Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45.500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i. S. d. § 18 i. V. m. Anlage 2 HOAI), im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI). Der geschätzte Auftragswert beträgt für das Los 1 450.000,00 EUR netto und für das Los 2 230.000,00 EUR netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architekten- und Ingenieurleistungen für die Aufstellung eines LSP - Los 2
46/20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne...”
Kurze Beschreibung
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45.500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i. S. d. § 18 i. V. m. Anlage 2 HOAI), im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI). Der geschätzte Auftragswert beträgt für das Los 1 450.000,00 EUR netto und für das Los 2 230.000,00 EUR netto.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 230 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Vulkaneifel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gerolstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45.500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30.000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 230 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für Landschaftspläne anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen nach...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für Landschaftspläne anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen nach Ziffer III.1.3 erfüllen (2 Referenzen: 1 Punkt, 3-4 Referenzen: 2 Punkte, 5-6 Referenzen: 3 Punkte, 7-8 Referenzen: 4 Punkte, 9 oder mehr Referenzen: 5 Punkte). Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit der Bewerbung einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit der Bewerbung einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
2. Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehender Ziffer 1 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerber in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Gehört der Bewerber einer Gruppe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerber in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit der Bewerbung zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
3. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
4. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB begründet sind.
5. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
6. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
7. Die Auskünfte zu den vorstehenden Ziffern 1-6 sind mit der Bewerbung schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehender Ziffern 1-5 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
“Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils...”
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils mindestens 1 000 000,00 EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit der Bewerbung schriftlich einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Tabellarische Liste, in der das von dem Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehene eigene Personal namentlich und unter Angabe der jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Tabellarische Liste, in der das von dem Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehene eigene Personal namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten/Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Die vorgenannten Auskünfte gemäß Ziffer 1-2 sind mit der Bewerbung schriftlich zu erklären.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Der Bieter muss neben der Person des Planers mindestens über einen Vertreter mit vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
2. Der Bewerber hat...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Der Bieter muss neben der Person des Planers mindestens über einen Vertreter mit vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
2. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit Planungsleistungen für Landschaftspläne durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, die folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
2.1 Alle Referenzen müssen das Aufstellen eines Landschaftsplans für ein Plangebiet mit einer Fläche von mindestens 10 000 Hektar zum Inhalt haben. Zu den Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 4 darf jeweils nicht vor dem 22.3.2013 erfolgt sein.
2.2 Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen, sofern und soweit dem Bewerber die Mitteilung dieser Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht unmöglich ist.
2.3 Der Bewerber hat mit der Bewerbung für die jeweilige Referenz eine kurze schriftliche Beschreibung der Maßnahme zu machen, einschließlich Beschreibung des Referenzobjekts, Angabe der erbrachten Planungsleistungen, Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Angabe des Leistungszeitraums, Angabe des Referenzgebers unter den Voraussetzungen nach Nr. 2.2 (maximal 5 DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Plandarstellungen).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekt oder Ingenieur benennen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
“1. Hinsichtlich der erbetenen Erklärungen zur Eignung steht ein Teilnahmeantrag zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch über die...”
1. Hinsichtlich der erbetenen Erklärungen zur Eignung steht ein Teilnahmeantrag zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden. Die Verwendung des Teilnahmeantrags als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Teilnahmeantrag mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der unter IV.2.2) genannten Teilnahmefrist elektronisch – nur – unter www.dtvp.de/ CXP4YK7D1SJ einzureichen.
3. Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Für die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern werden die von diesen angegebenen Kontaktdaten verwendet. Im Falle der einer Bewerber-/Bietergemeinschaft aus Architektur/Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz mit dem Bewerber/Bieter ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7D1SJ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/162234📞
Fax: +49 6131/162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bewerber/Bieter bei der vergebenden Stelle binnen 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bewerber/Bieter bei der vergebenden Stelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bewerber/Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
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Quelle: OJS 2021/S 065-166355 (2021-03-30)
Ergänzende Angaben (2021-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architekten- und Ingenieurleistungen für die Aufstellung eines LSP – Los 2
46/20”
Kurze Beschreibung:
“Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne...”
Kurze Beschreibung
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45 500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30 000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i. S. d. § 18 i. V. m. Anlage 2 HOAI), im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI). Der geschätzte Auftragswert beträgt für das Los 1 450 000,00 EUR netto und für das Los 2 230 000,00 EUR netto.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 065-166355
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/01/2024
Neuer Wert
Text: Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/12/2023
Quelle: OJS 2021/S 066-172156 (2021-04-01)
Ergänzende Angaben (2021-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne...”
Kurze Beschreibung
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45 500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30 000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i. S. d. § 18 i. V. m. Anlage 2 HOAI), im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i.V.m. Anlage 4 HOAI). Der geschätzte Auftragswert beträgt für das Los 1 450 000,00 EUR netto und für das Los 2 230 000,00 EUR netto.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen...”
Text
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45 500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30 000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI).
Die zu vergebende Leistung beinhaltet als besondere Leistung das Kartieren von Biotoptypen.
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Quelle: OJS 2021/S 074-189413 (2021-04-12)
Ergänzende Angaben (2021-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne...”
Kurze Beschreibung
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45 500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30 000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i. S. d. § 18 i. V. m. Anlage 2 HOAI), im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI). Der geschätzte Auftragswert beträgt für das Los 1 450 000.00 EUR netto und für das Los 2 230 000.00 EUR netto.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen...”
Text
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45 500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30 000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI).
Die zu vergebende Leistung beinhaltet als besondere Leistung das Kartieren von Biotoptypen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen...”
Text
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45 500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30 000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i. S. d. § 23 i. V. m. Anlage 4 HOAI).
Die zu vergebende Leistung beinhaltet als optionale besondere Leistung das Kartieren von Biotoptypen.
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Quelle: OJS 2021/S 080-206742 (2021-04-21)