Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden. Weiterhin werden im Rahmen des Los 2 Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B01-2). Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich jeweils in den Leistungsbeschreibungen, den Preisblättern, sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anhänge).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: DFG_2021_Z-INF_EU1
Kurze Beschreibung:
Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden.
Weiterhin werden im Rahmen des Los 2 Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B01-2).
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich jeweils in den Leistungsbeschreibungen, den Preisblättern, sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anhänge).
Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden.
Weiterhin werden im Rahmen des Los 2 Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B01-2).
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich jeweils in den Leistungsbeschreibungen, den Preisblättern, sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anhänge).
Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden.
Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden.
Weiterhin werden im Rahmen des Los 2 Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B01-2).
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich jeweils in den Leistungsbeschreibungen, den Preisblättern, sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anhänge).
Bezeichnung des Loses: ARS-Lizenzen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung zu Los1.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optional verlängert sich der Vertrag 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr.
Beschreibung der Optionen: Optional verlängert sich der Vertrag 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr.
Bezeichnung des Loses: Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Los 2 werden Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B01-2). Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung zu Los2.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Beim Auftraggeber.
Hauptteil der Leistung beim Auftragnehmer. Ca. 20 % der Leistungen müssen beim Auftraggeber in Bonn erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Vorlage geeigneter Referenzen
a) Für Los 1:
Nachweis über früher erfolgreich ausgeführte Aufträge anhand von mindestens einer geeigneten Referenz, die im Wesentlichen in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht wurden. Hierbei sind die Angaben des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden mitzuteilen.
Nachweis über früher erfolgreich ausgeführte Aufträge anhand von mindestens einer geeigneten Referenz, die im Wesentlichen in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht wurden. Hierbei sind die Angaben des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden mitzuteilen.
b) Für Los 2:
Nachweis über früher erfolgreich ausgeführte Aufträge anhand von mindestens 3 geeigneten Referenzen, die im Wesentlichen in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht wurden. Hierbei sind die Angaben des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden mitzuteilen.
Nachweis über früher erfolgreich ausgeführte Aufträge anhand von mindestens 3 geeigneten Referenzen, die im Wesentlichen in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht wurden. Hierbei sind die Angaben des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden mitzuteilen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Schlüsselpersonals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Schlüsselpersonals
Preis (Gewichtung): 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 037-091768 (2021-02-18)
Ergänzende Angaben (2021-03-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden.
Weiterhin werden im Rahmen des Los 2 Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B 01-2).
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich jeweils in den Leistungsbeschreibungen, den Preisblättern, sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anhänge).
Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden.
Weiterhin werden im Rahmen des Los 2 Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B 01-2).
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich jeweils in den Leistungsbeschreibungen, den Preisblättern, sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anhänge).
Gesamtwert des Auftrags: 932183.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Weiterhin werden im Rahmen des Los 2 Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B 01-2).
Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung zu Los 1.
Beschreibung der Optionen: Optional verlängert sich der Vertrag 3 Mal um jeweils 1 weiteres Jahr.
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Los 2 werden Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B 01-2). Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung zu Los 2.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-26 📅
Name: Materna Information & Communications SE
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 472183.70 EUR 💰
460 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: e. V.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.