Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-3) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen. Diese erhalten mit dem Honorarangebot ggf. weitere Unterlagen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1): Mindestanforderung, d.h. mind. 1 Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers zu vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes der öffentlichen Hand (u.a. Verwaltungs-/Bürogebäude, Bildungsgebäude wie z. B. Schule, Kindergarten/Kindertagesstätte, Seminar- oder Hörsaalgebäude; Kinder- oder Behindertenbetreuungseinrichtung, Gemeindezentrum, Fest- und Veranstaltungshalle etc.) mit einer Summe der Gesamtkosten von mind. 1 000 000 EUR netto, in den Formblättern sind die Maßnahmen der energetischen Sanierung stichpunktartig zu benennen, damit die Wertbarkeit zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Voraussetzung für die Wertbarkeit ist, dass mindestens 4 Maßnahmen des folgenden Beispielkatalogs je Referenz erbracht wurden:
— Erneuerung der Türen und Fenster,
— Wärmedämmung der Außenwände,
— Perimeterdämmung,
— Dachsanierung,
— Erneuerung der Heizungsanlage (Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel, Wärmepumpenheizung, usw.),
— Solarthermie/Errichtung einer thermischen Solaranlage und Einbeziehung dieser in das Heizsystem,
— PV-Anlage und Nutzung für den Energiebedarf des Gebäudes,
— Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,
— u.ä.
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit jeweils 15 Punkten.
Wertung zu (R-1): max. 45 Punkte möglich.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für eine Umbau- oder Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb.
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 3 Punkten.
Wertung (R-2): max. 6 Punkte möglich.
(R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten, die aus Fördergeldern (mit-)finanziert wurden. In den Formblättern ist nachvollziehbar darzulegen, dass die genannte Maßnahme aus Fördergeldern finanziert wurde.
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 3 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 6 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 57 Punkte erreicht werden.