Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, anteilige Bewertung max. 5 Punkte
— Ausführung im eigenen Betrieb, Subplaner / Arbeitsgemeinschaft max. 2 Punkte,
— Umsatz, ab Jahresumsatz > 700 000 EUR netto volle Punktzahl, darunter wird interpoliert.
Max. 3 Punkte
Erläuterungen zum Qualitätsmanagement
— Darstellung der Bürostruktur / Darstellung einer Projektteamstruktur, inhaltl. Wertung insbesondere zur Nachvollziehbarkeit (max. 2 DIN-A-Seiten) max. 1 Punkt,
— Darstellung zum Kostenmanagement; inhaltliche Bewertung, insbesondere zur Nachvollziehbarkeit der Erzielung von Kostensicherheiten(max. 2 DIN-A-Seiten).
Max. 4 Punkte
— Darstellung zum Terminmanagement in allen Leistungsstufen, inhaltl. Wertung.
Insbesondere zur Nachvollziehbarkeit der Erzielung von Terminsicherheit (max. 4 DIN-A-Seiten).
Max. 4 Punkte
— Darstellung der Vor-Ort-Präsenz, inhaltliche Wertung (max. 2 DIN-A-Seiten).
Max. 4 Punkte
— Musterleistungsbeschreibung, inhaltliche Wertung (max. insgesamt 10 Seiten).
Max. 2 Punkte
Wir erklären hiermit verbindlich, dass
1. ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2. keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich / uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
3. ich / wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin / sind.
4. ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben.