Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird die Eignung der Bewerbenden hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in der Veröffentlichung und in der eVergabe unter dem Reiter „Eignungskriterien“ geforderten Angaben zu machen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen über Leistungen einzureichen,
— die in den letzten 3 Jahren durchgeführt und abgeschlossen wurden,
— und die dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt und Umfang ähneln, insbesondere hinsichtlich:
—— Verleihung von Leiharbeitenden in den Tätigkeitsbereichen Technischer Dienst und Handwerk gem. AÜG,
—— Verleihung von Leiharbeitenden gem. AÜG für öffentliche Auftraggeber,
—— Verleihung von Leiharbeitenden gem. AÜG im sozialen Bereich.
Zusätzlich positiv bewertet wird, wenn die für diesen Auftrag vorgesehenen Projektleiter/-innen am Referenzprojekt beteiligt waren.
Anzugeben sind für jede Referenz jeweils:
—— Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistungen,
—— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
—— Auftragsjahr,
—— Auftragsvolumen,
—— Beteiligung des für diese Ausschreibung vorgesehenen Ansprechpartners sowie der Vertretung an dem Referenzprojekt.
Die Referenzen sind in den Eignungskriterien in den dort vorgesehenen Feldern anzugeben. Sofern die dort verfügbaren Felder nicht ausreichen, sind die zusätzlichen Referenzen auf gesonderten Blättern darzustellen. Sämtliche Angaben werden von der Vergabestelle vertraulich behandelt.
Die AG behält sich vor, sämtliche Referenzangaben zu überprüfen und weitere Nachweise anzufordern.
No-Spy Erklärung:
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Ich/wir werde/n die Vergabestelle – nach Zuschlag den Auftraggeber – sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n) erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
Erklärung zum Datenschutz:
Hiermit verpflichten wir uns, die Grundversorgung zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) in der jeweils geltenden Fassung, sowie alle sonstigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Weiter verpflichten wir uns:
— entsprechend Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Standes der Technik geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen,
— erlangte Daten und Informationen aus der Tätigkeit für die Auftraggeberin nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten,
— erlangte Daten und Informationen nur dem für die Erreichung des Zwecks unmittelbar erforderlichen Mitarbeiterkreis zugänglich zu machen,
— ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung zu erstellen.
Die Voraussetzungen sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen.