Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des DONAUISAR Klinikums Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des DONAUISAR Klinikums Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des DONAUISAR Klinikums Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deggendorf🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Zu Abschnitt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Die Vertragslaufzeit mit den Tochterunternehmen beträgt jeweils lediglich 40 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des DONAUISAR Klinikums Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des DONAUISAR Klinikums Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Vgl. oben Abschnitt II.1.4)
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich nochmalig um ein weiteres Jahr und endet spätestens am 30.4.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich nochmalig um ein weiteres Jahr und endet spätestens am 30.4.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Zu Abschnitt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Die Vertragslaufzeit mit den Tochterunternehmen beträgt jeweils lediglich 40 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deggendorf, Dingolfing, Landau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen, gegliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen,
b) Leistungserbringer,
c) Leistungszeitraum ab dem 23.2.2018,
d) Brutto-Auftragswert (Vergütung) und
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Mindeststandards:
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen,
b) Leistungserbringer,
c) Leistungszeitraum ab dem 23.2.2018,
d) Brutto-Auftragswert (Vergütung) und
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Donauisar KlinikService GmbH
Land: Deggendorf🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: MVZ Klinikum Deggendorf GmbH
MVZ Donauisar Klinikum Dingolfing GmbH
Postanschrift: Teisbacher Str. 1
Postort: Dingolfing
Postleitzahl: 84130
Land: Dingolfing-Landau🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: MVZ Landau a. d. I. GmbH
Postanschrift: Bayerwaldring 17
Postort: Landau a. d. I.
Postleitzahl: 94405
Name des öffentlichen Auftraggebers: MVZ Klinikum am Luitpoldplatz Deggendorf GmbH
Postanschrift: Luitpoldplatz 25
Name des öffentlichen Auftraggebers: MVZ Landau a. d. Isar GmbH MVZ Klinikum Deggendorf GmbH MVZ Donauisar Klinikum Dingolfing GmbH MVZ Klinikum am Luitpoldplatz Deggendorf GmbH üBAG
PalliDONIS gGmbH
Postanschrift: Otto-Denk-Str. 25
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum und Tochterunternehmen
Kontakt
Internetadresse: www.donau-isar-klinikum.de🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1772a66cabb-5d7edcef646f63b2🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.1) Teilnahmebedingungen:
1. Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einreichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlageeiner Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung;
1. Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einreichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlageeiner Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung;
2. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen;
2. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen;
3. Eine Bietergemeinschaft, muss mit ihrem Angebot eine Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
3. Eine Bietergemeinschaft, muss mit ihrem Angebot eine Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
4. Beabsichtigt der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
4. Beabsichtigt der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Zur Eignungsleihe vgl. Abschnitt I Ziff. 5 im Teilnahmeformular.
Zur Selbstreinigung vgl. Abschnitt I Ziff. 6 im Teilnahmeformular.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 018-041831 (2021-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des Donauisar Klinikums
Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des Donauisar Klinikums
Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags / Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung:
Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags / Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung:
Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des Donauisar Klinikums
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Auftraggeber verpflichtet, die Betreuung ihrer Mitarbeiter/innen durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Die Betreuung umfasst dabei die Standorte des Donauisar Klinikums
Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU sowie dessen Tochterunternehmen. Mit jedem Tochterunternehmen wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Der jeweilige Leistungsumfang je Unternehmen ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Vgl. oben Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung“.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-09 📅
Name: Arthur Nikisch, Dipl.-Ing. (FH)
Postort: Bogen
Land: Deutschland 🇩🇪 Straubing-Bogen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags / Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung:
Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.