Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Technische Fachkräfte
Das Unternehmen verfügt über für die gegenständliche Sanierungsmaßnahme jeweils mindestens eine (1) technische Fachkraft, in mindestens 3 der nachfolgend aufgeführten fünf Kernleistungen:
1) Wasserhaltung und Wasserreinigung,
2) Aushub kontaminierter Böden,
3) Austauschbohrungen inkl. Verfüllung und Verdichtung,
4) Materialhandhabung/-umschlag auf der Baustelle,
5) Entsorgungsmanagement.
2. Technische Ausrüstung
Das Unternehmen verfügt für die gegenständliche Sanierungsmaßnahme jeweils mindestens über die technische Ausrüstung in mindestens 3 der nachfolgend aufgeführten fünf Kernleistungen:
1) Wasserhaltung und Wasserreinigung,
2) Aushub kontaminierter Böden,
3) Austauschbohrungen inkl. Verfüllung und Verdichtung,
4) Materialhandhabung/-umschlag auf der Baustelle,
5) Entsorgungsmanagement,
3. Referenzangaben
Das Unternehmen verfügt über mindestens 3 geeignete Referenzprojekte aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2016 bis 2020) über erbrachte vergleichbare Leistungen, welche kumuliert mindestens 3 der nachfolgenden Kernleistungen umfasst haben:
1) Wasserhaltung und Wasserreinigung,
2) Aushub kontaminierter Böden,
3) Austauschbohrungen inkl. Verfüllung und Verdichtung,
4) Materialhandhabung/-umschlag auf der Baustelle,
5) Entsorgung.
Jede Referenz muss mindestens eine von den genannten fünf Kernleistungen umfassen. Die jeweiligen Kernleistungen müssen nicht kumuliert in einer Referenz vorliegen.
Das Auftragsvolumen der jeweiligen Referenz muss im Bereich der jeweils angegebenen Kernleistung mehr als 500 000,00 EUR netto sein.
Es ist ausreichend, wenn 3 Referenzprojekte angegeben werden, von dem jedes eine andere Kernleistung der fünf genannten Kernleistungen abdeckt und jede Kernleistung mit mehr als 500 000,00 EUR netto vergütet worden ist.