Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien (Mindestanforderung Teilnahmewettbewerb) mit zugehöriger Wichtung:
A. Ausschlusskriterien 1. Vorlage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB.
2. Vorlage einer Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 45 Abs. 4 VgV in Höhe von mindestens 2,0 Mio. € für Personen- und sonstige Schäden (Erklärungen eines Maklers werden nicht akzeptiert). Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
3. Es muss sich um ein in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Person, juristische Person und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Ingenieur) befugt handeln.
Ein Nachweis erfolgt über die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem Berufs- oder Handelsregister (ausgestellt nach dem 01.01.2020) oder über Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 (1) VgV. Bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung. Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
4. Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV.
5. Vollständiger Teilnahmeantrag unter Verwendung des Bewerbungsformulars.
6. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 Abs.
3 VgV vorliegt.
7. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante wirtschaftliche Verknüpfung gem. § 46 Abs. 2 VgV vorliegt.
8. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung gemäß Bewerbungsformular abzugeben.
B. Eignungskriterien und Wichtung B.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1.1 Eigenerklärung des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar ist. Vergleichbar sind Leistungen der Objekt- und Fachplanungen für Ingenieurbauwerke nach HOAI § 41 Ziffer 3 mit dem Schwierigkeitsgrad Mindestens ab Honorarzonen II oben.
Wertungsgewicht: 10 Die Ermittlung der Wertungspunkte erfolgt nach folgender Wichtung:
U < 0,5 A = 1,
0,5 A ≤ U < 1,0 A = 2,
1,0 A ≤ U < 1,5 A = 3,
1,5 A ≤ U < 2,0 A = 4,
U ≥ 2,0 A = 5,
Die Bewertung orientiert sich an dem konkret zu erwartenden Umsatz für die vorliegende Vergabe. Der Umsatz pro Jahr wird über die letzten 3 Jahre ermittelt (=U) und auf den zu erwartenden Auftragswert pro Jahr (=A) bezogen.
B.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 2.1 Nachweis von geeigneten Referenzen aus dem Zeitraum von längstens 10 Jahren mit vergleichbaren Planungsanforderungen und vergleichbarer Komplexität (siehe B.1.1). Mit Angabe eines Ansprechpartners.
Wertungsgewicht: 65 Die Ermittlung der Wertungspunkte erfolgt nach folgender Wichtung:
Anzahl vergleichbarer Referenzen ≤ 1 = 1,
Anzahl vergleichbarer Referenzen 2 = 2,
Anzahl vergleichbarer Referenzen 3 = 3,
Anzahl vergleichbarer Referenzen 4 = 4,
Anzahl vergleichbarer Referenzen 5 = 5,
2.2 Angabe, ob und welche Teile des Auftrags beabsichtigt wird als Unteraufträge zu vergeben.
Wertungsgewicht: 5 Die Ermittlung der Wertungspunkte erfolgt nach folgender Wichtung:
Unterauftrag 100% Auftragsvolumen = 1,
Unterauftrag ≤ 75% Auftragsvolumen = 2,
Unterauftrag ≤ 50% Auftragsvolumen = 3,
Unterauftrag ≤ 25% Auftragsvolumen = 4,
Unterauftrag 0% Auftragsvolumen = 5,
2.3 Qualität und Gesamteindruck der Bewerbung.
Wertungsgewicht: 20 Die Ermittlung der Wertungspunkte erfolgt nach folgender Wichtung:
schlecht 1,
ausreichend 2,
befriedigend 3,
gut 4,
sehr gut 5,
Die Wertungsgewichte werden mit den Bewertungszahlen 1 (schlecht) bis 5 (sehr gut) bewertet und mit ihrer Gewichtung multipliziert. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 445 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Siehe hierzu in den Vergabeunterlagen die Anlage „Eignungsbewertungsmatrix Mindestanforderungen“.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV).
Die Anlage „Eignungsbewertungsmatrix Mindestanforderungen (Teilnahmebedingungen)“ ist auf der Vergabeplattform abgelegt.