Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Anzahl der Beschäftigten in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und „Wertungsmatrix“).
2. Anzahl der beschäftigten Ingenieure und Architekten in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure und Architekten (oder jeweils gleichwertige Ausbildung - Bachelor-Abschluss ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und „Wertungsmatrix“).
3. „Referenzobjekte Umbau oder Sanierung“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI im Bereich „Umbau oder Sanierung“ eines Objektes mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen (Honorarzone III gem. § 5 Abs. 1 HOAI), die Leistungsphasen: 2-8 zu § 33 HOAI, den Zeitraum der Leistungsdauer, die Netto-Baukosten in den KG 300 und 400 (gem. Kostenberechnung), die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer, sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und KG 400) größer als 3 000 000,00 EUR (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2020 bearbeitet wurden, wobei im Referenzzeitraum mindestens die Erbringung der Leistungsphasen 3-7 und der Beginn der Leistungsphase 8 liegen muss.
Mindeststandard: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2016 bis 2020.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und „Wertungsmatrix“).
4. „Referenzobjekte öffentlicher Auftraggeber“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe: Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI im Bereich „Neubau, Umbau oder Sanierung“ eines Objektes mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen (Honorarzone III gem. § 5 Abs. 1 HOAI) für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 34 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20 %-Kontingent), die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten oberhalb der bei Durchführung der LPH 6 und 7 geltenden Schwellenwerte für Bauvergaben lagen und
Die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis einschl. 2020 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2016 bis 2020
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und „Wertungsmatrix“).
5. „Referenzobjekte des Leistungserbringers für LPH 5 beim Objektplaner“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste des Leistungserbringers beim Objektplaner nach §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Den Namen und die berufliche Qualifikation (z. B. Architekt, Ingenieur) des Leistungserbringers, die Aufgabe: Bearbeitung Leistungsphase 5 zu §§ 33 ff. HOAI im Bereich „Neubau, Umbau oder Sanierung“ eines Objektes mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen gem. Honorarzone III gem. § 5 Abs. 1 HOAI, den Zeitraum der Leistungsdauer, die Netto-Baukosten in den KG 300 und 400 (gem. Kostenberechnung), die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und KG 400) größer als 3 000 000,00 EUR (netto) sind und bei denen die durchgehende Bearbeitungszeit des Leistungserbringers mindestens 6 Monate betragen hat, und die vom Leistungserbringer betr. LPH. 5 ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017, 2018,2019 und/oder 2020 bearbeitet wurden.
Bei mehreren als Leistungserbringer benannten Personen werden im wesentlichen gleiche Referenzen nur als eine Referenz gewertet.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 13 und „Wertungsmatrix“).
5. „Referenzobjekte Denkmalschutz“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe: Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI im Bereich „Umbau oder Sanierung“
Eines denkmalgeschützten (oder im Bereich eines denkmalrechtlichen Ensembleschutzes belegenen) Objektes oder „Neubau“ eines im Bereich eines denkmalrechtlichen Ensembleschutzes belegenen Objektes – jeweils mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen (Honorarzone III gem. § 5 Abs. 1 HOAI); die Leistungsphasen: 2-8 zu § 33 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die Netto-Baukosten in den KG 300 und 400 (gem. Kostenberechnung); die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und KG 400) > 1 000 000,00 EUR (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016, 2017, 2018, 2019 und/oder 2020 bearbeitet wurden.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 14 und „Wertungsmatrix“).
6. Gestellung eines geeigneten Mitarbeiters für die Leistungsphase 8
Erklärung, im Auftragsfall eine Person Qualifikation Architekt, Dipl. – Ingenieur oder gleichwertig (bei gleichwertig: genaue Angaben zur Qualifikation -Bachelor-Abschluss oder eine qualifizierte Ausbildung mit Meister- oder staatl. gepr. Technikerabschluss werden als gleichwertig angesehen) und mindestens 6-jähriger beruflicher Erfahrung in der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 34 Abs. 2 HOAI für die Dauer der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 34 Abs. 2 HOAI zu stellen.
Mindeststandard: Abgabe der geforderten Erklärung