Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altmarkkreis Salzwedel
20-L-6/21-FR
Produkte/Dienstleistungen: Gas für das Leitungsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Altmarkkreises Salzwedel ab 2022.”
1️⃣
Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Lieferstellenübersicht
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Altmarkkreis Salzwedel schreibt die Belieferung seiner Liegenschaften mit Erdgas für die Jahre 2022-2024, optional bis 2025, aus. Es sind 23...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Altmarkkreis Salzwedel schreibt die Belieferung seiner Liegenschaften mit Erdgas für die Jahre 2022-2024, optional bis 2025, aus. Es sind 23 SLP-Lieferstellen mit ca. 362.310 kWh/Jahr zu beliefern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten Erstvertragslaufzeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 900,00
Kostenkriterium (Name): Verlängerungspotion 2025
Kostenkriterium (Gewichtung): 100,00
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß § 122 GWB i. V. m. § 43-48 VGV ist der Nachweis zur Fachkunde und Leistungsfähikgkeit anhand von Einzelerklärungen zu erbringen.
Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß § 122 GWB i. V. m. § 43-48 VGV ist der Nachweis zur Fachkunde und Leistungsfähikgkeit anhand von Einzelerklärungen zu erbringen.
Zum Nachweis der Eignung ist von den Bietern mit Einreichung des Angebotes das Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen.
Das Formular wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
— Mit dem Angebot sind Erklärungen betreffend Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm, zum Nachunternehmereinsatz gem. dem Landesvergabegesetzes Land Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 einzureichen. Die Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei,
— Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheiden von Gerichts-oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nach Aufforderung einzureichende Unterlagen/Erklärungen für Bieter der engeren Wahl sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber folgende Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nach Aufforderung einzureichende Unterlagen/Erklärungen für Bieter der engeren Wahl sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber folgende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen:
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Referenznachweise mit den im Formblatt zur Eigenerklärung (124 LD) zur Eignung genannten Angaben, Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte.
Eintragung Berufsregister, Gewerbeanmeldung, Handelsregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt oder Bescheinigung in Steuersachen
Falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-27
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-27
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345/5141529📞
E-Mail: poststelle@ivwa.sachsen-anhalt.deurl📧
Fax: +49 345/5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn mehr...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots-bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134,135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Quelle: OJS 2021/S 062-156642 (2021-03-25)