Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderung an den Bewerber/A-Kriterien:
a) Datenschutzkonzept: Die erforderlichen Leistungen sind vom Auftragnehmer datenschutzrechtlich in eigener Verantwortung zu erbringen. Der Bewerber bestätigt,
— dass er nachweislich über ein Datenschutzkonzept verfügt, welches sicherstellt, dass die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) beachtet und eingehalten werden,
— dass das eingesetzte medizinische Personal zudem zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet ist und
— dass das eingesetzte nicht-medizinische Personal auf das datenschutzrechtliche Datengeheimnis verpflichtet ist.
Das entsprechende Datenschutzkonzept ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
b) Eigenerklärung zu Räumlichkeiten
Der Bewerber bestätigt,
— dass er in der Lage ist, sämtliche Leistungen vor Ort in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen, sofern der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann und
— dass er über ausreichend eigene Räumlichkeiten in räumlicher Nähe zu den Dienststellen des Auftraggebers verfügt, so dass im Bedarfsfall sämtliche Untersuchungen dort stattfinden können (d. h. die Räumlichkeiten müssen innerhalb von 60 Minuten erreichbar sein und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr haben).
c) Eigenerklärung über die Erreichbarkeit
Der Bewerber bestätigt, dass er grundsätzlich eine Erreichbarkeit während der üblichen Bürozeiten (zwischen 8 und 17 Uhr) für seine Kunden gewährleistet.
d) Eigenerklärung Jahresbericht
Der Bewerber bestätigt, dass er in der Lage ist, einen Jahresbericht aufgegliedert nach der Art der Leistung (arbeitsmedizinische, personalärztliche, soziale Betreuung) für den jeweiligen Tätigkeitsbereich (d. h. die zu betreuenden Dienststellen des Auftraggebers) zu erstellen.
e) Referenzen
Der Bewerber stellt dar, welche Referenzen (mindestens 3) je Los (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei denen vergleichbare Verträge (möglichst im vollen Umfang, ggf. auch teilweise) abgeschlossen wurden. Mit Angabe von
— Leistungsumfang,
— Auftragsvolumen,
— Leistungszeit und
— öffentlichem/privatem Auftraggeber.
Der Bewerber hat die Vergleichbarkeit darzustellen.
f) nur Lose 1 und 2: Eigenerklärung zu Regelungen/Erfahrungen arbeitsmedizinischer Leistungen
Die arbeitsmedizinischen Leistungen sind aufgrund von Gesetz, Verordnung, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Regelungen, die der Auftraggeber erfüllen muss, zu erbringen.
Der Bewerber bestätigt, dass ihm die Regelungen bekannt sind und er in der Lage ist bzw. über ausreichend Erfahrungen verfügt, die Leistungen zu erbringen.
g) nur Lose 1 und 2: Eigenerklärung zu Erfahrungen personalärztlicher Leistungen
Der Bewerber bestätigt, dass er in der Lage ist, auf Anforderung des Auftraggebers die personalärztlichen Leistungen zu erbringen.
h) nur Lose 1 und 2: Eigenerklärung technische Ausstattung
Der Bewerber bestätigt, dass er über ausreichend technische Geräte, die für die Erfüllung der arbeitsmedizinischen und personalärztlichen Leistungen benötigt werden verfügt.
Insofern die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, sind die zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Geräte seitens des Auftragnehmers mitzubringen.
i) nur Lose 1 und 2: Eigenerklärungen Personal
Der Bewerber bestätigt, dass
— er über das zur Leistungserbringung erforderliche, qualifizierte Personal (d. h. Arbeitsmediziner*innen) auch im Abwesenheitsfall (z. B. Vertretungsregelungen) verfügt, u. a. auch, um die fristgerechte Vereinbarung von Untersuchungs- bzw. Beratungsterminen sowie die ggf. notwendige Ausstellung von Gutachten/Zeugnissen (i.d.R. innerhalb von 2 Wochen) sicherzustellen. Bitte fügen Sie eine Übersicht über die aktuell im Unternehmen (in Deutschland) eingesetzten Arbeitsmediziner*innen bei,
— die für arbeitsmedizinische und personalärztliche Leistungen eingesetzten Ärzte bzw. Ärztinnen über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Sachkunde (Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin verfügen,
— das für arbeitsmedizinische und personalärztliche Leistungen eingesetzte Assistenzpersonal die Ausbildung als medizinische/r Fachangestellte/r oder eine höher qualifizierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
— sich sein Personal regelmäßig über den aktuellen Stand der anwendbaren Regelungen informiert bzw. die eingesetzten Ärzte bzw. Ärztinnen in regelmäßigen arbeitsmedizinischen Fortbildungen qualifiziert werden. Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise als Beispiele bei (wie Kopien von entsprechenden Teilnahmebestätigungen des letzten Kalenderjahres, insgesamt Anzahl i. H. v. 10 % der eingesetzten Arbeitsmediziner*innen),
— er zusätzlich zu den für arbeitsmedizinische Leistungen zuständigen Arbeitsmediziner*innen über weiteres Personal verfügt, welches seitens des Auftraggebers für die Erbringung personalärztlicher Leistungen ernannt bzw. verpflichtet werden kann.
j) nur Lose 1 und 2: Eigenerklärung Qualitätssicherung
Der Bewerber bestätigt, dass seine arbeitsmedizinischen Leistungen dem Standard eines nicht mit ihm verbundenen Qualitätssicherers entsprechen.
Bitte beschreiben Sie zusätzlich, ob die Standards regelmäßig nach den Vorgaben des Qualitätssicherers aktualisiert werden. Fügen Sie bitte die Nachweise des letzten Kalenderjahres bzw. die aktuellsten Nachweise beispielhaft bei.
Der Bewerber bestätigt ebenfalls, dass er über geeignete Prozesse verfügt, die garantieren, dass der angestrebte Qualitätsstandard sowie das notwendige Vertragswissen und etwaige nachträgliche Vertragsanpassungen dem eingesetzten Personal bekannt sind und die Leistungserbringung stets auf Basis der aktuellen Regelungen erfolgt.
k) nur Los 3: Eigenerklärung zu Erfahrungen in der Sozialberatung
Der Bewerber bestätigt, dass er in der Lage ist, auf Anforderung des Auftraggebers die geforderten sozialen Betreuungsleistungen zu erbringen.
l) nur Los 3: Eigenerklärung Personal
Der Bewerber erklärt, dass
— er über das zur Leistungserbringung erforderliche, qualifizierte Personal (Sozialberater*innen) auch im Abwesenheitsfall (z. B. Vertretungsregelungen) verfügt, um eine regelmäßige, bedarfsabhängige Präsenz der Sozialberater*innen am Standort der jeweiligen Dienststellen des Auftraggebers sicherstellen zu können,
— das für den Bereich der Sozialberatung eingesetzte Personal über einen akkreditierten Bachelor- oder gleichwertigen Studienabschluss in Sozialarbeit verfügt,
— das für den Bereich der Sozialberatung eingesetzte Personal über gute Kenntnisse von Aufbau und Zuständigkeit der mit der Sozialarbeit befassten örtlichen Institutionen und gemeinnützigen Träger verfügt,
— das für den Bereich der Sozialberatung eingesetzte Personal über fundierte Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Betrieblichen Sozialarbeit und in der Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement in größeren Behörden oder größeren Betrieben verfügt.
m) nur Los 3: Eigenerklärung Reaktionszeit
Der Bewerber bestätigt, dass er grundsätzlich eine Reaktionszeit bei nachvollziehbaren entgangenen Anrufen werktäglich innerhalb von 24 Stunden sicherstellen kann.