Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung § 1 AÜG
Unser Unternehmen besitzt eine gültige Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitskräften gem. § 1 AÜG.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Genehmigung nach § 1 AÜG jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
Eigenerklärung Berufshaftpflicht
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen für Sonstige Schäden 1 Million EUR und für Personenschäden 1,5 Millionen EUR je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Dem Bieter ist bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird.
Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine Haftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Eigenerklärung Zuverlässigkeitsgeprüftes Personal nach § 12 b AtG
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
— dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
— dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und
— dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass
Für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Eigenerklärung Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 StrlSchV
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
— dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweise über die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
— dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Eigenerklärung Unterlagensprache Deutsch
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
Eigenerklärung Angabe zur Eigenerklärung
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.