aufmaßes.
Gesamtwert des Auftrags: 470042.42 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zweistufige Beauftragung von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Natursteinfassade und der Dacheindeckung der Alten Synagoge (HOAI-Stufenvertrag):
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundleistungen),
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 (Grundleistungen).
Außerdem Beauftragung der Besonderen Leistung in Leistungsphase 1:
Erstellung eines verformungsgerechten Aufmaßes.
Objektplanungsleistungen für eine umfangreiche Sanierung an der Gebäudehülle der Alten Synagoge, Edmund-Körner-Platz 1, 45127 Essen.
Die notwendige Sanierung wird so ausgeführt, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt, beziehungsweise wieder hergestellt wird. Die seit der Errichtung bislang zum Erhalt in unterschiedlichen Epochen und unter Verwendung verschiedener jeweils zeitgemäßer Materialien und handwerklicher Fachkunde in unterschiedlicher Qualität durchgeführten Arbeiten werden dem ursprünglichen Erscheinungsbild nach Vorgabe des Denkmalschutzes angepasst. Darüber hinaus werden die Dächer der Vierungstürme in den ursprünglichen Originalzustand versetzt.
Die notwendige Sanierung wird so ausgeführt, dass das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt, beziehungsweise wieder hergestellt wird. Die seit der Errichtung bislang zum Erhalt in unterschiedlichen Epochen und unter Verwendung verschiedener jeweils zeitgemäßer Materialien und handwerklicher Fachkunde in unterschiedlicher Qualität durchgeführten Arbeiten werden dem ursprünglichen Erscheinungsbild nach Vorgabe des Denkmalschutzes angepasst. Darüber hinaus werden die Dächer der Vierungstürme in den ursprünglichen Originalzustand versetzt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Konzeption für die geplante Vorgehensweise (Projekteinschätzung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg und Qualität der Planerleistungen durch Präsentation einer vergleichbaren Aufgabenstellung,
Qualitätskriterium (Gewichtung): 32
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Preis (Gewichtung): 20.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-30 📅
Name: Thesauros AG
Postanschrift: Antoniterstraße 14-16
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: diane.michels@thesauros.eu📧
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.thesauros.eu🌏
Gesamtwert des Auftrags: 159072.61 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,