Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung § 1 AÜG:
Unser Unternehmen besitzt eine gültige Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitskräften gem. § 1 AÜG.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Genehmigung nach § 1 AÜG jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
Eigenerklärung Berufshaftpflicht:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen für Sonstige Schäden 1 Million EUR und für Personenschäden 1,5 Millionen EUR je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Dem Bieter ist bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird.
Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine Haftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Eigenerklärung Zuverlässigkeitsgeprüftes Personal nach § 12 b AtG:
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
— dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
— dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und
— dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass
Für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
— dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Eigenerklärung Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 StrlSchV:
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
— dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweise über die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
— dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Eigenerklärung „beruflich exponierte Personen Kategorie A“
Ist Ihr angebotenes Personal bereits als „beruflich exponierte Person Kategorie A“ eingestuft?
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir nach separater Aufforderung zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die beruflich exponierte, zur Leistungserbringung vorgesehene Person Kategorie A benennen.
Für den Fall, dass eine Einstufung noch nicht erfolgt ist, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, unverzüglich nach Zuschlagsentscheidung die erforderlichen Maßnahmen für die Einstufung als „beruflich exponierte Person Kategorie A“ einzuleiten. Die „beruflich exponierte Person Kategorie A“ ist vor Leistungsbeginn zu benennen.
Eigenerklärung Abgrenzungsvertrag:
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Abgrenzungsvertrag (Vereinbarung über organisatorische und administrative Maßnahmen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes sowie über die Abgrenzung der Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beschäftigung nach § 25 StrlSchG) mit dem Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich vorliegt.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir, den Abgrenzungsvertrag vorlegen.
Für den Fall, dass ein Abgrenzungsvertrag nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, unverzüglich nach Zuschlagsentscheidung einen Abgrenzungsvertrag mit dem Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich abzuschließen und beim Entleiher vorzulegen. Der Nachweis der Beantragung beim Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich ist spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung beim Entleiher vorzulegen.
Eigenerklärung Unterlagensprache Deutsch:
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
Eigenerklärung Angabe zur Eigenerklärung:
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.