Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Berufliche Befähigung/Qualifikation Projektleiter(in), stv. Projektleiter(in) und Bauleiter(in):
Die Höchstpunktzahl für die berufliche Befähigung beträgt 20 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.
Für die berufliche Befähigung und die Qualifikation des/der Projektleiter/s(in) kann eine Höchstpunktzahl von 12 Punkten (entspricht 30 %), für den/die stellvertretende/n Projektleiter(in) kann eine Höchstpunktzahl von 2 Punkten (entspricht 5 %) und für den/die Bauleiter(in) kann eine Höchstpunktzahl von 6 Punkten (entspricht 15 %) erzielt werden.
— bei einer mehr als 10-jährigen Berufserfahrung des/der Projektleiter/s(in) werden 4 Punkte und beim Nachweis mehr als eines Referenzprojektes werden 8 Punkte vergeben,
— bei einer mehr als 10-jährigen Berufserfahrung des/der stellvertretenden Projektleiter/s(in) wird 1 Punkt und beim Nachweis mehr als eines Referenzprojektes wird 1 Punkt vergeben,
— bei einer mehr als 10-jährigen Berufserfahrung des/der Bauleiter/s(in) werden 2 Punkte und beim Nachweis mehr als eines Referenzprojektes werden 4 Punkte vergeben.
Alle Referenzprojekte zum Nachweis der Berufserfahrung müssen die unter Punkt III.1.3 jeweils genannten Mindeststandards für den/die Projektleiter(in), stellvertretenden Projektleiter(in) und den/die Bauleiter(in) erfüllen.
Technische Ausstattung, Geräte, Informationstechnik:
Die Höchstpunktzahl für die technische Ausstattung beträgt 4 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von 10 %. Beim vollständigen Nachweis der technischen Ausstattung ist die Höchstpunktzahl erreicht. Es sind mindestens 3 CAD Arbeitsplätze nachzuweisen (Mindestanforderung).
Die Höchstpunktzahl wird beim vollständigen Nachweis der technischen Ausstattung
1. Office Programme an jedem Arbeitsplatz,
2. AVA (Ausschreibung-Vergabe-Abrechnung), Programme mit GAEB Schnittstelle,
3. Terminplansoftware (z. B. MS Project oder Vergleichbares) und
4. Virtueller Projektraum (z. B. Poolarserver, Conject oder Vergleichbares) erreicht.
Pro Nachweis wird 1 Punkt vergeben.
Referenzobjekte:
Die Höchstpunktzahl für die Referenzobjekte des Bewerbers beträgt 16 Punkte. Dies entspricht einer Gewichtung von 40 %.
Die Höchstpunktzahl ist erreicht beim Nachweis von 3 Referenzobjekten für die Leistungsphasen 1 bis 8 (ggf. 9) gem. § 34 HOAI, von denen mindestens ein Projekt der Sanierung einer historischen, denkmalgeschützten Fassade bei Weiterführung des Betriebs sowie unter Erfüllung nachfolgender Kriterien:
— planerische Umsetzung von detaillierten Schadenskatastern,
— steinmetzmäßigen Restaurierung,
— restauratorische und konservierende Behandlung von Naturstein (Verarbeitung von Steinfestiger, Rissinjektion etc.),
— statisch konstruktive Instandsetzung (Mauerwerksinjektion, Hohlraumverfüllung etc.), die in den letzten 10 Jahren fertiggestellt wurde (bzw. aktuell ausgeführt wird). Bei einem Referenzobjekt für die Leistungsphasen 1 bis 8 (ggf. 9) gem. § 34 HOAI für ein Projekt der Sanierung einer historischen, denkmalgeschützten Fassade, das bei Weiterführung des Betriebs in den letzten 10 Jahren fertiggestellt wurde (bzw. aktuell ausgeführt wird) und die oben genannten Kriterien erfüllt, handelt es sich um eine Mindestanforderung.
Für das 2. und 3. nachgewiesene Referenzobjekt eines Projektes der Sanierung einer historischen, denkmalgeschützten Fassade unter Weiterführung des Betriebs werden jeweils 8 Punkte vergeben.