Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die angebotenen Möbel erfüllen die spezifischen DIN EN Normen, Richtlinien und Verordnungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung und entsprechen den aktuellen Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes für Büromöbel.
1.1. Eigenerklärung Regelung Arbeitsschutz
1.2. GS-Zeichen für die in der Ausschreibung geforderten Produkte *
1.3. CE-Zeichen für die in der Ausschreibung geforderten Produkte
1.4. gesundheitliche Unbedenklichkeit für die in der Ausschreibung geforderten Produkte
1.5. der Emissionsklasse E1 **
1.6. Zertifikat zur Nachhaltigkeit *
1.7. Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 / EN ISO 14001
* Sollte das GS-Zeichen und/oder das Zertifikat Nachhaltigkeit für ein oder mehrere Produkte nicht vorliegen, ist hier auch eine Eigenerklärung der Bewerberinnen und Bewerber oder der Nachweis einer TÜV Zertifizierung möglich. Die Eigenerklärung muss Aufschluss über die folgenden Punkte bezüglich des Mobiliars liefern:
- Das angebotene Produkt/die angebotenen Produkte entspricht/ entsprechen den anerkannten Regeln der Technik
- Das angebotene Produkt/die angebotenen Produkte ist/ sind frei von Schadstoffen und Personen gefährdenden Materialien
- Sollte die "Blauer-Engel-Zertifizierung" bestehen, muss für das zutreffende Produkt keine weitere Erklärung zu Schadstoffen abgegeben werden.
** Dies hat nur für Holzprodukte Gültigkeit.
Die Eigenerklärungen sind mit der Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen.
Die erforderlichen Mindestanforderungen Nachweise/Zertifikate sind von den Bietenden in Phase II vorzulegen. Fehlt einer/eines dieser Nachweise/Zertifikate erfolgt ein automatischer Ausschluss vom Vergabeverfahren (gilt auch, wenn einer der Nachweise/Zertifikate zu den Punkte 1.1 bis 1.7 fehlt).
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Die Auftraggeberin prüft zunächst die Teilnahmeanträge und stellt die vorläufige Eignung der Bewerberin/Bewerber fest.
Von allen geeigneten Bewerberinnen/Bewerbern werden drei Bewerberinnen/Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sofern nach der Prüfung der Teilnahmeanträge weniger als drei Bewerberinnen/Bewerber in der Wertung verbleiben, werden alle Bewerberinnen/Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei einer höheren Anzahl als drei formal geeigneten Bewerberinnen/Bewerber, wird eine Abschmelzung vorgenommen.
Die Kriterien für die Abschmelzung sind in der I Anlage 08 Bewertungsmatrix sowie I Anlage 15 Eigenerklärung Abschmelzung der Bewerbungsbedingungen I dargestellt.
Die drei verbleibenden Bewerberinnen/Bewerber je Los mit den höchsten Punktwerten werden gesondert zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die weitere Vorgehensweise ist in den Bewerbungsbedingungen I, Teilnahmewettbewerb, Phase 1, Punkt V. dargestellt.
Wir bitten zu beachten:
Die Musterstellung von diversem Mobiliar in den geforderten Spezifikationen (siehe hierzu II_Anlage 05a Kriterienkatalog Qualität für Los 1 und II_Anlage 05b Kriterienkatalog Qualität für Los 2 der Bewerbungsbedingungen II) sowie alle ergänzenden Positionen, für die ein An-gebot abgegeben werden muss, ist zwingend.
Das Mobiliar nebst aller möglichen An- und Aufbauelemente ist zur Bemusterung vollständig von den verbleibenden Bewerberinnen/Bewerbern aufzubauen und nach Beendigung der Bewertung wieder vollständig abzubauen.
Der Aufbau für die Musterstellung ist nach erfolgter Einladung zur Abgabe eines Angebotes und vorheriger Terminabstimmung voraussichtlich für die Kalenderwoche 18 vorgesehen. Die aufgebauten Musterstellungen verbleiben bei der Auftraggeberin an dem festgelegten Standort bis voraussichtlich in der Kalenderwoche 23. Die genaue Terminplanung wird der Bieterin/dem Bieter in der Phase II des Vergabeverfahrens rechtszeitig mitgeteilt.