Umstellung von G8 auf G9 Am 11. Juli 2018 wurde vom Landtag NRW das 13. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet und dadurch die Dauer der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I neu geregelt. Den Gymnasien in NRW wurde damit freigestellt zukünftig nach acht oder nach neun Schuljahren die Abiturprüfung durchzuführen. Bei dieser einmaligen Entscheidung haben alle acht städtischen Gymnasien in Aachen sich wieder für eine Umstellung auf 9 Jahre (G9) entschieden. Der Umstellungsprozess hat mit dem Schuljahr 2019/2020 begonnen und mit Start des Schuljahres 2026/2027sollen alle Jahrgänge nach den neuen Lehrplänen unterrichtet werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) geht derzeit von ca. 930 Schülerinnen und Schüler aus, die dadurch dann zusätzlich an den Gymnasien in Aachen beschult werden. Unter diesen Gesichtspunkten wurden alle städtischen Gymnasien untersucht. In einem ersten Schritt soll am Rhein-Maas-Gymnasium, Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen und 3 weiteren Gymnasien durch bauliche Maßnahmen mehr Raum geschaffen werden, um die zu erwartende erhöhte Schülerzahl aufnehmen zu können. Am 27.04.2021 hat der Kinder- und Jugendausschusses und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Aachen beschlossen, die Planungsleistungen in Auftrag zu geben und die Maßnahmen zeitnah um zu setzten. Zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist eine eingeschossige Aufstockung des Verwaltungstraktes um den vorhandenen Lichthof vorgesehen. Die hier bereits im Bestand befindlichen naturwissenschaftlichen Fachräume (Biologie) sind sanierungsbedürftig und sollen mit der Aufstockung neu erstellt werden. In den alten Fachräumen sollen nach einer bauseitigen Schadstoff-Sanierung neue Klassenräume entstehen. Die Anordnung der Aufstockung um den Lichthof ermöglicht die Nutzung der bereits bestehenden Vertikalerschließungen (Anschluss der Aufstockung an das bestehende Obergeschoss). Durch die geplante Erweiterung sollen insgesamt 2 naturwissenschaftliche Fachräume mit Sammlung und Vorbereitung, ein multifunktional zu nutzender Unterrichtsraum mit Nebenräumen, ein Schüler*innen-Lernzentrum und sechs Kurs- und Differenzierungsräume entstehen. Darüber hinaus sollen in den ehemaligen Fachräumen im Erdgeschoss (Bestand) 4 Klassenräume und ein Differenzierungsraum eingerichtet werden. Alle benötigten Installationen (TGA) sind an die vorhandenen Ver- und Entsorgungen anzuschließen bzw. nach Erfordernis zu erweitern. Ergänzend sind Lüftungsanlagen (min. 800m³/h/Raum), ein außenliegender Sonnenschutz und Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern zu erstellen. Die besonderen Anforderungen an die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume sind zu berücksichtigen. Das zu planende Tragsystem soll sich an der vorhandenen Tragstruktur orientieren. Eine erste Voruntersuchung zur Erdbebensicherheit und Betondruckfestigkeit ist bereits erfolgt. Im Bestand sind für den Nachweis zur Erdbebensicherheit aussteifende Bauteile zu ergänzen. Es handelt sich um eine Baumaßnahme im - so weit möglich - laufenden Betrieb, so daß ein hoher Vorfertigungsgrad (elementierte Bauweise, Holzbau) vorteilhaft erscheinen. Für das Grundstück des Rhein-Maas-Gymnasiums liegt ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Dieser B-Plan (Nr. 775, 30.08.1996) weist das Grundstück als "Gemeinbedarf (Schule)" aus. Zulässig sind III bzw. IV Vollgeschosse. Die GRZ beträgt 0,6. Ergänzend sind insbesondere die Maßgaben der Sonderbauverordnung (SBauVO) und der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen. ximale GFZ 1,1. Dachneigungen von 0-23° sind zugelassen. Die Gebäudelänge darf 150m nicht überschreiten. Detaillierte Angaben zum Bestand und zur Aufgabenstellung sind in der Anlage "Projektbeschreibung" dargestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2021-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: FB60/302-2021/720-RA
Kurze Beschreibung:
Umstellung von G8 auf G9
Am 11. Juli 2018 wurde vom Landtag NRW das 13. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet und dadurch die Dauer der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I neu geregelt. Den Gymnasien in NRW wurde damit freigestellt zukünftig nach acht oder nach neun Schuljahren die Abiturprüfung durchzuführen. Bei dieser einmaligen Entscheidung haben alle acht städtischen Gymnasien in Aachen sich wieder für eine Umstellung auf 9 Jahre (G9) entschieden.
Der Umstellungsprozess hat mit dem Schuljahr 2019/2020 begonnen und mit Start des Schuljahres 2026/2027sollen alle Jahrgänge nach den neuen Lehrplänen unterrichtet werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) geht derzeit von ca. 930 Schülerinnen und Schüler aus, die dadurch dann zusätzlich an den Gymnasien in Aachen beschult werden.
Unter diesen Gesichtspunkten wurden alle städtischen Gymnasien untersucht. In einem ersten Schritt soll am Rhein-Maas-Gymnasium, Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen und 3 weiteren Gymnasien durch bauliche Maßnahmen mehr Raum geschaffen werden, um die zu erwartende erhöhte Schülerzahl aufnehmen zu können.
Am 27.04.2021 hat der Kinder- und Jugendausschusses und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Aachen beschlossen, die Planungsleistungen in Auftrag zu geben und die Maßnahmen zeitnah um zu setzten.
Zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist eine eingeschossige Aufstockung des Verwaltungstraktes um den vorhandenen Lichthof vorgesehen. Die hier bereits im Bestand befindlichen naturwissenschaftlichen Fachräume (Biologie) sind sanierungsbedürftig und sollen mit der Aufstockung neu erstellt werden. In den alten Fachräumen sollen nach einer bauseitigen Schadstoff-Sanierung neue Klassenräume entstehen.
Die Anordnung der Aufstockung um den Lichthof ermöglicht die Nutzung der bereits bestehenden Vertikalerschließungen (Anschluss der Aufstockung an das bestehende Obergeschoss).
Durch die geplante Erweiterung sollen insgesamt 2 naturwissenschaftliche Fachräume mit Sammlung und Vorbereitung, ein multifunktional zu nutzender Unterrichtsraum mit Nebenräumen, ein Schüler*innen-Lernzentrum und sechs Kurs- und Differenzierungsräume entstehen.
Darüber hinaus sollen in den ehemaligen Fachräumen im Erdgeschoss (Bestand) 4 Klassenräume und ein Differenzierungsraum eingerichtet werden.
Alle benötigten Installationen (TGA) sind an die vorhandenen Ver- und Entsorgungen anzuschließen bzw. nach Erfordernis zu erweitern. Ergänzend sind Lüftungsanlagen (min. 800m³/h/Raum), ein außenliegender Sonnenschutz und Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern zu erstellen.
Die besonderen Anforderungen an die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume sind zu berücksichtigen.
Das zu planende Tragsystem soll sich an der vorhandenen Tragstruktur orientieren. Eine erste Voruntersuchung zur Erdbebensicherheit und Betondruckfestigkeit ist bereits erfolgt. Im Bestand sind für den Nachweis zur Erdbebensicherheit aussteifende Bauteile zu ergänzen.
Es handelt sich um eine Baumaßnahme im - so weit möglich - laufenden Betrieb, so daß ein hoher Vorfertigungsgrad (elementierte Bauweise, Holzbau) vorteilhaft erscheinen.
Für das Grundstück des Rhein-Maas-Gymnasiums liegt ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Dieser B-Plan (Nr. 775, 30.08.1996) weist das Grundstück als "Gemeinbedarf (Schule)" aus. Zulässig sind III bzw. IV Vollgeschosse. Die GRZ beträgt 0,6.
Ergänzend sind insbesondere die Maßgaben der Sonderbauverordnung (SBauVO) und der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen.
ximale GFZ 1,1. Dachneigungen von 0-23° sind zugelassen.
Die Gebäudelänge darf 150m nicht überschreiten.
Detaillierte Angaben zum Bestand und zur Aufgabenstellung sind in der Anlage "Projektbeschreibung" dargestellt.
Am 11. Juli 2018 wurde vom Landtag NRW das 13. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet und dadurch die Dauer der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I neu geregelt. Den Gymnasien in NRW wurde damit freigestellt zukünftig nach acht oder nach neun Schuljahren die Abiturprüfung durchzuführen. Bei dieser einmaligen Entscheidung haben alle acht städtischen Gymnasien in Aachen sich wieder für eine Umstellung auf 9 Jahre (G9) entschieden.
Der Umstellungsprozess hat mit dem Schuljahr 2019/2020 begonnen und mit Start des Schuljahres 2026/2027sollen alle Jahrgänge nach den neuen Lehrplänen unterrichtet werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) geht derzeit von ca. 930 Schülerinnen und Schüler aus, die dadurch dann zusätzlich an den Gymnasien in Aachen beschult werden.
Unter diesen Gesichtspunkten wurden alle städtischen Gymnasien untersucht. In einem ersten Schritt soll am Rhein-Maas-Gymnasium, Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen und 3 weiteren Gymnasien durch bauliche Maßnahmen mehr Raum geschaffen werden, um die zu erwartende erhöhte Schülerzahl aufnehmen zu können.
Am 27.04.2021 hat der Kinder- und Jugendausschusses und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Aachen beschlossen, die Planungsleistungen in Auftrag zu geben und die Maßnahmen zeitnah um zu setzten.
Zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist eine eingeschossige Aufstockung des Verwaltungstraktes um den vorhandenen Lichthof vorgesehen. Die hier bereits im Bestand befindlichen naturwissenschaftlichen Fachräume (Biologie) sind sanierungsbedürftig und sollen mit der Aufstockung neu erstellt werden. In den alten Fachräumen sollen nach einer bauseitigen Schadstoff-Sanierung neue Klassenräume entstehen.
Die Anordnung der Aufstockung um den Lichthof ermöglicht die Nutzung der bereits bestehenden Vertikalerschließungen (Anschluss der Aufstockung an das bestehende Obergeschoss).
Durch die geplante Erweiterung sollen insgesamt 2 naturwissenschaftliche Fachräume mit Sammlung und Vorbereitung, ein multifunktional zu nutzender Unterrichtsraum mit Nebenräumen, ein Schüler*innen-Lernzentrum und sechs Kurs- und Differenzierungsräume entstehen.
Darüber hinaus sollen in den ehemaligen Fachräumen im Erdgeschoss (Bestand) 4 Klassenräume und ein Differenzierungsraum eingerichtet werden.
Alle benötigten Installationen (TGA) sind an die vorhandenen Ver- und Entsorgungen anzuschließen bzw. nach Erfordernis zu erweitern. Ergänzend sind Lüftungsanlagen (min. 800m³/h/Raum), ein außenliegender Sonnenschutz und Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern zu erstellen.
Die besonderen Anforderungen an die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume sind zu berücksichtigen.
Das zu planende Tragsystem soll sich an der vorhandenen Tragstruktur orientieren. Eine erste Voruntersuchung zur Erdbebensicherheit und Betondruckfestigkeit ist bereits erfolgt. Im Bestand sind für den Nachweis zur Erdbebensicherheit aussteifende Bauteile zu ergänzen.
Es handelt sich um eine Baumaßnahme im - so weit möglich - laufenden Betrieb, so daß ein hoher Vorfertigungsgrad (elementierte Bauweise, Holzbau) vorteilhaft erscheinen.
Für das Grundstück des Rhein-Maas-Gymnasiums liegt ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Dieser B-Plan (Nr. 775, 30.08.1996) weist das Grundstück als "Gemeinbedarf (Schule)" aus. Zulässig sind III bzw. IV Vollgeschosse. Die GRZ beträgt 0,6.
Ergänzend sind insbesondere die Maßgaben der Sonderbauverordnung (SBauVO) und der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen.
ximale GFZ 1,1. Dachneigungen von 0-23° sind zugelassen.
Die Gebäudelänge darf 150m nicht überschreiten.
Detaillierte Angaben zum Bestand und zur Aufgabenstellung sind in der Anlage "Projektbeschreibung" dargestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-10 📅
Datum des Beginns: 2021-03-14 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 218-574280
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Exposé inkl. Bewertungsmatrix und Bewerberbogen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) herunterzuladen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
Der Bewerberbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der Bewerber / der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag.
Nach Möglichkeit sind alle Anlagen zum Bewerberbogen in einer Datei (pdf-Format) hochzuladen.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen.
.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY6YS85
Exposé inkl. Bewertungsmatrix und Bewerberbogen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) herunterzuladen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
Der Bewerberbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der Bewerber / der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag.
Nach Möglichkeit sind alle Anlagen zum Bewerberbogen in einer Datei (pdf-Format) hochzuladen.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY6YS85
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umstellung von G8 auf G9
Am 11. Juli 2018 wurde vom Landtag NRW das 13. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet und dadurch die Dauer der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I neu geregelt. Den Gymnasien in NRW wurde damit freigestellt zukünftig nach acht oder nach neun Schuljahren die Abiturprüfung durchzuführen. Bei dieser einmaligen Entscheidung haben alle acht städtischen Gymnasien in Aachen sich wieder für eine Umstellung auf 9 Jahre (G9) entschieden.
Am 11. Juli 2018 wurde vom Landtag NRW das 13. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet und dadurch die Dauer der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I neu geregelt. Den Gymnasien in NRW wurde damit freigestellt zukünftig nach acht oder nach neun Schuljahren die Abiturprüfung durchzuführen. Bei dieser einmaligen Entscheidung haben alle acht städtischen Gymnasien in Aachen sich wieder für eine Umstellung auf 9 Jahre (G9) entschieden.
Der Umstellungsprozess hat mit dem Schuljahr 2019/2020 begonnen und mit Start des Schuljahres 2026/2027sollen alle Jahrgänge nach den neuen Lehrplänen unterrichtet werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) geht derzeit von ca. 930 Schülerinnen und Schüler aus, die dadurch dann zusätzlich an den Gymnasien in Aachen beschult werden.
Der Umstellungsprozess hat mit dem Schuljahr 2019/2020 begonnen und mit Start des Schuljahres 2026/2027sollen alle Jahrgänge nach den neuen Lehrplänen unterrichtet werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) geht derzeit von ca. 930 Schülerinnen und Schüler aus, die dadurch dann zusätzlich an den Gymnasien in Aachen beschult werden.
Unter diesen Gesichtspunkten wurden alle städtischen Gymnasien untersucht. In einem ersten Schritt soll am Rhein-Maas-Gymnasium, Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen und 3 weiteren Gymnasien durch bauliche Maßnahmen mehr Raum geschaffen werden, um die zu erwartende erhöhte Schülerzahl aufnehmen zu können.
Unter diesen Gesichtspunkten wurden alle städtischen Gymnasien untersucht. In einem ersten Schritt soll am Rhein-Maas-Gymnasium, Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen und 3 weiteren Gymnasien durch bauliche Maßnahmen mehr Raum geschaffen werden, um die zu erwartende erhöhte Schülerzahl aufnehmen zu können.
Am 27.04.2021 hat der Kinder- und Jugendausschusses und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Aachen beschlossen, die Planungsleistungen in Auftrag zu geben und die Maßnahmen zeitnah um zu setzten.
Zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist eine eingeschossige Aufstockung des Verwaltungstraktes um den vorhandenen Lichthof vorgesehen. Die hier bereits im Bestand befindlichen naturwissenschaftlichen Fachräume (Biologie) sind sanierungsbedürftig und sollen mit der Aufstockung neu erstellt werden. In den alten Fachräumen sollen nach einer bauseitigen Schadstoff-Sanierung neue Klassenräume entstehen.
Zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist eine eingeschossige Aufstockung des Verwaltungstraktes um den vorhandenen Lichthof vorgesehen. Die hier bereits im Bestand befindlichen naturwissenschaftlichen Fachräume (Biologie) sind sanierungsbedürftig und sollen mit der Aufstockung neu erstellt werden. In den alten Fachräumen sollen nach einer bauseitigen Schadstoff-Sanierung neue Klassenräume entstehen.
Die Anordnung der Aufstockung um den Lichthof ermöglicht die Nutzung der bereits bestehenden Vertikalerschließungen (Anschluss der Aufstockung an das bestehende Obergeschoss).
Durch die geplante Erweiterung sollen insgesamt 2 naturwissenschaftliche Fachräume mit Sammlung und Vorbereitung, ein multifunktional zu nutzender Unterrichtsraum mit Nebenräumen, ein Schüler*innen-Lernzentrum und sechs Kurs- und Differenzierungsräume entstehen.
Durch die geplante Erweiterung sollen insgesamt 2 naturwissenschaftliche Fachräume mit Sammlung und Vorbereitung, ein multifunktional zu nutzender Unterrichtsraum mit Nebenräumen, ein Schüler*innen-Lernzentrum und sechs Kurs- und Differenzierungsräume entstehen.
Darüber hinaus sollen in den ehemaligen Fachräumen im Erdgeschoss (Bestand) 4 Klassenräume und ein Differenzierungsraum eingerichtet werden.
Alle benötigten Installationen (TGA) sind an die vorhandenen Ver- und Entsorgungen anzuschließen bzw. nach Erfordernis zu erweitern. Ergänzend sind Lüftungsanlagen (min. 800m³/h/Raum), ein außenliegender Sonnenschutz und Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern zu erstellen.
Alle benötigten Installationen (TGA) sind an die vorhandenen Ver- und Entsorgungen anzuschließen bzw. nach Erfordernis zu erweitern. Ergänzend sind Lüftungsanlagen (min. 800m³/h/Raum), ein außenliegender Sonnenschutz und Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern zu erstellen.
Die besonderen Anforderungen an die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume sind zu berücksichtigen.
Das zu planende Tragsystem soll sich an der vorhandenen Tragstruktur orientieren. Eine erste Voruntersuchung zur Erdbebensicherheit und Betondruckfestigkeit ist bereits erfolgt. Im Bestand sind für den Nachweis zur Erdbebensicherheit aussteifende Bauteile zu ergänzen.
Das zu planende Tragsystem soll sich an der vorhandenen Tragstruktur orientieren. Eine erste Voruntersuchung zur Erdbebensicherheit und Betondruckfestigkeit ist bereits erfolgt. Im Bestand sind für den Nachweis zur Erdbebensicherheit aussteifende Bauteile zu ergänzen.
Es handelt sich um eine Baumaßnahme im - so weit möglich - laufenden Betrieb, so daß ein hoher Vorfertigungsgrad (elementierte Bauweise, Holzbau) vorteilhaft erscheinen.
Für das Grundstück des Rhein-Maas-Gymnasiums liegt ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Dieser B-Plan (Nr. 775, 30.08.1996) weist das Grundstück als "Gemeinbedarf (Schule)" aus. Zulässig sind III bzw. IV Vollgeschosse. Die GRZ beträgt 0,6.
Ergänzend sind insbesondere die Maßgaben der Sonderbauverordnung (SBauVO) und der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen.
ximale GFZ 1,1. Dachneigungen von 0-23° sind zugelassen.
Die Gebäudelänge darf 150m nicht überschreiten.
Detaillierte Angaben zum Bestand und zur Aufgabenstellung sind in der Anlage "Projektbeschreibung" dargestellt.
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Vergabe der Planungsleistungen Architektur, Leistungsphasen 1-9 gemäß aktueller §35 HOAI und beiliegendem Mustervertrag "Architektur" sowie den Leistungsbildern "Gebäude und Innenräume".
Die vorgesehene Beauftragungsstufen sind:
1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 2
2. Stufe: Leistungsphasen 3 bis 4
3. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 9
Der Abruf der einzelnen Stufen erfolgt schriftlich nach förmlicher Abnahme der vorausgehenden Stufe. Ein Anspruch auf Beauftragung der Folgestufe besteht grundsätzlich nicht.
Dem Auftragnehmer werden mit der Beauftragung Bestandsunterlagen (digital und Papierausfertigungen) zur Verfügung gestellt. Die Sichtung und der Abgleich der zur Verfügung gestellten Bestands-unterlagen mit dem tatsächlichen Gebäudebestand sowie Ergänzungen und/oder Korrekturen erfolgen durch den AN mit der Bearbeitung Stufe 1. Die Genauigkeit der Unterlagen muss für die Bauaufgabe ausreichen.
Dem Auftragnehmer werden mit der Beauftragung Bestandsunterlagen (digital und Papierausfertigungen) zur Verfügung gestellt. Die Sichtung und der Abgleich der zur Verfügung gestellten Bestands-unterlagen mit dem tatsächlichen Gebäudebestand sowie Ergänzungen und/oder Korrekturen erfolgen durch den AN mit der Bearbeitung Stufe 1. Die Genauigkeit der Unterlagen muss für die Bauaufgabe ausreichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Maas-Gymnasium Rhein-Maas-Straße 2 52066 Aachen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- 1) Teilnahmeantrag
- 2) Nachweis der Berufsbefähigung als Architekt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers / Geschäftsführers des Bewerbers,
- 2) Nachweis der Berufsbefähigung als Architekt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers / Geschäftsführers des Bewerbers,
- 3) Erklärung zu Lieferinteressen (VgV §73)
- 4) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschusskriterien (VgV §48, GWB §123)
- 5) Eigenerklärung zu fakultativen Ausschusskriterien (VgV §48, GWB §124) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen
- 5) Eigenerklärung zu fakultativen Ausschusskriterien (VgV §48, GWB §124) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen
- Vorbehalt der Überprüfung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
- Vorbehalt der Überprüfung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- 6) Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mind. 2.500.000 EUR sowie Sach- und sonstige Schäden mind. 2.500.000 EUR (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung). Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- 6) Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mind. 2.500.000 EUR sowie Sach- und sonstige Schäden mind. 2.500.000 EUR (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung). Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
- 7) Projektreferenzen (3 Stück)
- 8) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- 9) Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
-10) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- 11) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- Vorbehalt der Überprüfung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Vorbehalt der Überprüfung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:.
A) Sich bewerbende Wirtschaftsteilnehmer müssen auf dem einschlägigen Markt eine Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nachweisen können. Der diesbezügliche Nachweis ist mit den unter III.1.1 - III.1.3 jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre geforderten Eigen- und Dritterklärungen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Sich bewerbende Wirtschaftsteilnehmer müssen auf dem einschlägigen Markt eine Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nachweisen können. Der diesbezügliche Nachweis ist mit den unter III.1.1 - III.1.3 jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre geforderten Eigen- und Dritterklärungen zu erbringen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigten Vertreter
der juristischen Person oder der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
c) Bietergemeinschaften (ArGe), bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Exposé inkl. Bewertungsmatrix und Bewerberbogen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) herunterzuladen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
Der Bewerberbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der Bewerber / der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag.
Der Bewerberbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der Bewerber / der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag.
Nach Möglichkeit sind alle Anlagen zum Bewerberbogen in einer Datei (pdf-Format) hochzuladen.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY6YS85
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Telefon: +49 221-1472889📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.de📧
Quelle: OJS 2021/S 218-574280 (2021-11-05)