Das Ziel der ausgeschriebenen Begleitforschung ist die Ermittlung des Einsatzpotenzials von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Fuhrpark der Polizei aus techno-ökonomischer und ökologischer Perspektive sowie aus Nutzersicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Analyse des Fuhrpark
2021-11V-11-4
Produkte/Dienstleistungen: Technische Analysen oder Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel der ausgeschriebenen Begleitforschung ist die Ermittlung des Einsatzpotenzials von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Fuhrpark der Polizei...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel der ausgeschriebenen Begleitforschung ist die Ermittlung des Einsatzpotenzials von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Fuhrpark der Polizei aus techno-ökonomischer und ökologischer Perspektive sowie aus Nutzersicht.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 230 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Nauheimer Straße 101
70372 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sollen in der technologischen Analyse Fahrzeugdaten von rund 100 Fahrzeugen mittels Speichermedien im...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sollen in der technologischen Analyse Fahrzeugdaten von rund 100 Fahrzeugen mittels Speichermedien im Realbetrieb erfasst und ausgewertet werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen einer Nutzerakzeptanz-Analyse eine Online-Befragung sowie mehrere Experteninterviews mit Verantwortlichen des Fuhrparkbereichs durchgeführt werden.
Am Ende der vom zukünftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistung steht ein an den Auftraggeber zu übergebender Bericht, der die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung umfassend darstellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Qualität und des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-13
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-13 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYDB2
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de📧
Fax: +49 7112302-1099 📠
URL: https://pptls.polizei-bw.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 052-130991 (2021-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durch die Begleitforschung wird das Einsatzpotenzial von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Fuhrpark der Polizei aus techno-ökonomischer und...”
Kurze Beschreibung
Durch die Begleitforschung wird das Einsatzpotenzial von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Fuhrpark der Polizei aus techno-ökonomischer und ökologischer Perspektive sowie aus Nutzersicht ermittelt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung werden in der technologischen Analyse Fahrzeugdaten von rund 100 Fahrzeugen mittels Speichermedien im...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung werden in der technologischen Analyse Fahrzeugdaten von rund 100 Fahrzeugen mittels Speichermedien im Realbetrieb erfasst und ausgewertet. Darüber hinaus wird im Rahmen einer Nutzerakzeptanz-Analyse eine Online-Befragung sowie mehrere Experteninterviews mit Verantwortlichen des Fuhrparkbereichs durchgeführt .
Außerdem werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung umfassend schriftlich darstellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 052-130991
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-11V-11-4
Titel: Analyse des Fuhrpark
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. für Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI”
Postanschrift: Breslauer Straße 48
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721680-90📞
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYD3G” Körper überprüfen
Telefon: +49 721/926-0📞
Fax: +49 721/926-3985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 721/926-0📞
Fax: +49 721/926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2021/S 157-416617 (2021-08-11)