Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Geforderte Mindeststandards:
C. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen an die Eignung des Kaufgegenstandes in technischer Sicht:
(1) LÜA max. 41 m
(2) LÜA mit ausgeklappten Rampen min. 49 m
(3) zwei schwerlastfähige (60 t), über Seilwinde absenkbare Auffahrrampen, beide Rampe bis auf 90° aufklappbar oder entsprechend hierzu umrüstbar
(4) Fahrspurbreite min. 4 m und ebene Fahrspur ohne Hindernisse wie Laschaugen o.ä., korrosionsgeschütztes Stahl-Riffelblech
(5) BÜA max. 15 m
(6) Tragfähigkeit min. 180 t
(7) Sehr gute Manövriereigenschaften, flexibel positionierbar
(8) Eigener Antrieb, mindestens zwei unabhängig frei drehbare Propulsionsorgane
(9) Min. 2 Ankerpfähle (für 13 m Wassertiefe), außerhalb der Fahrspur und auf einer Schiffsseite angeordnet
(10) Korrosionsschutz nach DIN EN ISO 8501 und DIN EN ISO 12944, Korrosivitätskategorie C5-M (sehr starke Belastung durch Meereseinflüsse):
Außenbereich: Küsten und Off-Shore mit hoher Salzbelastung der Luft. Innenbereich: Gebäude mit fast permanenter Kondensation und starker
Luftverunreinigung.
(11) Gültige Klassenzulassung (als Binnen- oder Seeschiff) für min. 3 weitere Jahre ab September 2021; Bei einem Binnenschiff zusätzlich die Zulassung zum Betrieb in dt. Binnengewässern;
(12) WC-Ausstattung (mgl. beheizbar) und beheizbarer Aufenthaltsraum
(13) Angabe über notwendiges Betriebspersonal
(14) Technische Möglichkeit das Schiff bis zur Übernahme durch den AG mit einem Landstromanschluss (gemäß DIN EN 15869 und DIN EN 16840) zum vollständigen autarken Betrieb (inkl. Mooringwinden) in Absprache mit dem AG auszurüsten. Das Vorhandensein oder die Nachrüstbarkeit und deren Dauer ist nachzuweisen.
(15) Anforderungen an Führung der Deutschen Flagge bei Übergabe müssen erfüllt sein oder durch eigenverantwortliche Umbauten am Schiff erfüllbar werden. Die Umbaumöglichkeit nach dem Standard
der Deutschen Flagge ist nachzuweisen im Teilnahmeantrag.
(16) Zugang zu Classrecords
Der Nachweis der Punkte (1)-(16) erfolgt unter anderem durch die Vorlage der Technische Zeichnung der Fähre, etwaige Betriebshandbücher (digitale Kopie in PDF-Format), sonstige technische Dokumentationen wie Wartungshandbüchern, E-Bilanz, Schalt- und Kabelplänen, behördlicher Bescheinigungen, aller wesentlichen Fahrtpapiere (z.B. Schiffszertifikat (oder vergleichbares Dokument), Messbrief, Schiffbesatzungszeugnis usw.) u.a., als auch aussagekräftige und aktuelle (neuer als 6 Wochen) Fotos von innen und außen, ebenfalls aktuelle Fotos des Unterwasserschiffes vom letzten Dockaufenthalt unter Angabe des Aufnahmedatums. Der Bewerber hat eine Eigenerklärung vorzubringen, dass das Schiff seit der letzten Dockung keine Grundberührung hatte. Ebenso ist ein Bericht über die Plattenstärke des Schiffes mit dem Teilnahmeantrag und eine Kopie des Non-Asbestos-Zertifikates beizulegen. Bei Übergabe wird eine Unterwasserbesichtigung durchgeführt (Kostenregel: Käufer für die Dockung ohne Mängelbefund und der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Dockung bei Mängelbefund). Zuletzt ist die Beilage einer detaillierte Ausrüstungs- und Inventarliste (Gerätenummer, Hersteller) zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages notwendig.
Der Liegeplatz des Schiffes und der Heimathafen sind anzugeben, da es sich der Auftraggeber vorbehält selbst oder mittels Vertreter gemachten Angaben zu überprüfen.