Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Nachweis der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 1 AÜG. (A)
- Eigenerklärung, dass die Erlaubnis gemäß § 1 AÜG während der gesamten Vertragslaufzeit vorhanden ist und, sofern in diesem Zeitrahmen eine Verlängerung der Erlaubnis erteilt wird, diese unverzüglich der BITBW vorgelegt wird. (A)
- Eigenerklärung, ob für den Bieter ein Ausnahmetatbestand nach § 8 Abs. 2 AÜG vom grundsätzlich geltenden Gleichstellungsgrundsatz Equal-Treatment / Equal-Pay (vgl. § 8 Abs. 1 AÜG) zutrifft sowie ggf. die Bestätigung, dass die eingesetzten Mitarbeiter (m/w/d) (Leiharbeitnehmer (m/w/d)) mindestens Gehalt nach TV-L entsprechend der Entgeltgruppe der beschriebenen Tätigkeit beziehen und die Einstufung entsprechend ihrer einschlägigen Berufserfahrung erfolgt. (A)
- Eigenerklärung, dass mindestens zwei Mitarbeiter (m/w/d) (Leiharbeitnehmer (m/w/d)) mit den entsprechenden Qualifikationen (gem. Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung) zur Verfügung stehen. (A)
- Eigenerklärung, dass die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbracht werden können. (A)
- Wir erklären, dass wir die Anforderungen an die Leiharbeitnehmer (m/w/d) gem. Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung einhalten werden. (A)
- Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts.
- Name; Art des Arbeitsverhältnisses; beschäftigt seit; Arbeitgeber, falls Consultant bei Subunternehmer; Funktion beim Bieter; Projektschwerpunkte (A)
- Der Mitarbeiter (m/w/d) steht innerhalb von 21 Tagen nach Zuschlag zur Verfügung. (A)
- Der Leiharbeitnehmer (w/m/d) verfügt über ein erfolgreich absolviertes Hochschulstudium der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik o.ä. bzw. eine vergleichbare Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung in der IT. (A)
- Der Leiharbeitnehmer (w/m/d) verfügt über gute Kenntnisse in den Internettechnologien (HTTP, Webservices) und in Webdesign (HTML5, CSS). (A)
- Der Leiharbeitnehmer (w/m/d) verfügt über gute Kenntnisse in den Skriptsprachen TypoScript, JavaScript (jQuery) und PHP und SQL-Kenntnisse. (A)
- Der Leiharbeitnehmer (w/m/d) verfügt über Erfahrungen in der Projektarbeit nach der SCRUM-Methode und im Design, in der Konfiguration und in der Implementierung von Webauftritten und Anwendungen auf Basis von TYPO3 benötigt (A)
- Der Leiharbeitnehmer (w/m/d) verfügt über Erfahrung bei der Umsetzung von responsivem Webdesign, Barrierefreiheit, sowie Kenntnisse in der Performance-Optimierung. (A)
- Die Arbeitnehmerüberlassungskraft (m/w/d) besitzt Erfahrungen mit der Planung, Konzeption, Einrichtung von Webauftritten in der Funktion als Arbeitnehmerüberlassungskraft (m/w/d) bei Webauftritt-Gestaltung auf Typo 3 - Basis.
Die bisherigen Tätigkeiten müssen dabei mindestens 1 Jahr umfasst haben (A).
- Die Arbeitnehmerüberlassungskraft (m/w/d) besitzt Erfahrungen mit der Entwicklung von Extensions/Add In bei einem technisch vergleichbaren Projekt (Webauftritt-Gestaltung auf Typo 3 - Basis)
Die bisherigen Tätigkeiten müssen dabei mindestens 1 Jahr umfasst haben (A).
- Die Arbeitnehmerüberlassungskraft (m/w/d) besitzt (A):
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Erfahrung in der Durchführung von Präsentationen und in der Verhandlungsführung
- Tiefgehende und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (MS Office, Open Office etc.)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Die Kriterien sind dem Angebotsblatt Unternehmen und dem Angebotsblatt Arbeitnehmerüberlassungskraft (m/w/d) zu entnehmen.