Beschreibung der Beschaffung
Die wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH plant die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV:
Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9. Die Leistungsphase 9 umfasst auch die Besondere Leistung: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Der Auftragnehmer wird in einer ersten Stufe mit den erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer sodann in einer zweiten Stufe mit den Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 5 bis 7), in einer dritten Stufe mit den Leistungen der Objektüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8) und in einer vierten Stufe mit den Leistungen der Objektbetreuung (Leistungsphase 9) zu beauftragen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Komplettsanierung eines mehrgeschossigen Gebäudes auf eigenem Grundstück in der Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 in Brandenburg an der Havel. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen um 1960 errichteten Block in 0,8 MP-Bauart mit Satteldachausbildung, vollunterkellert, welcher im Jahre 1997/1998 teilmodernisiert wurde. Das Gebäude ist mit einer zentralen Heizungsanlage und zentraler Warmwasserbereitung ausgestattet.
An den Gebäudelängsseiten sind Balkonkonstruktionen aus Kragplatten und an den Giebelwänden aus Kragstützen und Stahlbetondecken vorhanden. Das Wohngebäude besteht aus 4 Aufgängen mit einer Wohnfläche von 1 857,07 m und derzeit 32 Wohneinheiten. Das Objekt Nikolaus-von-Halem-Straße befindet sich in einer Nebenstraße unmittelbar in der Nähe einer Kita.
Brandenburg an der Havel liegt im Westen des Landes Brandenburg und ist ca. 70 km von Berlin entfernt. Die Stadt besteht aus einer Gesamtbevölkerung von ca. 71 000 Einwohnern. Mehrere Stadtteile kennzeichnen die Stadt, unter anderem auch der Stadtteil Nord, in welchem die Nikolaus-von-Halem-Straße gelegen ist. Nord ist geprägt durch eine monotone Architektur mit überwiegend viergeschossigen DDR-Zeilenbauten, aber auch durch einen deutlich grünen Charakter. Der Stadtteil zeichnet sich durch viele positive Standortfaktoren, wie die Lage zum Wasser, zum Marienberg und zur Innenstadt aus.
Es ist vorgesehen, dass auf dem Grundstück Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 in 14770 Brandenburg an der Havel befindliche mehrgeschossige Wohngebäude ganzheitlich zu sanieren. Ziel ist es, das optische Erscheinungsbild und den Gebrauchswert des Gebäudes maßgeblich zu erhöhen. Das Objekt soll sich, vor allem durch einen Aufbruch der Monostruktur von den anderen, im Wohnquartier Brandenburg Nord üblichen Wohngebäuden abheben. Dies kann durch neue Gestaltungselemente geometrische Formen und Farbkonzepte erfolgen.
Im Rahmen der geplanten Baukosten und der vorhandenen Bestandsstruktur sollen den zukünftigen Mietern nachfrageorientierte familien- und generationsgerechte Wohnungsgrundrisse angeboten werden sowie komfortabler und moderner Wohnraum geschaffen werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln aus der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 10. Oktober 2019 finanziert werden. Es wird insofern ein Wohnungsmix von 75 % gefördertem Wohnraum und 25 % frei finanziertem Wohnraum nach der vermietbaren Fläche erwartet. Im Zusammenhang mit möglichen Grundrissänderungen sind die Vorgaben und Hinweise aus der vorgenannten Richtlinie zu beachten.
Der Fokus richtet sich auf 2- bis 4-Raumwohnungen, wobei in den 25 % des frei finanzierten Wohnraums auch wohnwerterhöhende Ausstattungsmerkmale (z. B. bei Bädern) gewünscht sind. Es sollte ein ausgewogener Wohnraummix entstehen. Einraumwohnungen sind zu vermeiden.
Im Bereich des geförderten Wohnraums als auch im frei finanzierten Wohnhraum gelten die Wohnungsgrößen der aktuell zur Grunde gelegten Förderrichtlinie.
— Bei der Planung der Grundrisse sollte, vor allem bei den 3 bis 4 Raumwohnungen, darauf geachtet werden, dass in den Küchen Platz für Sitzmöglichkeiten vorgesehen werden,
— Ebenso sind größere Flure mit Abstellmöglichkeiten für die 3-4 Raumwohnungen wünschenswert,
— Von der Planung von amerikanischen Küchen sollte Abstand genommen werden,
— Badausstattung:
—— 2 Raumwohnungen: Dusche oder Badewanne (Mix im Gebäude),
—— 3 Raumwohnungen: Erdgeschoss mit Dusche und alle übrigen Wohnungen mit Badewanne,
—— 4 Raumwohnungen: alle Wohnungen mit Badewanne (im frei finanzierten Bereich gern ein separates WC),
— Die Anschlüsse für Waschmaschine und ggfs. Trockner sollten ausschließlich im Bad festgelegt werden,
— Neben einer natürlichen Belichtung sollte ebenfalls auf möglichst wenige Verschachtelungen und Verwinkelungen geachtet werden.
Die Zugänglichkeit des Objektes über die Außenanlagenbereiche des Grundstücks sowie der Wohnungen und Kellergeschosse muss so barrierefrei wie möglich gestaltet werden.
Die Leistungen des Auftragnehmers sollen zu folgenden Terminen erbracht werden:
— Entwurfsplanung: 30. September 2021,
— Genehmigungsplanung: 30. Dezember 2021.
Die Baukosten (KGR 300-400) dürfen 1 445,83 EUR netto je m Wohnfläche gemäß WoFIV nicht überschreiten.