Beschreibung der Beschaffung
Das Verfahren wird grundsätzlich in 2 Phasen durchgeführt.
1. Öffentliche Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Formloser Teilnahmewettbewerb) gem. §17 (1) VgV,
2. Aufforderung zur Abgabe von Erst-Angeboten gem. §17 (4) VgV.
1. Phase: Formloser Teilnahmewettbewerb durch den Bieter mit Einreichung folgender Unterlagen:
— Interessenbekundungserklärung als formloser Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung),
— Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Bescheinigung der Bauvorlagenberechtigung),
— bei juristischen Personen aktueller Handelsregisterauszug (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied),
— Eigenerklärung zur Eignung auf dem zur Verfügung stehenden Vordruck „VHB-Bund 124_LD“,
— Bürodarstellung auf dem zur Verfügung stehenden Vordruck „Bürodarstellung“ mit Beschreibung der techn. Leistungsfähigkeit, Tätigkeitsfelder und Mitarbeiterzahl,
— Referenzliste auf dem zur Verfügung stehenden Vordruck „Referenzliste“,
— 3 geeignete Referenzen: Darstellung von 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Projekte der letzten 5 bis maximal 8 Jahre mit Erläuterung der Leistungserbringung gemäß HOAI, 1 DIN-A4-Blatt pro Projekt mit stichwortartiger Darstellung konzeptioneller Hintergründe (z. B.: Grundkonzeption des Entwurfs, Gebäudehülle, Heizungsart und sonstige TGA, Gesamtjahresenergieverbrauch, Aspekte der Nachhaltigkeit und Ökologie, etc.),
— Eigenerklärung auf dem zur Verfügung stehenden Vordruck „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt“,
— Eigenerklärung auf dem zur Verfügung stehenden Vordruck „Vergabesperre“.
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden anhand der Bewertung der Referenzen sowie der Vollständigkeit der Unterlagen bis zu 5 Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Erst-Angebots (2. Phase) aufgefordert. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht. Sollten mehr als 5 Bieter aufgrund ihrer Punktzahl gleich gut geeignet sein, entscheidet das Losverfahren.
2. Phase: Aufforderung zum Honorar-Erstangebot mit Einreichung folgender Unterlagen:
— Anschreiben,
— Honorarangebot.
Die Bewertung der eingehenden Angebote im Rahmen der 2. Phase erfolgt gemäß den unter 8. aufgeführten Zuschlagskriterien.
Gem. §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Gem. §17 (12) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, etwaige Verhandlungen in verschiedenen, aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Abgabe eines Honorar-Erstangebots aufgefordert werden sollen:
— Mindestens (soweit geeignet): 3, maximal 5,
— Anzahl gesetzter Bieter: 0.