Auf der Grundlage von § 11 des Gesetztes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbetitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), umfass die ausgeschriebene Leistung die kompletten arbeitsmedizinieschen Untersuchungen und die Betreuung der Beschäftigen, einschließlich aller Beamten, der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigebetriebe (JenaKultur, Kommunale Immobilie Jena und jenarbeit) auf der Basis von § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherhetisingenieure und ander Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) in Verbindung mit § 15 der Biostoffverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften/ Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) DGUV – Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention); DGUV – Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sowie der DGUV Information 240 - 011 bis 204 - 460 Handlungsanleitungen/ Untersuchungsgrundästze, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2016) sowie zutreffender berufsgenossenschaftlicher Grundsätze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: 2021-VGV-PO-01
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage von § 11 des Gesetztes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbetitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), umfass die ausgeschriebene Leistung die kompletten arbeitsmedizinieschen Untersuchungen und die Betreuung der Beschäftigen, einschließlich aller Beamten, der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigebetriebe (JenaKultur, Kommunale Immobilie Jena und jenarbeit) auf der Basis von § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherhetisingenieure und ander Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) in Verbindung mit § 15 der Biostoffverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften/ Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) DGUV – Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention); DGUV – Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sowie der DGUV Information 240 - 011 bis 204 - 460 Handlungsanleitungen/ Untersuchungsgrundästze, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2016) sowie zutreffender berufsgenossenschaftlicher Grundsätze.
Auf der Grundlage von § 11 des Gesetztes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbetitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), umfass die ausgeschriebene Leistung die kompletten arbeitsmedizinieschen Untersuchungen und die Betreuung der Beschäftigen, einschließlich aller Beamten, der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigebetriebe (JenaKultur, Kommunale Immobilie Jena und jenarbeit) auf der Basis von § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherhetisingenieure und ander Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) in Verbindung mit § 15 der Biostoffverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften/ Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) DGUV – Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention); DGUV – Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sowie der DGUV Information 240 - 011 bis 204 - 460 Handlungsanleitungen/ Untersuchungsgrundästze, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2016) sowie zutreffender berufsgenossenschaftlicher Grundsätze.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-06 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 128-339894
ABl. S-Ausgabe: 128
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Jena als Auftraggeber hat zurzeit, inkl. der Eigenbetriebe, ca. 1862 Beschäftigte, darunter einige Verwaltungsbeamte und ca. 129 Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst, arbeitsdmedizinisch zu betreuen. Hinzu kommen ca. 324 Beschäftigte in den freiwillen Feuerwehren Jenas und Umgebung. Neben dem Verwaltungspersonal, was die Hauptgruppe der Beschäftigten ausmacht, sind neben der besonderen Berufsgruppe der Feuerwehr nachfolgende Berufsgruppen zu betreuen:
Die Stadtverwaltung Jena als Auftraggeber hat zurzeit, inkl. der Eigenbetriebe, ca. 1862 Beschäftigte, darunter einige Verwaltungsbeamte und ca. 129 Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst, arbeitsdmedizinisch zu betreuen. Hinzu kommen ca. 324 Beschäftigte in den freiwillen Feuerwehren Jenas und Umgebung. Neben dem Verwaltungspersonal, was die Hauptgruppe der Beschäftigten ausmacht, sind neben der besonderen Berufsgruppe der Feuerwehr nachfolgende Berufsgruppen zu betreuen:
— Beschäftigte in technischen Berufen (u. a. Hausmeister, ca. 75 Mitarbeiter),
— Erzieherinnen in Kindertagesstätten (ca. 247 Mitarbeiter),
— Musiker (ca. 75 Mitarbeiter).
Entsprechend liegt neben der arbeitsmedizinischen Grudnbetreuung der Schwerpunkt bei der Abwicklung der Untersuchungen nach den Untersuchungsgrundsätzen G 20, G 25, G 26.3, G 37, G41 und G 42.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Jena
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postort: Weimar
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 128-339894 (2021-07-01)
Ergänzende Angaben (2021-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage von § 11 des Gesetztes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbetitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), umfass die ausgeschriebene Leistung die kompletten arbeitsmedizinieschen Untersuchungen und die Betreuung der Beschäftigen, einschließlich aller Beamten, der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigebetriebe (JenaKultur, Kommunale Immobilie Jena und jenarbeit) auf der Basis von § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherhetisingenieure und ander Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) in Verbindung mit § 15 der Biostoffverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften/ Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) DGUV - Vorschrift 1 ( Grundsätze der Prävention); DGUV - Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sowie der DGUV Information 240 - 011 bis 204 - 460 Handlungsanleitungen/ Untersuchungsgrundästze, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2016) sowie zutreffender berufsgenossenschaftlicher Grundsätze.
Auf der Grundlage von § 11 des Gesetztes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbetitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), umfass die ausgeschriebene Leistung die kompletten arbeitsmedizinieschen Untersuchungen und die Betreuung der Beschäftigen, einschließlich aller Beamten, der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigebetriebe (JenaKultur, Kommunale Immobilie Jena und jenarbeit) auf der Basis von § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherhetisingenieure und ander Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) in Verbindung mit § 15 der Biostoffverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften/ Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) DGUV - Vorschrift 1 ( Grundsätze der Prävention); DGUV - Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sowie der DGUV Information 240 - 011 bis 204 - 460 Handlungsanleitungen/ Untersuchungsgrundästze, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2016) sowie zutreffender berufsgenossenschaftlicher Grundsätze.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 483 450 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge