Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzprojekte
Es sind Referenzen über in den letzten fünf Jahren (2016, 2017, 2018, 2019, 2020) ausgeführte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen.
Projekte als Eigenreferenzen der Bieter sind zugelassen.
Es muss mindestens je ein Referenzprojekt zu jeder der zwei von den Auftraggebern vorgegebenen Kategorien vorgelegt werden:
1.1 Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte
Alle vorgestellten Referenzprojekte müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
- Ausführliche und nachvollziehbare Referenzprojekt-Darstellung mit folgenden Bestandteilen:
- Hintergrund/Problem/Herausforderung
- Aufgabe/Zielsetzung
- Strategische und prozessuale Herangehensweise
- Umsetzung
- (Zwischen-)Ergebnis
- Abdeckung der geforderten Kompetenz- und Aufgabenbereiche (vgl. Ziffer 1.4.2 der Einleitung zur Leistungsbeschreibung)
- Angabe, wie viele Mitarbeiter auf Vollzeitbasis (Full Time Equivalent) an dem Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr mitgearbeitet haben
- Auftraggeber mit Adresse
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2016)
1.2 Referenzprojekt Kategorie 1: "B2B-Crossmedialität"
Das Referenzprojekt soll einen crossmedialen, ganzheitlichen kommunikativen Auftritt zu komplexen und erklärungsbedürftigen Produkten, Dienstleistungen und Services in der Kommunikation mit B2B-Fachzielgruppen - insbesondere die Fachkompetenz bei der ständigen Aufbereitung von Content ("always on") für die Bereiche Print und Online - zeigen.
1.3 Referenzprojekt Kategorie 2: "B2B-Webportal-Launch oder -Relaunch"
Das Referenzprojekt soll einen B2B-Webportal-Launch oder -Relaunch zeigen. Das dargestellte Portal soll modern, innovativ und hilfreich sein und als zentrales Vertriebs- und Kundenbindungsinstrument mit B2B-Fachzielgruppen dienen. Weitere grundsätzliche Anforderungen - neben einer gezielten Ansprache verschiedener Zielgruppen - sind hoher fachlich-redaktioneller Informationsgrad, das Bereitstellen von interaktiven Tools, eine professionelle Suchmaschinenoptimierung sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem für die technische Umsetzung verantwortlichen Dienstleister (oder die technische Umsetzung inhouse mit eigenen Ressourcen).
An jeder eingereichten Referenz muss mindestens eine Person aus dem Kernteam (Ziffer 2) beteiligt gewesen sein.
2. Kernteam
Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeber ausgewechselt werden darf.
2.1 Kernteam "Abdeckung der Kompetenz- und Aufgabenbereiche"
Für folgende Positionen sind namentlich die jeweiligen festen Ansprechpartner zu benennen. Dabei sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile der Leistungsbeschreibung maßgebend, sondern die darin beschriebenen Kompetenzen. In einzelnen Fällen - wo sinnvoll und möglich - kann auch eine Abdeckung von Kompetenzen in Personalunion erfolgen.
- Director Content-Strategy/Content-Architecture
- Client Service Director - übergeordneter Hauptansprechpartner
- Project Management - Printmedien/Digitale Medien - Projektleiter und Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft
- Creative Director Text/Redaktion/Themen/Chefredakteur
- Creative Director Art/Design/Grafik
- Director Online-Marketing/Social Media
- Senior Digital-Publishing
- Senior Digital Channels & Performance (SEO/SEA)
Mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen/darzustellen, dass das Kernteam die Kompetenzen und Aufgabenbereiche abdeckt (Ziffer 4.2 der Einleitung der Leistungsbeschreibung).
Mit der Darstellung des Kernteams ist darzulegen, dass es sich überwiegend um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft handelt. Darüber hinaus können einzelne Mitglieder des Kernteams langjährige und in der erfolgreichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Der Bieter gibt eine zusätzliche Eigenerklärung zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Kernteams in Word-Format ab.
Darüber hinaus ist mit der Darstellung des Kernteams darzulegen, wie
- die Organisation der Betreuung der Auftraggeber
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Vertretungsregeln
innerhalb des Teams umgesetzt werden.
Anhand von Lebensläufen ist die berufliche Befähigung der Mitglieder des Kernteams darzustellen. Die Lebensläufe sollen so verfasst sein, dass aus ihnen nachvollziehbar hervorgeht:
- berufliche Qualifikation (inkl. Kopien der Zeugnisse, aus denen die berufliche Qualifikation hervorgeht)
- Ausbildung und/oder
- Studium und/oder
- Volontariat und/oder
- Traineeprogramm und/oder
- vergleichbare Aus- oder Weiterbildung
- Berufs- und Projekterfahrung aus dem Dienstleistungsbereich (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber und Aufgaben), vorzugsweise
- journalistische Kompetenz und Expertise
- im Bereich Kommunikation mit B2B-Fachzielgruppen
- in den Bereichen Sozialversicherungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete sowie Betriebliche Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement und/oder
- in der gesetzlichen Krankenversicherung und/oder
- im Gesundheitswesen und/oder
- in der privaten Versicherungswirtschaft
- Mitarbeit an den vorgestellten Referenzen
- sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen)
Die Darstellung des Kernteams darf drei beschriebene DIN A4-Seiten pro Mitarbeiter mit maximal 5.400 Zeichen nicht übersteigen.
2.2 Kernteam "Experten Sozialversicherungsrecht und Betriebliche Gesundheitsförderung"
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft soll überzeugend, nachvollziehbar und glaubhaft darstellen, wie die für die Durchführung des Mandats erforderliche dauerhafte Expertise im Kernteam in den Bereichen Sozialversicherungsrecht und Betriebliche Gesundheitsförderung sichergestellt wird. Es ist dabei davon auszugehen, dass für den Bereich Sozialversicherungsrecht dauerhaft ca. 3-4 FTE und für den Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung dauerhaft ca. 2-3 FTE benötigt werden.
Die Darstellung kann in diesem Stadium auf verschiedene- sich ggf. ergänzende- Weise erfolgen:
- durch konkrete Angabe schon vorhandener festangestellter oder fest-freier Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft inklusive ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Sicherstellung der fachlichen Expertise
- durch Darstellung der Vorgehensweise, wie ggf. vorhandene festangestellte oder fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft durch hinzukommende Mitarbeiter ergänzt werden sollen
- durch Darstellung, wie grundsätzlich ein entsprechendes Team mit der geforderten Fachexpertise beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufgebaut werden soll